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Wissenschaft
Ausnahmslos alle Hochschulen haben neue Grundordnungen verabschiedet
Eine positive Bilanz hat Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart ein Jahr nach Inkrafttreten des Hochschulfreiheitsgesetzes gezogen: "Die Hochschulen haben in diesem ersten Jahr deutlich an Schwung gewonnen. Sie haben das Hochschulfreiheitsgesetz als echte Chance begriffen und tatkräftig an den besten Lösungen für ihren Standort gearbeitet", sagte Pinkwart.
Seit einem Jahr sind alle 26 vormals staatlichen Universitäten und Fach-hochschulen in Nordrhein-Westfalen eigenständig. Mit dem Hochschul-freiheitsgesetz sind sie aus dem staatlichen Weisungsrecht gelöst und haben weit reichende Kompetenzen und Verantwortung für Finanz-, Personal- und Organisationsentscheidungen. "Früher hat der Staat das Geld gegeben und genau vorgeschrieben, wie die Hochschule es ausgeben darf. Heute gibt das Land das Geld und vereinbart mit der Hochschule, welche Ziele damit erreicht werden sollen", sagte Pinkwart.
Das bedeutet für die Hochschulen mehr Autonomie und Eigenverantwortung, die sich auch in einer veränderten inneren Organisation der Hochschule spiegelt: Alle Hochschulen haben noch vor Jahresende ihre jeweiligen Hochschulverfassungen, die so genannte Grundordnungen, überarbeitet und damit die Voraussetzung für die Bestellung der Hochschulräte und die Wahl der zukünftigen Hochschulleitung geschaffen. "Das war ein gewaltiger Kraftakt für die Hochschulverwaltungen und die akademischen Selbstverwaltungsgremien, denen ich dafür ein großes Kompliment aussprechen möchte", sagte Pinkwart.
Damit ist auch der Weg frei für die Bestellung der Hochschulräte. Nachdem im Januar an drei weiteren Hochschulen die designierten Mitglieder der jeweiligen Hochschulräte ihre Ernennungsurkunden durch den Minister erhalten, werden bereits an rund die Hälfte der Hochschulen - acht Universitäten und vier Fachhochschulen - ein Hochschulrat aktiv. An einer Hochschule, der Universität Paderborn, arbeitet bereits ein vom Hochschulrat gewählter Hochschulpräsident.
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