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Erste rechtskraeftige Entscheidung gegen Rechtschreibreibreform: "Triumph der Unabhaengigkeit"
Jena (17.10.97). Ein erstes rechtskraeftiges Urteil haben die Gegner der Rechtschreibreform vor dem niedersaechsischen Oberverwaltungsgericht Lueneburg erstritten. Das Gericht wies heute eine Beschwerde des Kultusministers Rolf Wernstedt zurueck, der bereits erstinstanzlich vor dem Verwaltungsgericht Hannover unterlegen war. Fuer Wernstedt, der auch der Kultusministerkonferenz vorsitzt, steht damit kein Rechtsmittel mehr zur Verfuegung, um gegen die richterliche einstweilige Anordung auf Aussetzung der Reform vorzugehen.
Klagevertreter Prof. Dr. Rolf Groeschner (Uni Jena) bezeichnete den Richterspruch als "einen Triumph der Unabhaengigkeit der Justiz". "Die Richter haben sich nicht von den Kultusministern mit ihrer Politik der Gesichtswahrung beeindrucken lassen", kommentiert der Rechtsprofessor weiter, "davor kann ich nur den Hut ziehen." Groeschner wies darauf hin, dass es sich abermals um eine Einzelfallentscheidung handele. Er will aber nun den Ministerpraesidenten Gerhard Schroeder beim Wort nehmen, der oeffentlich angekuendigt hatte, den Lueneburger Entscheid landesweit umzusetzen. Groeschner: "Ab Montag darf in Niedersachsen kein einziges Schulbuch mehr mit der neuen Schreibweise angeschafft werden. Die Behoerden muessen Vernunft annehmen und damit aufhoeren, widersinnige Fakten zu schaffen." Auch solle das niedersaechsische Beispiel von den anderen Bundeslaendern befolgt werden und ein Moratorium bis zu einem endgueltigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts gelten. Das Verfahren in Karlsruhe ist bereits seit Ende August anhaengig.
Ansprechpartner: Prof. Dr. Rolf Groeschner, Tel. 0911/592108
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