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12/18/2008 18:05

Silvesterfeuerwerk 2008 - Nur mit BAM-zugelassenen Feuerwerkskörpern das neue Jahr sicher begrüßen

Dr. Ulrike Rockland Pressestelle
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

    Die BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hat dieses Jahr 202 neue Feuerwerkskörper auf ihre Sicherheit überprüft. Zusätzlich wurden bei 20 bekannten Feuerwerkskörpern Änderungen überprüft. 146 Feuerwerkskörper erhielten die Zulassung, 56 wurden abgelehnt und 45 Zulassungen wurden widerrufen. Damit lag die Zahl der Ablehnungen bei 28 Prozent.

    Gegenüber dem Vorjahr verringerten sich die Ablehnungen von 39 auf 28 Prozent. Damit setzt sich der erfreuliche Trend aus dem letzten Jahr fort. Dies ist auf eine verstärkte Vorprüfung durch die Importeure und deren gesteigerte Einflussnahme auf die Fertigungskontrolle in China zurückzuführen. Die Widerrufe von Zulassungen wurden wegen fehlender Nachweise geeigneter Qualitätssicherungsverfahren ausgesprochen.

    Aufgrund der negativen Erfahrungen aus der Spielzeugindustrie hat die BAM ihre chemischen Analysen ausgeweitet, um möglicherweise verbotene Substanzen zu identifizieren. Erfreulicherweise sind bisher sehr wenige Verstöße festgestellt worden. Probleme in dieser Richtung treten derzeit bei Großfeuerwerk der Klasse IV für den niederländischen Markt auf, welches zu nicht unerheblichen Teilen in Deutschland gelagert wird.

    Feuerwerkskörper ohne Zulassung der BAM oder mit gefälschtem Zulassungszeichen bergen in ihrer Wirkung häufig ein hohes Risiko in sich. Sie sind daher in der Sicherheit ihrer Handhabung und Qualität nicht einschätzbar. Feuerwerkskörper sind kein Spielzeug, denn sie enthalten explosionsgefährliche Stoffe und können gefährliche Wirkungen entfalten.

    Ein Zulassungszeichen lautet zum Beispiel: BAM - P II - 2526.

    2007 ist die neue europäische Richtlinie 2007/23/EG über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände, also auch von Silvesterfeuerwerk, in Kraft getreten. Die Richtlinie soll Handelsschranken verringern und darüber hinaus das Qualitäts- und Sicherheitsniveau der pyrotechnischen Gegenstände in Europa vereinheitlichen. In Zukunft ist nur noch eine "Zulassung" für Europa erforderlich. Für Feuerwerk wird danach ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt, das aus einer Baumusterprüfung und einem Vertrag über ein Qualitätssicherungsmodul besteht. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis Januar 2010 Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht zu übernehmen. Das gilt natürlich auch für Deutschland, wo die Umsetzung mit dem 4. Sprengänderungsgesetz realisiert wird.

    Die existierenden europäischen Normen für Feuerwerk der Klassen I bis III werden derzeit durch die internationale Arbeitsgruppe des CEN TC 212, deren Vorsitz die BAM stellt, überarbeitet und auf deren Konformität zur Richtlinie überprüft. Die BAM ist eine der wenigen Institutionen in Europa, die bereits heute schon nach den Europäischen Normen prüft.

    Die BAM ist die erste und bislang einzige benannte Stelle (Notified Body) in Europa (Stand 19.11.2008). Diese Benennung ist die Voraussetzung für die Durchführung der Konformitätsbewertungsverfahren.

    Das aktuelle Warenangebot und die genauen Produktionszahlen können erfragt werden beim

    Verband der Pyrotechnischen Industrie
    An der Pönt 48
    40885 Ratingen
    Telefon: +49-2102-18 62 00
    http://www.feuerwerk-vpi.de

    Auskünfte:
    Lutz Kurth
    Arbeitsgruppe Pyrotechnik, Fachgruppe II.3 Explosivstoffe
    http://www.bam.de/fg-23.htm
    Telefon: +49 30 8104-1234

    Internet:
    Liste der zugelassenen Feuerwerkskörper (Stand: 1.12.2008)
    Klasse I: http://www.bam.de/p1.htm
    Klasse II: http://www.bam.de/p2.htm

    Prüfungen von Silvesterfeuerwerk durch die BAM
    mit Fotos zum Download: http://www.bam.de/de/aktuell/presse/pressekonferenz.htm


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    Criteria of this press release:
    interdisciplinary
    transregional, national
    Miscellaneous scientific news/publications
    German


     

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