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03/28/2001 22:40

Gefahr für Qualität von Hochschulen und Absolventen

Klaus P. Prem Stabsstelle Kommunikation und Marketing
Universität Augsburg

    Der Senat der Universität Augsburg zum BMBF-Konzept "Hochschuldienstrecht für das 21. Jahrhundert" -

    Im schärfer werdenden Streit um die sogenannte "Dienstrechtsreform" hat sich jetzt auch der Senat der Universität Augsburg zu Wort gemeldet: Nachdrücklich teilt er die massive Kritik, die nahezu überall an nahezu allen Punkten des vom BMBF vorgelegten Konzepts "Hochschuldienstrecht für das 21. Jahrhundert" und an den darin entworfenen Zukunftsperspektiven für den Hochschullehrerberuf geübt wird. Als Verfasser der im Anhang in Auszügen wörtlich wiedergegeben Stellungnahme, die von allen Fakultäten der Universität Augsburg sowie von den Gruppen der Professor/inn/en, der wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen und der Student/inn/en getragen wird, meint Prof. Dr. Christoph Vedder, Ordinarius für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht: "Gerade mit unserem Anspruch, Reformuni-ver-sität zu sein, müssen wir gegenüber diesen Plänen auch öffentlich dafür eintreten, dass die Qualität der Hochschule nicht nachhaltig beschädigt wird."

    Soweit sie primär auf die angeblich fehlende Leistungsmotivation der Professor/inn/en und auf die Abhängigkeit der Assistent/inn/en abhöben, würden die Dienstrechtsreformpläne sowie diverse weitere - bereits erfolgte und noch bevorstehende - Reglementierungen des Universitätsbetriebs lediglich "Probleme kurieren, die es in der Universität allenfalls marginal gibt", heißt es im Vorspann der Stellungnahme. Und zudem würden sich die für die Lösung dieser Probleme vorgeschlagenen Mittel letztlich als wenig tauglich, gar kontraproduktiv erweisen. Denn in ihrer Summe drohten die vorgeschlagenen Maßnahmen den Hochschullehrerberuf im Vergleich zu anderen Berufsfeldern für hervorragenden wissenschaftlichen Nachwuchs unattraktiv zu machen, um damit die Qualität der Hochschule und ihrer Absolventen und schließlich den Standort Deutschland massiv zu gefährden. Schon heute könne man es hochqualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern nicht mehr verdenken, wenn sie den ungleich besseren Möglichkeiten und Bedingungen im Ausland oder den ungleich lukrativeren Angeboten aus der Wirtschaft nicht mehr widerstünden.

    ________________________________________________

    Anhang:

    ZUR ZUKUNFT DES HOCHSCHULLEHRERBERUFS

    Aus der Stellungnahme des Senats der Universität Augsburg zum BMBF-Konzept "Hochschuldienstrecht für das 21. Jahrhundert"

    1.

    Die Einführung von Juniorprofessuren als Einstieg in den Hochschullehrerberuf geht von einer falschen Annahme aus. Es wird eine Abhängigkeit der Assistenten von den Professoren unterstellt, die in der Realität selten und zumindest von Fach zu Fach unterschiedlich strukturiert ist. Die Förderung durch den Lehrstuhlinhaber und durch die Zusammenarbeit in einer Instituts- oder Laborgemeinschaft wird unterschlagen. Eine weitgehende Gleichstellung mit den Professoren, die auch die gleichen Pflichten in Lehre, Prüfungswesen und Mitwirkung an der Universitätsselbstverwaltung mit sich bringt, würde weniger Zeit für wissenschaftliche Qualifikation lassen als heute. Die Juniorprofessur brächte auch keinen Gewinn an sozialer Sicherheit, vielmehr die Gefahr des Paternalismus mit sich, der durch das heutige Berufungssystem weitgehend ausgeschlossen ist. Die mit gleichen Pflichten verbundene Einbeziehung der Juniorprofessoren in den Universitätsbetrieb macht Frauen die Verbindung von Beruf und Familie und damit den Zugang zum Hochschullehrerberuf noch schwerer als gegenwärtig.

    2.

    Die Habilitation ist seit langem nicht mehr die einzige Zugangsvoraussetzung zum Hochschullehrerberuf. Ob sie weiter die regelmäßige Voraussetzung für eine Berufung sein soll, sollte von Fach zu Fach verschieden beurteilt werden können. In den Geistes- und Sozialwissenschaften wird die Habilitation als eine aussagekräftige Qualifikation für den Hochschullehrerberuf erachtet. Ein genereller Entzug des Habilitationsrechts griffe in die grundgesetzlich geschützte Hochschulautonomie ein.

    Es ist an einer besonderen Eingangsqualifikation für den Hochschullehrerberuf festzuhalten, die die besonderen Fähigkeiten in Forschung und Lehre unter Beweis stellt, nicht zuletzt um die Aufgabe der Universitäten als Orte der Forschung und Lehre deutlich zu machen. Es geht um die Stellung der Universität im Bildungssystem und in Forschung und Innovation. Dazu gehört auch die der materiellen und immateriellen Verantwortung des Hochschullehrers amtsangemessene Besoldung, wie sie durch das Grundgesetz gewährleistet ist und nach den Plänen zur Dienstrechtsreform gefährdet würde. Gemessen an der Bedeutung der Wissenschaft und der Universität für die Zukunft geht es für die Haushalte des Bundes und der Länder nicht um erhebliche Beträge.

