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Wissenschaft
Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf des neuen Kunsthochschulgesetzes
Die sieben Kunst- und Musikhochschulen in Nordrhein-Westfalen sollen ein eigenes Kunsthochschulgesetz erhalten. Den Gesetzentwurf hat das Kabinett am Dienstag beschlossen. "Mit dem neuen Kunsthochschulgesetz schaffen wir einen passgenauen Rahmen, der den besonderen Ansprüchen einer künstlerischen Hochschulausbildung entspricht und dem besonderen Charakter und der Bedeutung dieser Hochschulen Rechnung trägt", sagte Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart. Der Gesetzentwurf geht nun in die parlamentarischen Beratungen, das Gesetz soll zum 1. April 2008 in Kraft treten. Nordrhein-Westfalen ist das einzige Land, das einen eigenen gesetzlichen Rahmen für seine Kunsthochschulen setzt.
Die Musikhochschulen in Düsseldorf, Detmold und Köln, die Folkwang-Hochschule Essen, die Kunstakademien in Düsseldorf und Münster und die Kunsthochschule für Medien Köln haben rund 4.500 Studierenden, ca. 700 Mitarbeitern und Etats von insgesamt 81 Millionen Euro. Bisher galt für die sieben Hochschulen noch das Hochschulgesetz aus dem Jahre 2005, das im Wesentlichen für die Universitäten und Fachhochschulen gemacht worden war. "Eine, wie nicht nur die Kunsthochschulen empfanden, unglückliche Lösung. Deshalb nun ein eigenes Gesetz für die Kunsthochschulen, denn Kunst und Kunstausübung und damit auch künstlerische Lehre unterscheiden sich wesentlich von wissenschaftlicher Forschung und Lehre", so Pinkwart.
Das Gesetz gewährt bei allen notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen den Kunsthochschulen ein Höchstmaß an Autonomie in allen Fragen der Kunst, in den Bereichen ihrer inneren Organisation, des Studiums und des Personals. Es verzichtet auf überflüssige Vorschriften, die von bislang 122 auf 77 zurückgeführt werden.
Wesentliche Elemente des neuen Gesetzes:
o Ein mit hochrangigen, international renommierten Experten besetzter landesweiter Kunsthochschulbeirat wird eingerichtet, der die Entwicklung der Kunsthochschulen beobachten und begutachten und Empfehlungen für deren Weiterentwicklung geben soll
o Die Kunsthochschulen werden allein über die Berufungen entscheiden, staatliches Einvernehmen entfällt. Das Berufungsverfahren wird vereinfacht.
o Die Kunsthochschulen erhalten mehr und selbstständige Gestaltungsmöglichkeiten bei der Hochschulverfassung und ihrer Binnenorganisation wie zum Beispiel die Bildung von Fachbereichen, die nicht mehr der Genehmigung des Ministeriums bedürfen
o Einführung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen brauchen nicht mehr durch das Ministerium genehmigt zu werden. Grundsätzlich müssen die Studiengänge akkreditiert werden, in künstlerischen Studiengängen kann das Ministerium Ausnahmen zulassen.
o Im Zuge des Bologna-Prozesses werden die Abschlüsse auf Bachelor- und Master umgestellt. Daneben bleiben in begründeten, auf die Besonderheiten der Kunst bezogenen Ausnahmefällen weitere akademische Grade möglich.
o Die Möglichkeiten der Kunsthochschulen, sich mit ihrem Körperschaftsvermögen an Unternehmen zu beteiligen, Partnerschaften mit Hochschulsponsoren zu vereinbaren und Öffentlich-Private-Partnerschaften einzugehen, werden erleichtert.
Criteria of this press release:
Art / design, Music / theatre
regional
Science policy
German

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