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03/21/2001 16:00

Kuratorium Deutsche Altershilfe fordert bedarfsgerechte Pflege

Klaus Großjohann Pressesprecherin
Kuratorium Deutsche Altershilfe - Wilhelmine Lübke Stiftung e. V.

    Pflegezeitbemessungsverfahren PLAISIR sollte in allen Heimen eingesetzt werden

    Nürnberg (KDA), 21. März 2001 - Die Pflege und Betreuung der in den Heimen lebenden Menschen müsse endlich nach ihrem tatsächlichen Bedarf erfolgen - und nicht danach, was Pflegeeinrichtungen mit ihrem vielfach zu knapp bemessenen Personal gerade zu bieten haben. Das forderte heute das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) vor der Presse in Nürnberg.

    Deshalb sollte künftig der notwendige Bedarf an Pflegeleistungen und Pflegezeit für jeden einzelnen Bewohner in den 8000 stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland mit dem anerkannten, rationalen Bemessungsverfahren PLAISIR (Planification Informatisée des Soins Infirmiers Requis - frei übersetzt: EDV-gestützte Planung der erforderlichen Pflege in Pflegeheimen) individuell ermittelt werden. Auf der Grundlage dieser verlässlichen Informationen kann und sollte auch der erforderliche Personalbedarf für jedes Heim gesondert kalkuliert werden. Entscheidend ist, dass mittels PLAISIR die erforderlichen Leistungen einer Einrichtung nach Art, Ort und Zeit transparent werden, und so die gelieferten Daten qualifizierte Leistungsvergleiche (Benchmarking) innerhalb einer Einrichtung, aber auch zwischen Pflegeheimen ermöglichen. Es bietet somit eine sichere und aussagefähige Basis für leistungs- und qualitätsorientierte Vergütungsverhandlungen.

    "Derzeit weltweit bestes Verfahren für Deutschland"

    Das KDA hatte im Auftrag des Bundesseniorenministeriums zwei Jahre lang intensiv Bemessungsverfahren in der Pflege untersucht. Rolf Gennrich, Diplom-Gerontologe und zuständiger Projektleiter im KDA, bezeichnete PLAISIR als das "derzeit weltweit beste Verfahren zur Ermittlung der individuell erforderlichen Pflege in Pflegeheimen". Eine bundesweite Einführung dieser auf deutsche Verhältnisse gut anzupassenden Methode würde sowohl den pflegebedürftigen Heimbewohnern als auch den Pflegeeinrichtungen und Kassen große Vorteile bringen, erläuterte Gennrich auf der Fachmesse ALTENPFLEGE 2001 in Nürnberg.
    Auf der Grundlage einer umfassenden Anamnese und der Feststellung der für einen Wochenzeitraum erforderlichen Pflege ermittelt die in Kanada entwickelte und mittlerweile auch in einigen europäischen Ländern angewandte, computerunterstützte PLAISIR-Methode mit Hilfe von vereinbarten Richtwerten und Leistungsstandards individuell für jeden Bewohner die Art und Menge der Pflege, die er auf Grund seines Gesundheitszustandes zu jeder Stunde eines Tages erhalten sollte. Da die Datenverarbeitung über ein neutrales Rechenzentrum vorgenommen wird, benötigen die Einrichtungen nicht - wie bei anderen Verfahren - Hard- und Software, um PLAISIR einsetzen zu können. Es müssen lediglich Pflegefachkräfte der Einrichtung oder des Trägers im Umgang mit dem Instrument geschult werden.
    Damit könnten jetzt auch in Deutschland erstmals die Fähigkeiten, Defizite und Bedürfnisse jedes Bewohners präzise, einheitlich und transparent erfasst werden und genau die Leistungen in Heimen erbracht werden, die ältere Menschen etwa bei der Körperpflege, Ernährung, Kommunikation oder Rehabilitation benötigen. "Die Pflegeeinrichtungen erhalten so die Möglichkeit zu einer differenzierten und bedarfsgerechten Pflege- und Personalplanung", sagte Gennrich. Die Kassen und Sozialhilfeträger könnten mit PLAISIR die Zweckmäßigkeit, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Qualität der Pflege überprüfen, einen exakten Leistungsvergleich zwischen verschiedenen Einrichtungen vornehmen und so ihre Mittel gut und gerecht verteilen, so der KDA-Experte. Da die Bemessung der Pflegezeit auch für die Bemessung des notwendigen Personals ausschlaggebend ist, "kann das Verfahren auch entscheidend zur Lösung des Streites um die angemessene Zahl von Pflegekräften in den Heimen beitragen." Vernachlässigungen und Missstände wegen fehlendem Pflegepersonal könnten so verhindert werden, erläuterte Gennrich.

