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Wissenschaft
Da mittlerweile mehrere BSE-Erkrankungen bei in Deutschland geborenen Rindern festgestellt worden sind, wird im Folgenden erläutert, welche Maßnahmen in einem solchen Fall ergriffen werden.
Ab dem 6. Dezember 2000 müssen in Deutschland aufgrund einer Verordnung (http://www.bml.de/verbraucher/bse/bse-verordnung.htm) bei allen über 30 Monate alten Rindern, die geschlachtet werden, BSE-Schnelltests vorgenommen werden (also nicht nur bei not- oder krankgeschlachteten Tieren). Das Fleisch darf erst in den Handel gelangen, wenn die Ergebnisse der Schnelltests vorliegen und negativ sind. Bei positivem oder zweifelhaftem Ergebnis werden aufwändigere Bestätigungsuntersuchungen im Nationalen Referenzlabor für BSE und Scrapie der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere (BFAV), Standort Tübingen, durchgeführt. Tierkörper sowie Nebenprodukte, Blut und Haut bleiben solange sichergestellt, bis das Ergebnis des Referenzlabors vorliegt. Gleichzeitig wird der Bestand, aus dem das betroffene Rind kam, gesperrt.
Hat das Nationale Referenzlabor einen positiven Befund bestätigt, so wird die Tötung aller Rinder des Bestandes angeordnet. Die Gehirne der Rinder werden in den Staatlichen Veterinäruntersuchungsämtern, im Zweifelsfall im Nationalen Referenzlabor der BFAV, untersucht und die Körper verbrannt. Zusätzlich werden ansteckungsverdächtige Tiere (u. a. Mutter, Geschwister, direkte Nachkommen) identifiziert, für die Tierzucht entnommene Embryonen und Eizellen des erkrankten Rindes sichergestellt und Tiere, die in den letzten sechs Monaten den betroffenen Bestand verlassen haben, aufgespürt. Hierfür stehen bei Bedarf Tierseuchenexperten des BFAV-Instituts für Epidemiologie zur Verfügung. Alle ansteckungsverdächtigen Rinder werden getötet, auf BSE untersucht und - ebenso wie potenziell infizierte Embryonen und Eizellen - durch Verbrennen vernichtet.
Alles Fleisch von Rindern des betroffenen Bestandes, das vor der Sperrung gewonnen wurde und sich noch im Handel befindet, ist zu beschlagnahmen und nach den Regeln des Tierkörperbeseitigungsgesetzes zu vernichten.
Die aktuellen Ereignisse haben auch die Europäische Union veranlasst auf's Tempo zu drücken: Eine Verordnung der EU-Kommission vom Dezember 2000 schreibt BSE-Schnelltests ab dem 1. Januar 2001 EU-weit für alle über 30 Monate alten Rinder vor, die für die menschliche Ernährung in der Gemeinschaft bzw. zum Export in Drittländer bestimmt sind - das ist eher als ursprünglich beabsichtigt war.
Um innerhalb der Europäischen Union schnell reagieren zu können, sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, sich gegenseitig sowie die EU-Kommission innerhalb von 24 Stunden vom Erstausbruch meldepflichtiger Tierseuchen - dazu gehört auch BSE - zu unterrichten. Weiterhin müssen auch das Internationale Tierseuchenamt (OIE) und bestimmte Drittstaaten unverzüglich informiert werden.
Um Belegexemplar wird gebeten
http://www.bml.de/verbraucher/bse/bse-verordnung.htm
Criteria of this press release:
Biology, Information technology, Medicine, Nutrition / healthcare / nursing, Zoology / agricultural and forest sciences
transregional, national
Organisational matters, Research results
German
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