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Verabschiedet sich Mecklenburg-Vorpommern aus der Studentischen Wohnheimförderung?
Im März d. J. wird dem Landtag der vom Kultusministerium herausgegebene Hochschulgesamtplan für das Land Mecklenburg-Vorpommern zur Beschlußfassung vorgelegt. Darin sind weder Mittel für die Sanierung noch für den Neubau von Studentenwohnheimen vorgesehen. Der Hochschulgesamtplan sieht vor, daß die Studentenwerke durch die Bestellung eines Erbbaurechts in die Lage versetzt werden, die Sanierung der Studentenwohnheime durch Kreditaufnahmen auf dem Kapitalmarkt zu finanzieren und über die Mieten zu refinanzieren. Zu prüfen sei lediglich, "ob zur Sicherung der Finanzierung eine Bürgschaft des Landes notwendig bzw. förderlich wäre" ! Im Dezember des vergangenen Jahres hat der Finanzausschuß des Schweriner Landtages beschlossen, den Studentenwerken die Landesliegenschaften unentgeltlich mittels Erbbaurecht zu übertragen. Im Rahmen des Sonderbauprogrammes zur Förderung des studentischen Wohnraumes wurden im Studentenwerk Rostock bis 1997 DM 30,4 Mio aus Bundes- (60%) und Landesmitteln (20%) sowie 20 % Finanzierung durch die Studentenwerke zur kompletten Sanierung von Wohnheimen eingesetzt. Bereits jetzt müssen die Studentenwerke ihre 20 % Sanierungskosten über die Miete refinanzieren. Mit dem Sonderbauprogramm konnte nur ein Drittel der Wohnheimzimmer saniert werden. Das Sonderbauprogramm ist mit Ende des Jahres 1997 ausgelaufen; ein anschließendes Förderungsprogramm ist in Mecklenburg-Vorpommern nicht vorgesehen. In den anderen neuen Bundesländern werden mittlerweile Landesprogramme oder objektbezogene Förderungen für die Wohnheimsanierung zur Verfügung gestellt. Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige Bundesland, das künftig keine Wohnheimsanierung fördert und der Überzeugung ist, die Studentenwerke könnten die Sanierung ohne Förderung finanzieren. Sollte dieses tatsächlich der Wille des Landes sein, müßten sich die Studierenden auf eine erhebliche Mieterhöhung gefaßt machen. Die Miete von derzeit 300,- DM würde auf ca. 500,- DM incl. Betriebskosten steigen. Gerade in Mecklenburg-Vorpommern sind die Studierenden auf günstigen Wohnraum angewiesen. 21,6 % der Studierenden in Rostock und Wismar erhalten BAföG. Bundesweit liegt die durch-schnittliche Förderquote bei 15 % mit einer deutlichen Tendenz zu 10 %. Die maximale Förderung zu den Kosten der Unterkunft im BAföG beträgt DM 310,--. Das Land hat den Studentenwerken per Gesetz die Aufgabe über-tragen, Studentenwohnheime zu errichten und zu bewirtschaften (StudWG § 2 Abs. 1). Hintergrund dieser Aufgabenübertragung ist der staatliche Wille zur Chancengleichheit im Bildungssektor, der die Schaffung von Chancengerechtigkeit im finanziellen Bereich voraussetzt. Für die Studierenden ist das Studentenwerk Rostock ein Vermieter mit sozialer Verantwortung. Mit dem Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost, in dem Mecklenburg-Vorpommern jährlich eine Summe von 697 Mio DM erhält, hat das Land die Möglichkeit, auch künftig die Sanierung von Studentenwohnheimen zu fördern. Folgende strukturverbessernde Investitionen werden gefördert (lt. § 3 Abs. 2): Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus, insbesondere zur Modernisierung und Instandsetzung einschließlich des Studentenwohnraumbaus ... Vor diesem Hintergrund fordert der Verwaltungsrat des Studenten-werkes Rostock die Fortsetzung der Förderung zur Sanierung/ zum Neubau der Studentenwohnheime.
Ihr Ansprechpartner: Frau Gudrun Sturm, Geschäftsführerin des Studentenwerkes Rostock
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