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Wissenschaft
KHU und KHF fordern durchgreifende Änderungen des HHG-Entwurfs
Darmstadt/Wiesbaden - Als unzureichend und dringend änderungsbedürftig charakterisierten der KHU-Vorsitzende und Präsident der TU Darmstadt, Prof. Dr.-Ing. Johann-Dietrich Wörner, und der KHF-Vorsitzende und Präsident der Fachhochschule Wiesbaden, Prof. Dr. Clemens Klockner, den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf zur Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) während der Anhörung im Hessischen Landtag am 8. Mai 2000.
Die Kritik bezieht sich vor allem darauf, dass die Novelle den von der Landesregierung in Koalitionsvereinbarung und Regierungserklärung formulierten und von den Hochschulen ihrerseits anerkannten und unterstützten Zielen nicht gerecht wird. Entgegen der Absichtserklärung, "den Hochschulen möglichst große Freiräume (zu) eröffnen und ihre institutionelle Autonomie zu stärken" (Koalitionsvereinbarung) sehe die Novelle zum Beispiel in § 91 (5) Zielvorgaben vor, die als Regelungsinstrument den Eingriff der Landesregierung in die Angelegenheiten einzelner Hochschulen ermöglichten. Dies sei mit der Autonomie der Hochschulen nicht vereinbar.
Leitungs- und Entscheidungsstrukturen in den Hochschulen seien auf Kollegialität, Sachverstand und Akzeptanz zu gründen, heißt es in der von Wörner und Klockner gemeinsam vorgelegten Stellungnahme zur HHG-Novelle. Lege man diese Kriterien an, erwiesen sich insbesondere Konstruktion und Funktion des Senats als höchst problematisch. Der Senat mit seinem eigenständigen Vorsitzenden werde hier als eine Art "Gegenregierung" zum Präsidium installiert, wobei die Kompetenzen nicht klar zwischen Entscheidungs- und Aufsichtsfunktionen getrennt seien. Diese Konstruktion werde in den Hochschulen zu einer Quelle schwerwiegender und lähmender Konflikte, so Wörner und Klockner. Sie forderten den Hessischen Landtag auf, ein Mitglied des Präsidiums als Vorsitzenden des Senats einzusetzen, um die Entscheidungsprozesse so effizient und effektiv wie möglich zu gestalten.
Kritik übten die Vorsitzenden von KHU und KHF auch an der erheblich eingeschränkten Rolle der Wahlversammlung, die eine sachgerechte Entscheidung bei Wahlen erschwere. So sei es zumindest erforderlich, dass das Organ, das Präsident und Vizepräsidenten wählt, auch den Rechenschaftsbericht des Präsidiums entgegennehme und berate. Unklar seien zudem noch Entstehung und Amtszeit dieser Wahlversammlung.
Auf Fachbereichsebene richtet sich die Kritik von KHU und KHF vor allem auf die Trennung von Dekan und Vorsitz des Fachbereichsrats, die angesichts der notwendigen Akzeptanz der Beschlüsse auf dieser Entscheidungsebene als nicht sinnvoll angesehen wird. Die Verankerung des Dekans im Fachbereichsrat sei notwendig, um Konflikte zu vermeiden und die Vermittlungsfunktion des Dekans zwischen Hochschulleitung und Fachbereichen zu stärken.
10. Mai 2000
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