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Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neue Begutachtungskriterien sollen zu mehr Gerechtigkeit im Pflegesystem führen.
Näher an der Realität der Pflegebedürftigen:
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neue Begutachtungskriterien sollen zu mehr Gerechtigkeit im Pflegesystem führen
Köln (KDA) - 29. Januar - Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) begrüßt, dass mit dem heute an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt übergebenen Abschlussbericht zur Schaffung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs endlich Bewegung in die schon lange dringend erforderliche Anpassung an die Realität der rund 2,2 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland kommt. Das ist nötig, weil der bisherige Pflegebedürftigkeitsbegriff nach Meinung aller Pflegeexperten viel zu eng gefasst ist und dabei vor allem die Bedarfe von Menschen mit Demenz nicht berücksichtigt. "Die Zeit war längst reif für eine breite gesellschaftliche Diskussion über den Wert und die Anerkennung der Pflege für eine zukunftsfähige Gesellschaft", sagt Dr. h. c. Jürgen Gohde, Vorstandsvorsitzender des KDA, der auch Vorsitzender des 31-köpfigen Beirates ist, der vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzt wurde, um den Pflegebedürftigkeitsbegriff neu zu definieren. "Zukunftsfähig ist ein Pflegebedürftigkeitsbegriff, der alle körperlichen und geistigen bzw. psychischen Einschränkungen und Störungen umfasst sowie ein Bewertungssystem, das Lebens- und Bedarfslagen hilfe- und pflegebedürftiger Menschen flexibel erfasst und einen hohen Grad an Differenziertheit gewährleistet, aber auch Transparenz und Akzeptanz für die Betroffenen sicherstellt", so Gohde weiter.
Um dies zu gewährleisten, einigten sich die Beiratsmitglieder unter anderem darauf, dass statt der bisherigen drei Pflegestufen nun fünf Bedarfsgrade erhoben werden. Außerdem wird mit dem von ihnen entwickelten neuen Begutachtungsassessment die Pflegebedürftigkeit nicht wie bisher an der Pflegezeit festgemacht, sondern anhand des Selbstständigkeitsgrades der Betroffenen eingeschätzt.
"Auf Grundlage dieses neuen Instrumentes kann die Bedarfslage von Pflegebedürftigen umfassend erfasst werden und bietet damit eine gute Grundlage, eine fachlich kompetente Pflegeberatung in den Pflegestützpunkten anzubieten. Mit der nun möglichen feineren Abstufung in fünf Bedarfsgrade kann es gelingen, den ermittelten Grad der Abhängigkeit von pflegerischer Hilfe in Leistungen der Pflegeversicherung gerechter umzusetzen und besser auf den individuellen Versorgungsbedarf auszurichten", sagt der KDA-Geschäftsführer Dr. Peter Michell-Auli. "Besonders positiv ist auch, dass Prävention und Rehabilitation mehr als bisher gestärkt werden. Das neue Begutachtungsverfahren und der ihm zugrunde liegende Pflegebedürftigkeitsbegriff werden insgesamt zu einer veränderten Betrachtung pflegebedürftiger Menschen und damit auch zu einer besseren Pflege führen."
Kontakt über:
KDA-Öffentlichkeitsarbeit
Harald Raabe und Ines Jonas
Fon: 02 21/ 93 18 47 -39 oder -19
Mail: publicrelations@kda.de
Criteria of this press release:
Medicine, Nutrition / healthcare / nursing, Teaching / education
transregional, national
Organisational matters, Science policy
German

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