    3.

    Wenn Leistungsanreize geschaffen werden sollen, ist dies nur zu begrüßen. Die derzeitigen Pläne gehen jedoch von der falschen Annahme aus, daß der Hochschullehrerberuf nicht schon heute sehr leistungsorientiert wäre und daß Leistungsanreize vor allem über die persönlichen Bezüge erreicht werden könnten. Vielfach kann das Hochschullehrergehalt ohnehin nicht mit Verdienstmöglichkeiten in anderen Bereichen konkurrieren. Hochschullehrer wird man nicht des Geldes wegen. Wahre Leistungsanreize würden in der Verbesserung der Arbeits- und Forschungsmöglichkeiten bestehen.

    Da die finanziellen Leistungsanreize kostenneutral gestaltet werden sollen, bedeutet das eine deutliche Absenkung des Ausgangsgehalts, was vor allem für den Nachwuchs spürbar wäre. Dieser hat ohnehin schon über Jahre keine Sicherheit gehabt, eine Professur zu erhalten, als andere sich bereits in einer gesicherten Laufbahn befanden.

    Es gibt keine einfachen Verfahren, mit denen die Leistung eines Hochschullehrers gemessen werden könnte. Wenn über die Leistungszulage für die über 30 000 Hochschullehrer in Deutschland alle fünf Jahre neu zu verhandeln wäre, würde eine Evaluations- und Gutachtenorgie ausbrechen, die so viele Kräfte binden würde, daß sie in keinem Verhältnis zum erstrebten Erfolg stünde.

    4.

    Rechtliche oder vertragliche Regelungen von Präsenzpflichten sind in einigen Bundesländern bereits Realität, in anderen scheinen sie bevorzustehen. Von Hochschullehrern wird aktive Präsenz auf nationalen und internationalen Symposien, verstärkte internationale Zusammenarbeit, Teilnahme an der Selbstverwaltung der Scientific Community, die zeitintensive Einwerbung von Drittmitteln und das Errichten von interdisziplinären und internationalen Forschungsverbünden und Netzwerken erwartet. Die Pflichten des Hochschullehrers werden nicht durch Anwesenheit in der Universität wahrgenommen. "Faule Professoren" werden sich von weiteren Reglementierungen und von Leistungsanreizen kaum beeindrucken lassen. Für diese an Universitäten nicht häufiger als in Behörden und Unternehmen zu beklagenden Fälle bietet das geltende Dienstrecht ausreichende Handhabe, von der die Dekane, die Hochschulleitungen und schließlich die Ministerien gegebenenfalls Gebrauch machen.

    Von Fach zu Fach unterschiedlich, besonders ausgeprägt in den Massenfächern, bleibt den Hochschullehrern neben den Aufgaben in Lehre, Prüfungen, Studenten- und Doktorandenbetreuung und Verwaltungsarbeit ohnehin nur noch ein geringer Zeitanteil für die Forschung. Forschung wandert immer mehr in die Wirtschaft und die Institutionen der öffentlich geförderten Forschungseinrichtungen ab; der Universität als Stätte von Lehre und Forschung droht Gefahr.

    5.

    Die Universitäten und die Fakultäten erschließen sich neue Aufgaben: neue Studiengänge, intensivere Betreuung der Studenten, Werbung um Studenten, Außendarstellung und Marketing, ohne daß dafür eingeführte Studiengänge oder traditionelle Aufgaben in gleichem Maße, wenn überhaupt, abgebaut werden. Es gibt keine neuen Stellen. Die Universitäten befinden sich seit langem und immer noch in der Überlastphase. Sinkende Studentenzahlen in einigen Bereichen sind nur eine Annäherung an die Normalität und kein Anlaß zur Mittelkürzung. Die Einführung des Leistungspunktesystems und die Auffächerung des Studienangebots vervielfachen den studienbegleitenden Prüfungsaufwand. Zugleich wird die personelle Ausstattung der Lehrstühle und Forschungseinheiten auf eine Mindestausstattung zurückgeführt, was eine fühlbare Verringerung mit sich bringt und die Zahl der Qualifikationsstellen für den Nachwuchs verringert.

    6.

    Die Universitäten sind seit einiger Zeit erfolgreich dabei, den Mitteleinsatz zu optimieren und durch Umstrukturierung Mittel für neue Aufgaben freizumachen. Die Universitäten sind viel besser als der Ruf, den sie in Teilen der Öffentlichkeit haben. Der Blick auf die amerikanischen Universitäten - dabei werden allein die völlig anders strukturierten und finanzierten Eliteuniversitäten betrachtet - ist für die in ein anderes Bildungssystem eingebetteten deutschen Universitäten von begrenztem Wert. Eine Verbesserung von Forschung und Lehre an den Universitäten verlangt nach anderen, tiefergreifenden Reformansätzen.


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    Criteria of this press release:
    interdisciplinary
    transregional, national
    Science policy
    German


     

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