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Rechtsstreit um Rechtschreibreform: Gelsenkirchener Gericht verbot neue Regeln
Gelsenkirchen/Jena (11.08.97). Zum dritten Mal hat heute ein deutsches Verwaltungsgericht gegen die Umsetzung der Rechtschreibreform entschieden. In einem Eilverfahren verbot das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einer Gladbecker Schule per einstweiliger Anordnung, die beiden Kinder eines ortsansaessigen Ehepaars nach den neuen Orthographieregeln zu unterrichten. Die Schule hatte bereits zu Beginn des vergangenen Schuljahrs die neue Schreibweise eigenmaechtig eingefuehrt. Das nordrhein-westfaelische Ministerium fuer Schule und Weiterbildung war im Gelsenkirchener Verfahren lediglich beigeladen.
Klagevertreter Prof. Dr. Rolf Groeschner, der an der Uni Jena OEffentliches Recht und Rechtsphilosophie lehrt, verbuchte damit nach Wiesbaden und Hannover den dritten Erfolg in gleichgelagerten Verwaltungsgerichtsverfahren in sechs Bundeslaendern. Eine Entscheidung in Bayern steht derzeit noch aus. In ihrer Begruendung erkannten die Gelsenkirchener Richter eine Verletzung des Elternrechts sowie eine ,AEnderung des Bildungszieles" durch die Umsetzung der Rechtschreibreform. Ausserdem befuerchten sie eine Spaltung der Bevoelkerung nach Schuelern, die zwangsweise nach neuen Regeln schreiben muessten, und den uebrigen Buergern, die die traditionelle, alte Schreibung weiter pflegen wuerden.
Rein juristisch muessen jedoch - nach diesem juengsten Beschluss - lediglich die beiden Kinder der Gladbecker Klaeger von den neuen Schreibregeln vorerst verschont bleiben; ihre Schulkameraden koennten weiter reformkonform unterrichtet werden. ,Es wird daran die Absurditaet des Klageverfahrens offensichtlich", kommentierte Rolf Groeschner das Ergebnis. Er habe bewusst gegen eine einzelne Schule geklagt, um den ,vorauseilenden Gehorsam einiger Schulleiter exemplarisch zu baendigen", aber auch, um das Groteske des verwaltungsgerichtlichen Streits gegen die Rechtschreibreform deutlich zu machen.
,Schliesslich und endlich kann es nur eine einheitliche Loesung durch das Bundesverfassungsgericht und durch die Politik geben", meint Groeschner, ,es ist Zeit, dass endlich ein demokratisch legitimiertes Verfahren fuer klare Verhaeltnisse sorgt." Eine Verfassungsbeschwerde Groeschners war im Mai 1996 in Karlsruhe nicht zum Verfahren angenommen worden.
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