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Lüneburg. In einer akademischen Feier am 11. Mai wurde dem Hamburger Rechtsanwalt und Urheberrechtsexperten Dr. Hartwig Ahlberg der Titel eines Honorarprofessors der Universität Lüneburg verliehen.
Uni Lüneburg ernennt einen neuen Honorarprofessor
Hartwig Ahlberg gehört jetzt dazu
Lüneburg. In einer akademischen Feier am 11. Mai wurde dem Hamburger Rechtsanwalt und Urheberrechtsexperten Dr. Hartwig Ahlberg der Titel eines Honorarprofessors der Universität Lüneburg verliehen. In seiner Laudatio hob der Präsident der Universität, Professor Dr. Hartwig Donner, hervor, daß Ahlberg seit 1992 regelmäßig Lehraufträge in den Bereichen Urheber-, Medien- und Kulturrecht vor allem für den Studiengang Angewandte Kulturwissenschaften wahrgenommen hat. Zusätzlich beteiligte er sich mehrfach an Ringvorlesungen und Podiumsdiskussionen. Dieser kontinuierliche und engagierte Einsatz veranlaßte den Fachbereich Kulturwissenschaften, ein Verfahren zur Verleihung einer Honorarprofessur für Herrn Ahlberg einzuleiten. Die daraufhin von renommierten Rechtswissenschaftlern eingeholten Gutachten ließen keinen Zweifel an der hohen wissenschaftlichen Qualifikation des Juristen, so daß alle beteiligten Gremien der Universität einstimmig für die Bestellung des neuen Honorarprofessors stimmten.
Dr. Hartwig Ahlberg studierte zunächst Musik und anschließend Jura. 1968 promovierte er an der Universität Hamburg mit einer Arbeit im Urheberrecht über "Das Rechtsverhältnis zwischen Textdichter und Komponist". Als Partner in einer Sozietät ist der Spezialist für die Gebiete des Urheber- und Verlagsrechts sowie des Presse- und Medienrechts in einer international operierenden Hamburger Anwaltskanzlei tätig. Unter anderem hat er in einer Fülle von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für einzelne Künstler und auch die gesamte Tonträgerbranche maßgeblich mitgewirkt und beispielsweise für Cliff Richard die Inländergleichbehandlung für ausländische Künstler innerhalb der EG erstritten.
In seiner Antrittsvorlesung an der Uni Lüneburg beschäftigte sich Ahlberg mit dem Thema "Wissen zwischen Macht und Recht".
Die Möglichkeit, Honorarprofessoren zu bestellen, bietet der § 73 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes. Danach kann zum Honorarprofessor gemacht werden, wer "zur Mitwirkung an den Aufgaben der Hochschule geeignet" ist und den Anforderungen genügt, die an ein Professorenamt zu stellen sind. Honorarprofessoren sind also keine hauptamtlichen Lehrenden, sondern Personen, die neben ihrer Lehrtätigkeit an der Hochschule weiterhin ihrem eigentlichen Beruf nachgehen.
Criteria of this press release:
Law, Media and communication sciences, Politics, Social studies
regional
Personnel announcements
German
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