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09/16/2009 14:44

Schuldenbremse könnte Wirtschaftsprobleme verschärfen

Dr. Barbara Laaser (Pressestelle) Öffentlichkeitsarbeit/Pressestelle
Fachhochschule Gelsenkirchen

    Prof. Dr. Heinz-Josef Bontrup vom Standort Recklinghausen der Fachhochschule Gelsenkirchen wird als Wirtschaftsexperte am kommenden Donnerstag, 17.09.2009 den Haushalts- und Finanzausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags zur Übertragung der vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen und grundgesetzlich verankerten Schuldenregel auf das Land Nordhrein-Westfalen beraten. Der Experte steht am Freitag nach der Landtagsanhörung den Medien als Auskunftpartner zur Verfügung. Er plädiert für die Anwendung der "Goldenen Verschuldungsregel".

    Gelsenkirchen/Recklinghausen. Ab 2020 sollen die Haushalte der Bundesländer keine Schulden mehr machen. So beschlossen es der Bundestag und der Bundesrat. Nordhrein-Westfalen wird am kommenden Donnerstag, 17.09.2009 im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags darüber beraten, ob das Land diese Regel in die nordrhein-westfälische Verfassung übernimmt. Zur Aussprache darüber ist von der Fachhochschule Gelsenkirchen der Wirtschaftsexperte Prof. Dr. Heinz-Josef Bontrup geladen. Seine These wird sein, dass eine solche absolute Schuldenbremse schwere wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen kann: Wenn nämlich in den Folgejahren die Wirtschaft kränkelt, kann der Staat nicht über die Aufnahme von Krediten versuchen, die Wirtschaft zu beleben und so antizyklisch für den Aufschwung zu sorgen. Allerdings sieht auch Bontrup, dass eine hohe Verschuldung des Staates zu Problemen führt. Denn der Zinsdienst verringert den politischen Handlungsspielraum. Oder konkret gesagt: Auch der Staat kann jeden Euro nur einmal ausgeben. Entweder, weil er damit Zinsen für Kredite bezahlt oder um durch Wirtschaftsmaßnahmen ein Abgleiten in Stagnation und Rezession zu verhindern. Gleichzeitig sieht Bontrup in einem hohen Schuldenstand eine Umverteilung von unten nach oben. Bontrup: "Die Zinsen für Kredite werden von den Steuerzahlern bezahlt, die Zinsen gehen aber an die Vermögenden, die ihr Geld in solchen Krediten angelegt haben."
    Bontrups Empfehlung: Da sich eine absolute Grenze der staatlichen Verschuldung wissenschaftlich nicht bestimmen lasse, sei eine absolute Schuldenbremse nicht der Weisheit letzter Schluss. "Der Staat muss auch weiterhin die Möglichkeit haben, über die Kreditaufnahme politisch aktiv und wirtschaftlich sinnvoll einzugreifen. Öffentliche Kredite sind immer dann zulässig, wenn damit Investitionen finanziert werden. Das nennen ich und andere Finanzwissenschaftler die 'goldene Verschuldungsregel'."

    Am Freitag, 18. September 2009, steht Ihnen Prof. Dr. Heinz-Josef Bontrup ab 9:00 Uhr als Medienansprechpartner zur Berichterstattung über die Anhörung am Vortag zur Verfügung:
    Prof. Dr. Heinz-Josef Bontrup, Recklinghäuser Fachbereich Wirtschaftsrecht der Fachhochschule Gelsenkirchen, Telefon (02361) 915-412 oder E-Mail heinz-josef.bontrup@fh-gelsenkirchen.de


    Images

    Prof. Dr. Heinz-Josef Bontrup vom Recklinghäuser Fachbereich Wirtschaftsrecht der Fachhochschule Gelsenkirchen berät am kommenden Donnerstag (17.09.2009) den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags von Nordrhein-Westfalen zur Übernahme der so genannten Schuldenbremse in die nordrhein-westfälische Verfassung.
    Prof. Dr. Heinz-Josef Bontrup vom Recklinghäuser Fachbereich Wirtschaftsrecht der Fachhochschule Gel ...
    Source: Foto: Ulrich Zillmann, Abdruck honorarfrei


    Criteria of this press release:
    Economics / business administration, Law, Politics
    regional
    Press events, Science policy
    German


     

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