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08/30/2007 09:13

Pinkwart: Öffentlich-rechtliche Universitäten und Fachhochschulen setzen neues Recht zügig um

André Zimmermann Pressereferat
Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie NRW

    FH Bonn-Rhein-Sieg erste Fachhochschule mit Hochschulrat

    Die öffentlich-rechtlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen setzen das Hochschulfreiheitsgesetz zügig um. "14 der 26 Universitäten und Fachhochschulen haben sich bereits eine neue Grundordnung gegeben. Die Hochschulen arbeiten sehr zielstrebig und zeigen, dass sie ihren neuen Gestaltungsraum gut und engagiert nutzen", sagte Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart heute bei der Verleihung der Bestellungsurkunden an die Mitglieder des ersten Hochschulrates der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg.

    Bonn-Rhein-Sieg ist die erste Fachhochschule und nach den Universitäten Paderborn, Duisburg-Essen und Wuppertal die vierte Hochschule des Landes, an der das neue Hochschulgremium seine Arbeit aufgenommen hat. Der Hochschulrat ist zuständig in Fragen der Strategie, berät die Hochschulleitung und übt die Aufsicht über deren Geschäftsführung aus.

    Die Grundordnungen legen beispielsweise die Aufgabenverteilung im Präsidium, die Größe und Zusammensetzung des Senates und des Hochschulrates fest. Bei der Erarbeitung der Grundordnungen berät das Innovationsministerium die Hochschulen auf Wunsch und gibt Rechtsauskünfte. "Wir hören aus den Hochschulen, sehr hilfreich sei, dass die neuen Grundordnungen nur das enthalten dürfen, was nach dem Hochschulgesetz geregelt werden muss oder darf", sagte Pinkwart. Dies habe bewirkt, dass sich die Kommissionen und Senate auf das Wesentliche konzentrieren konnten.

    Als erstes und bislang einziges Bundesland hatte Nordrhein-Westfalen seine Hochschulen zu Beginn des Jahres eigenständig gemacht. Mit dem Hochschulfreiheitsgesetz erhielten die bis dahin staatlichen 14 Universitäten und 12 Fachhochschulen als Körperschaften des öffentlichen Rechts echte Autonomie und Eigenverantwortung. Das Ministerium übt nicht länger die Fachaufsicht, sondern nur noch die Rechtsaufsicht aus. Die Hochschulen wurden aus dem staatlichen Weisungsrecht gelöst und erhielten weit reichende Kompetenzen und Verantwortung für Finanz-, Personal- und Organisationsentscheidungen.


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    Criteria of this press release:
    interdisciplinary
    regional
    Organisational matters, Science policy
    German


     

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