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09/16/2009 15:36

Wie kann man digitale Akten der Justiz oder Patientendaten langfristig speichern?

Irina Urig Presse- und Informationszentrum
Universität des Saarlandes

    Immer mehr Akten der Justiz werden künftig nicht mehr auf Papier ausgedruckt werden, sondern nur noch elektronisch gespeichert. Doch wer kann diese Daten in zwanzig oder dreißig Jahren noch lesen, wenn die Computer mit ganz anderen Programmen und Betriebssystemen gesteuert werden? Kann man außerdem Dokumente einfach scannen, ohne dass sie ihre Beweiskraft verlieren? Mit diesen Fragen und vielen anderen Rechtsproblemen der digitalen Welt beschäftigen sich Juristen und IT-Experten auf dem 18. Deutschen EDV-Gerichtstag, der vom 23. bis 25. September an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken (im Audimax Geb. B 4 1) stattfindet.

    Der Trend zum papierlosen Büro stellt Unternehmen und die öffentliche Verwaltung vor neue Herausforderungen, vor allem wenn es um Daten geht, die aus Rechtsgründen langfristig aufbewahrt werden müssen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat daher eine technische Richtlinie zur vertrauenswürdigen elektronischen Langzeitspeicherung erarbeitet, die Dr. Ulrike Korte auf dem EDV-Gerichtstag am 24. September um 13 Uhr (Geb. B4 1, Hörsaal 116) in Saarbrücken vorstellen wird. Darin ist ein umfangreicher Kriterienkatalog enthalten, wie elektronische Daten und Dokumente langfristig und rechtssicher archiviert werden können. Dies ist nicht nur für Gerichte und Behörden von Interesse, sondern kann auch Krankenhäusern und Versicherungen als Leitlinie dienen, wenn sie Patientenakten auf lange Sicht elektronisch speichern müssen.

    Problematisch für die digitale Speicherung sind nicht nur die verschiedenen Dateiformate wie Word-Dokumente, pdf- oder tif-Dateien, die ein Computer nach Jahrzehnten möglicherweise nicht mehr erkennt. Ein Problem sind auch die Medien, auf denen die Dokumente gespeichert werden, denn zum Beispiel CDs oder DVDs können ihre Speicherfähigkeit schon noch wenigen Jahren verlieren. Juristen sehen außerdem beim Scannen von Papierdokumenten rechtliche Hürden: Wer kann garantieren, dass solche Scans im Rechner nicht noch nachträglich manipuliert werden? Aus diesem Grund wurde die Europäische EDV-Akademie des Rechts in Merzig damit beauftragt, zu überprüfen, welche Normen für das rechtssichere Scannen bereits bestehen und wie das Scannen gerichtsfest gestaltet werden kann.

    Die Europäische EDV-Akademie des Rechts wird im Rahmen des genannten Arbeitskreises erste Zwischenergebnisse der Studie zum rechtsverbindlichen Scannen vorstellen. Weitere Arbeitskreise werden sich auf dem EDV-Gerichtstag unter anderem mit dem Datenschutz in Unternehmen und Behörden, der heimlichen Online-Durchsuchung und freien juristischen Internet-Projekten beschäftigen.

    Fragen beantworten:
    Deutscher EDV-Gerichtstag e.V.
    Prof. Dr. Maximilian Herberger,
    Universität Saarbrücken, Gebäude A 5.4,
    66123 Saarbrücken,
    Tel. (0681) 302-5511, Fax (0681) 302-2591,
    E-Mail edvgt@jura.uni-sb.de
    Internet: www.edvgt.de

    Europäische EDV-Akademie des Rechts
    Alfred Gass
    Tel. 06861/793711
    E-Mail gass@eear.de

    Hinweis für Hörfunk-Journalisten: Sie können Telefoninterviews in Studioqualität mit Wissenschaftlern und Studierenden der Universität des Saarlandes sowie den Teilnehmern des EDV-Gerichtstages führen, über Rundfunk-ISDN-Codec. Technische Angaben: MPEG Layer 2, 48 KHz, 64 KBit/s, mono (CDQ-1000-Modus). Interviewwünsche bitte an die Pressestelle (0681/302-3610) richten


    More information:

    http://www.edvgt.de


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    Criteria of this press release:
    Law
    transregional, national
    Scientific conferences
    German


     

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