idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Grafik: idw-Logo

idw - Informationsdienst
Wissenschaft

Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instance:
Share on: 
05/25/2007 12:33

Gentechnisch veraenderte "Amflora"-Kartoffeln duerfen freigesetzt werden

Jochen Heimberg Pressestelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

    Bundesamt fuer Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sieht bei Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen keine Risiken fuer Mensch und Umwelt

    Das Bundesamt fuer Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat heute den Antrag des Unternehmens BASF Plant Science auf Freisetzung gentechnisch veraenderter Kartoffeln der Sorte "Amflora" unter Sicherheitsauflagen genehmigt. Gestattet wurden Freisetzungen auf Flaechen in den Gemeinden Zepkow und Buetow (Mecklenburg-Vorpommern) sowie in Perleberg (Brandenburg). Die Flaechen umfassen insgesamt rund 155 Hektar. Die BASF darf in den Jahren 2007 und 2008 maximal 45.000 Knollen pro Hektar und Jahr freisetzen. Die gentechnische Veraenderung bewirkt eine fuer die industrielle Nutzung der Kartoffel guenstigere Staerkezusammensetzung.

    Das BVL kommt in seiner Sicherheitsbewertung zu dem Schluss, dass von dem Freisetzungsversuch keine schaedlichen Einfluesse auf Menschen und Tiere sowie auf die Umwelt zu erwarten sind, verfuegt aber vorsorglich Sicherheitsmassnahmen. Um eine Verbreitung der gentechnisch veraenderten Kartoffeln zu verhindern, wird der Betreiber zwischen den Freisetzungsflaechen und Aeckern mit nicht gentechnisch veraenderten Kartoffeln zehn Meter Abstand halten. Das gentechnisch veraenderte Pflanz- und Erntegut ist zu kennzeichnen. Die Freisetzungsflaechen sind nach der Ernte auf gentechnisch veraenderte Kartoffeln abzusuchen und muessen im Jahr nach Beendigung der Freisetzung auf nachgewachsene Kartoffeln abgesucht werden. Werden bei dieser Nachkontrolle gentechnisch veraenderte Kartoffeln angetroffen, so ist die Nachkontrolle um ein Jahr zu verlaengern.

    Die aus der Freisetzung gewonnenen Kartoffeln duerfen nicht in den Verkehr gebracht werden. Der Europaeischen Union liegen aber Antraege zum Inverkehrbringen fuer gentechnisch veraenderte "Amflora-Kartoffeln" fuer industrielle Zwecke sowie als Lebensmittel und Futtermittel vor, durch deren Genehmigung ein Anbau der Knollen zu kommerziellen Zwecken ermoeglicht wuerde. Eine Entscheidung ueber diese Antraege wurde noch nicht getroffen. Sollte die Europaeische Union diese Antraege genehmigen, waere damit auch das Inverkehrbringen der aus der Freisetzung stammenden "Amflora-Kartoffeln" moeglich.

    Der Oeffentlichkeit wurde durch die Auslegung der Antragsunterlagen die Moeglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die rund 2.200 Einwendungen wurden bei der fachlichen und rechtlichen Bewertung des Antrags geprueft und im Genehmigungsbescheid gewuerdigt. Fuer die Entscheidung des BVL wurden Stellungnahmen des Bundesamts fuer Naturschutz, des Bundesinstituts fuer Risikobewertung und des Robert Koch-Instituts eingeholt. Gleichzeitig wurden Stellungnahmen des unabhaengigen Wissenschaftler- und Sachverstaendigengremiums, der Zentralen Kommission fuer die Biologische Sicherheit, und der Biologischen Bundesanstalt fuer Land- und Forstwirtschaft in die Entscheidung einbezogen. Darueber hinaus wurde das BVL bei der Sicherheitsbewertung durch fachliche Stellungnahmen der Laender Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg unterstuetzt.

    HINTERGRUNDINFORMATION
    Das BVL ist zustaendig fuer den Vollzug wichtiger Teile des Gentechnikgesetzes. Es beraet die Bundesregierung sowie die Laender und ihre Gremien in Fragen der biologischen Sicherheit in der Gentechnik. Gentechnisch veraenderte Organismen muessen zunaechst ein Genehmigungsverfahren beim BVL positiv durchlaufen, ehe sie freigesetzt werden duerfen. Ferner fuehrt das BVL die Geschaeftsstelle der Zentralen Kommission fuer die Biologische Sicherheit. Das BVL ist die national zustaendige Behoerde fuer gemeinschaftliche Genehmigungsverfahren der EU zum Inverkehrbringen gentechnisch veraenderter Organismen und koordiniert fuer Deutschland die BIO-TRACK-Datenbank der OECD. Als nationale Kontaktstelle des Internationalen UEbereinkommens ueber die biologische Sicherheit managt das BVL fuer Deutschland den Informationsaustausch ueber lebende gentechnisch veraenderte Organismen im so genannten Biosafety Clearing House.


    Images

    Criteria of this press release:
    Biology, Environment / ecology, Information technology, Oceanology / climate, Zoology / agricultural and forest sciences
    transregional, national
    Research projects
    German


     

    Help

    Search / advanced search of the idw archives
    Combination of search terms

    You can combine search terms with and, or and/or not, e.g. Philo not logy.

    Brackets

    You can use brackets to separate combinations from each other, e.g. (Philo not logy) or (Psycho and logy).

    Phrases

    Coherent groups of words will be located as complete phrases if you put them into quotation marks, e.g. “Federal Republic of Germany”.

    Selection criteria

    You can also use the advanced search without entering search terms. It will then follow the criteria you have selected (e.g. country or subject area).

    If you have not selected any criteria in a given category, the entire category will be searched (e.g. all subject areas or all countries).