    Weiterer PLAISIR-Einsatz in Norddeutschland

    Das KDA begrüßt in diesem Zusammenhang eine vorgesehene Neuregelung im Entwurf zum Pflege-Qualitiätssicherungsgesetz (PQSG), über das der Deutsche Bundestag am vergangenen Freitag in erster Lesung beraten hatte. Danach kann künftig die Zahl der notwendigen Pflege- und Betreuungskräfte auch mit Hilfe von "landesweiten Personalbedarfsermittlungsverfahren" ermittelt werden. Nach Auffassung des KDA kommt es jetzt darauf an, ein anerkanntes Verfahren zur Festlegung des Pflege- und Betreuungsbedarfs sowie als Grundlage zur Personalkalkulation auch tatsächlich in den Bundesländern einzuführen. In einigen norddeutschen Bundesländern hat der (zeitweise) Einsatz des PLAISIR-Verfahrens bereits begonnen oder steht bevor. In Bremen wird das Verfahren jetzt bei 1.200 Bewohnern in 16 Einrichtungen der Bremer Heimstiftung und der Bremischen Schwesternschaft vom Roten Kreuz eingesetzt. In Schleswig-Holstein wird die Methode demnächst in den Pflegeeinrichtungen eines kompletten Landkreises angewandt, falls der Landespflegeausschuss im April einem entsprechenden Antrag zur Durchführung eines auch von der Landesregierung geförderten Modellprojektes zustimmt. Auch die Hamburgische Pflegegesellschaft, in der die Mehrheit der Heimträger der Hansestadt zusammengeschlossen sind, ist sehr an einem PLAISIR-Einsatz bei 5000 Bewohnern interessiert.

    Im vergangenen Jahr war das PLAISIR-Verfahren im Auftrag des Bundesseniorenministeriums und mit wissenschaftlicher Begleitung des KDA bereits in elf Heimen der Arbeiterwohlfahrt (AWO) mit über 1.300 Bewohnern erprobt worden. Über die Ergebnisse dieses PLAISIR-Tests berichtete ausführlich die Ausgabe 3/2000 des KDA-Magazins Pro ALTER (siehe auch Pressemitteilung vom 10.11.2000).

    Der mit Beginn des PLAISIR-Projektes ins Leben gerufene Beirat auf Bundesebene, in dem Vertreter der Verbände der Leistungsträger und -erbringer, die Berufsverbände und die Län-der vertreten sind, hat sich in einer Beschlussempfehlung eindeutig und unmissverständlich für die Einführung eines rationalen, validen Verfahrens in Deutschland ausgesprochen. Das KDA fordert die Abkehr von pauschalen Personalrichtwerten, insbesondere wenn sie an den Pflegestufen nach §§ 14, 15 SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) orientiert sind. Damit das PQSG tatsächlich zu den gewünschten Effekten führt, müsse die Personalbedarfsermittlung in den Pflegeheimen so bald wie möglich auf eine fundierte Basis gestellt werden. PLAISIR sei hier die erste Wahl.

    Pro ALTER ist zu beziehen beim KDA, An der Pauluskirche 3, 506777 Köln, Fax: 0221/931847-6, E-Mail: versand@kda.de. Das Magazin erscheint viermal im Jahr. Das Einzelheft kostet 8,50 DM (zuzüglich Versand-kosten), das Jahresabonnement 29 DM (einschließlich Versandkosten).


    More information:

    http://www.kda.de


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    Criteria of this press release:
    Economics / business administration, Law, Medicine, Nutrition / healthcare / nursing, Politics, Social studies
    transregional, national
    Research results
    German


     

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