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05/04/2007 16:07

HRK-Mitgliederversammlung zum "Hochschulpakt 2020": Unterfinanziert und Risiko behaftet für die Hochschulen

Susanne Schilden Pressestelle
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    Das Ziel des Hochschulpakts, in den alten Bundesländern 91.000 zusätzliche Studienplätze bis 2010 zu schaffen, wird zwar von Bund und Ländern gleichermaßen angestrebt, die Kosten dafür sind jedoch insgesamt viel zu niedrig angesetzt. Zusätzlich führt das Konzept des Paktes zu unkalkulierbaren Finanzrisiken für die Hochschulen. Das ist das Ergebnis einer Recherche der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), das die HRK-Mitgliederversammlung heute in Gießen diskutiert hat.

    Das Gesamtvolumen der Finanzmittel ist für das im Hochschulpakt formulierte Ziel zu gering. Der Hochschulpakt legt Kosten von 5.500 € (je 2.750 € für Bund und Länder) pro Studienanfänger pro Jahr zugrunde. Bei angestrebten 91.000 zusätzlichen Studienanfängern im Zeitraum 2007 bis 2010 wären somit Bundes- und Landesmittel in Höhe von 1,13 Milliarden € notwendig. Tatsächlich werden aber nur rund 876 Millionen € zur Verfügung gestellt werden. Dies ist auf die gesonderten Mittelzuwendungen des Bundes an die Stadtstaaten und neuen Länder zurückzuführen sowie darauf, dass die alten Flächenländer nur den neuen Bundesanteil komplementär finanzieren. Dadurch verringert sich der ursprüngliche Kostenansatz pro Studienanfänger und Jahr auf 4.260 €.

    Damit haben sich die Planungen von Bund und Ländern noch weiter von den tatsächlichen Kosten eines Studienplatzes von derzeit etwa 7.300 Euro entfernt.

    Da der Hochschulpakt in seiner ersten Phase nur bis 2010 geschlossen werden soll, legen sich auch die Länder nur bis zu diesem Zeitpunkt fest. Lediglich das Land Hessen hat zugesichert, die aufgenommenen Studienanfänger über 2010 hinaus weiter zu finanzieren. Die Hochschulrektorenkonferenz hält es für unbedingt notwendig den Hochschulen in allen Ländern Planungssicherheit z.B. für qualifizierte Personalmaßnahmen zu geben.

    Dies bedeutet, dass die alten Flächenländer das Ausgangslevel auf eigene Kosten erreichen müssen, wenn aktuell die Ausbildungskapazitäten geringer sind. Nicht hinnehmbar sind Pläne, nach denen das Erreichen des Ausgangsniveaus alleine zu Lasten der Hochschulen, z.B. durch Erhöhung des Lehrdeputats (wiss. MA) und durch Reduzierung des Curricularnormwertes für Fachhochschulen finanziert wird.

    Die Umfrage macht auch deutlich, dass die neuen Studienplätze ungefähr zu gleichen Teilen an Fachhochschulen und Universitäten geschaffen werden (allerdings mit starken Unterschieden in den Ländern). Nur zum Teil wird nach teureren (Technik und Naturwissenschaften) und billigeren Studienplätzen (Geistes- und Sozialwissenschaften) mit entsprechend unterschiedlichen Kostenansätzen differenziert.

    Der Hochschulpakt birgt für die Hochschulen eine weitere Schwierigkeit: Die Hochschulen sollen ein zusätzliches Angebot schaffen; der Erfolg wird aber erst daran gemessen, ob ihre Studienplätze auf eine ausreichende Nachfrage treffen. Im Fall der "Zielverfehlung" drohen den Hochschulen Rückzahlungsverpflichtungen, auch wenn die einzelne Hochschule dies gar nicht zu verantworten hat.

    Die Ministerpräsidentenkonferenz will im Juni über eine "Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Länder über den Hochschulpakt 2020" beschließen.

    Die HRK-Mitgliederversammlung hat an die Ministerpräsidenten folgende Forderungen formuliert:

    1. Die Länder müssen zumindest ihrer im Hochschulpakt festgelegten Verpflichtung, die Gesamtfinanzierung der Ausbildung der zusätzlichen Studienanfänger auf der Grundlage des durchschnittlichen Kostenansatzes von 5.500 Euro pro Studienplatz und Jahr nachkommen und entsprechend ihre Länderanteile erhöhen. Alles andere ist eine erneute Untertunnelung eines Studentenberges und wird von den Hochschulen abgelehnt. Es ist selbstverständlich, dass unter "Studienanfängern" nur die zu verstehen sind, die erstmals ein Studium aufnehmen.
    2. Pläne, nach denen das Erreichen des Ausgangsniveaus des Jahres 2005 alleine zu Lasten der Hochschulen finanziert werden soll, sind zu revidieren.
    3. Länder und Bund müssen schon jetzt Verpflichtungserklärungen zur Weiterfinanzierung der bis 2010 aufgenommenen Studienanfänger über diesen Zeitpunkt hinaus geben, um wenigstens insoweit den Hochschulen Planungssicherheit z.B. für qualifizierte Personalmaßnahmen zu geben.
    4. Bei noch so sorgfältiger Planung und Prognose werden Diskrepanzen zwischen Angebot und Nachfrage der Studienplätze nicht zu verhindern sein. Deshalb wäre grundsätzlich eine nachfrageorientierte Finanzierung der richtige Ansatz. Die im Hochschulpakt vorgesehene, hoch problematische Verrechnung der Bundesmittel zwischen erster und zweiter Phase würde sich damit erübrigen. Dies darf allerdings nicht dazu führen, dass die Hochschulen den notwendigen Kapazitätsausbau vorfinanzieren müssen oder dass nur noch kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse möglich sind. Beides ginge in unverantwortlicher Weise zu Lasten der Lehrqualität. In keinem Fall dürfen Diskrepanzen zwischen Angebot und Nachfrage den Hochschulen alleine angelastet werden.
    5. Künftig muss von den Studienbewerberinnen und -bewerbern eine noch höhere Mobität gefordert werden. Die Hochschulen sind bereit, gemeinsam mit den Ländern entsprechende fördernde Maßnahmen zu ergreifen.


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    Criteria of this press release:
    interdisciplinary
    transregional, national
    Science policy
    German


     

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