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Wissenschaft
Nach langer Vorbereitungszeit ist in den Niederlanden die aktive Sterbehilfe legalisiert worden, wodurch auch in Deutschland das Thema in die Schlagzeilen gerückt ist. Dabei wird das Thema hierzulande wesentlich kontroverser diskutiert. Gegensätzliche Positionen, Begriffsverwirrung und die historischen Erfahrungen mit dem verbrecherischen Euthanasie-Programm der Nationalsozialisten bestimmen hier die Debatte. Wichtige Hintergrundinformationen bietet das Heft "Sterbebegleitung" des Robert Koch-Instituts, das im April im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung des Bundes erschienen ist.
Zum Inhalt:
Neue medizinische Behandlungsmöglichkeiten sowie unterschiedliche moralische Vorstellungen und Lebensstile werfen in der Medizin schwierige ethische Fragen am Ende menschlichen Lebens auf. Dabei muss zwischen Verzicht beziehungsweise Beendigung von kurativen Maßnahmen, ärztlicher Beihilfe zur Selbsttötung und Tötung auf Verlangen unterschieden werden. Während die Tötung auf Verlangen, auch auf Wunsch des Kranken, in Deutschland eindeutig strafrechtlich verboten ist, werden die anderen Formen der Sterbehilfe zunehmend offen und kontrovers diskutiert. Dabei gewinnt die Selbstbestimmung des Patienten an Bedeutung, zum Beispiel in der Reform des Betreuungsrechtes oder in den "Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung". Instrumente wie "Patientenverfügungen", "Vorsorgevollmachten" und "Betreuungsverfügungen" sollen dem Willen des nicht mehr selbstbestimmungsfähigen Patienten Geltung verschaffen. Gleichzeitig wächst die Bedeutung und Akzeptanz von Hospizbewegung und Palliativmedizin, wobei die Finanzierung und flächendeckende Versorgung verbesserungsbedürftig sind.
Das Heft kann kostenlos bestellt werden:
Robert Koch-Institut
Gesundheitsberichterstattung
General-Pape-Straße 62-66
12101 Berlin
Tel.: 030/4547-3400
Fax: 030/4547-3513
E-Mail: gbe@rki.de
Criteria of this press release:
Medicine, Nutrition / healthcare / nursing
transregional, national
Scientific Publications
German
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