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10/30/1997 00:00

Gleichstellung an den Unis - Kanzler-Arbeitstagung zieht Zwischenbilanz - Was bringt die Frauenförde

Dr. Iris Klaßen Stabsstelle Kommunikation und Medien
Universität Hildesheim

    Aus den Kommunen, oeffentlichen Einrichtungen, Hoch-schulen, Behoerden, Ministerien ist die Frauenbeauftragte mittlerweile nicht mehr wegzudenken. Es gibt eine Fuelle von Gleichstellungsgesetzen, Frauenfoerderprogrammen und Spezialregelungen, mit denen der Benachteiligung von Frauen entgegengetreten werden soll. Die Frage, was diese Regelungen gebracht haben, ob sie ueberhaupt sinnvoll sind und den Erwartungen entsprechen ist Gegenstand einer Ta-gung an der Universitaet Hildesheim vom 5. bis 7. Novem-ber. Auf Einladung der Hildesheimer Kanzlerin Dr. Marina Frost diskutieren Expertinnen und Experten aus ganz Deutschland und versuchen, eine Zwischenbilanz zum The-ma "Gleichstellung, Frauenfoerderung, Frauenbeauftragte" zu ziehen.

    Drei Themen stehen bei der Tagung im Mittelpunkt. In einem ersten Block werden am 5. November die Motive und Er-wartungen untersucht, die mit der durchregulierten Pflicht zur Gleichstellung und Frauenfoerderung verknuepft sind. Die fruehere hessische Ministerin fuer Frauen, Arbeit und So-zialordnung und jetzige Direktorin des Wirtschafts- und Sozi-alwissenschaftlichen Instituts der Hans-Boeckler-Stiftung in Duesseldorf, Prof. Dr. Heide Pfarr, wird einen Einblick in die grundsatzpolitische Diskussion geben. Die exemplarische Umsetzung in Laendergesetze beschreibt Dr. Gertrud Wein-riefer-Hoyer, Ministerialdirigentin im Kieler Ministerium fuer Frauen, Jugend, Wohnungs- und Staedtebau am Beispiel des Landes Schleswig-Holstein.

    Am 6. November befasst sich die Tagung zunaechst mit ei-nem grundsaetzlichen Problem: Koennen Rechtsvorschriften Bewusstseins- und Verhaltensaenderungen bewirken? Ko-ennen also Gleichberechtigung und Frauenfoerderung durch Gesetze und Verordnungen vorangebracht, kann die faktisch gegebene Unterrepraesentanz von Frauen auf diesem Weg beseitigt werden? Die Sichtweise der Sprecherin der Bun-deskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen, Christine Faerber, wird hierbei rechts- und sozialpsychologischen Untersuchungen gegenueber gestellt.

    Der dritte Teil schliesslich befasst sich der Rechtsposition der Frauenbeauftragten, ihren Rechten, Pflichten und Auf-gaben und den daraus entstehenden Rechtsproblemen. Prof. Dr. Joern Ipsen, Institut fuer Kommunalrecht der Uni-versitaet Osnabrueck, wird ueber die Rechtsstellung und Kompetenzen der Frauenbeauftragten berichten, Prof. Dr. Elke Herrmann geht der Frage nach, wo die Grenzen der Aufgaben einer Frauenbeauftragten liegen. Mit prozessualen und rechtlichen Fragen setzt sich am 7.11. Dr. Nikolaus Vo-gelsang, Richter am Bundesverwaltungsgericht Berlin, aus-einander.

    Hinweis fuer die Vertreterinnen und Vertreter der Medien: Sie sind herzlich eingeladen, sich im Rahmen der Fachtagung "Gleichstellung, Frauenfoerderung, Frauenbeauftragte - eine Zwischenbilanz" ein Bild ueber die Situation und Rolle der Frauenbeauftragten und ueber den Zustand der Frauenfoerderung an deutschen Hochschulen zu machen.

    Die Tagung beginnt am 5. November 1997 um 14.00 Uhr im Grossen Sitzungssaal des Hildesheimer Rathauses, Markt 1, 31134 Hildesheim, und wird am 6. und 7. November 1997 im Hoersaal H2 der Universitaet Hildesheim, Marienburger Platz 22, 31141 Hildesheim, fortgesetzt.

    Die Referentinnen und Referenten des ersten Tages stehen Ihnen am 5.11. um 17.15 Uhr zu Gespraechen zur Verfuegung.

    Eine Kopie des Programms ist in der Anlage beigefuegt.


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    Law, Politics
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    German


     

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