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Die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald muss ihren Studenten die Rückmeldegebühren, die sie seit dem Wintersemester 05/06 bis einschließlich des Sommersemesters 2008 gezahlt haben, zurückzahlen. Die Studierenden können ihre Ansprüche ab sofort geltend machen.
Sie können aber auch darauf verzichten und das Geld direkt in die Verbesserung der Studienbedingungen investieren.
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit seinem Urteil vom 19. März 2008 die Erhebung einer Rückmeldegebühr durch die Ernst-Moritz-Arndt-Universität für unwirksam erklärt. Die Richter begründeten dies mit dem Fehlen einer hinreichend bestimmten Ermächtigungsgrundlage im Landeshochschulgesetz M-V.
Alle Studenten der Ernst-Moritz-Arndt-Universität können nun die bereits gezahlten Rückmeldegebühren zurückfordern. Das Studierendensekretariat hat auf den Internetseiten der Universität entsprechende Antragsformulare bereitgestellt. Sie können heruntergeladen werden.
Die Studenten sehen jeden Tag, dass in vielen Bereichen der Universität dringend investiert werden muss. In Absprache mit dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) bietet das Rektorat deshalb auch die Möglichkeit an, bewusst auf die Rückzahlung zu verzichten. Das Geld könnte unter anderem für den Kauf von Büchern und Zeitschriften oder für eine bessere Ausstattung von Hörsälen, Seminarräumen und Labors ausgegeben werden. Auch der Hochschulsport braucht Geld, um seine Angebote zu verbessern.
Ein kleiner persönlicher Verzicht könnte so in einen großen Gewinn für alle Studierenden verwandelt werden. Wer verzichtet, kann entscheiden, wo seine Rückmeldegebühren investiert werden sollen.
Sollten die Studierenden tatsächlich einen erheblichen Teil ihrer Rückzahlungsansprüche für die Verbesserung ihrer Studienbedingungen einsetzen, nehmen sie damit auch Universität und Land in die Pflicht, weitere Mittel hierfür bereit zu stellen.
Fakten zu den Rückmeldegebühren:
Die Gesamtsumme, die zurückgezahlt werden muss, beträgt ca. 590.000 €.
Jeder Student musste pro Semester 10 € Rückmeldegebühr zahlen.
Die Gebühr deckt den Verwaltungsaufwand bei der Rückmeldung zu Semesterbeginn.
Die Gebührenordnung trat im Mai 2005 in Kraft.
Ansprechpartner an der Universität Greifswald
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jan Meßerschmidt
Telefon 03834 86-1150
Telefax 03834 86-1152
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pressestelle@uni-greifswald.de
Criteria of this press release:
interdisciplinary
transregional, national
Organisational matters, Studies and teaching
German
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