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"Es ist beileibe nicht alles zum Besten gestellt in diesem Europa, aber es ist [...] uneingeschränkt das beste Europa, das es je gegeben hat", urteilt Michael Hahn in seinem Aufsatz "Mehr Demokratie wagen: 'Lissabon'-Entscheidung und Volkssouveränität". Der Professor für europäisches Recht an der Universität Lausanne ist einer von 13 namhaften Rechtswissenschaftlern, die sich in der kommenden Ausgabe der "Zeitschrift für europarechtliche Studien" (ZEuS) über verschiedene Gesichtspunkte des EU-Vertrages von Lissabon äußern. Dieser tritt am 1. Dezember in Kraft. Das aktuelle Heft erscheint am 11. Dezember.
Der Vertrag von Lissabon und dessen Werden sorgen in den Medien und in der Fachwelt immer noch für lebhafte Diskussionen. Im bald erscheinenden Heft der Zeitschrift für europarechtliche Studien stellt Christian Calliess, Professor für Europarecht an der FU Berlin, daher beispielsweise die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht bei seiner Kritik über das Ziel hinausgeschossen sei. Hintergrund ist das so genannte Lissabon-Urteil des BVG vom 30. Juni des Jahres. Darin monierten die Verfassungswächter, dass die deutschen Begleitgesetze, welche die parlamentarische Mitbestimmung Deutschlands in Europa regeln sollen und Voraussetzung für die deutsche Unterschrift unter den Vertrag sind, unzureichend seien. Dies besserte der Gesetzgeber bis September nach, so dass Deutschland am 25. September den Vertrag ratifizieren konnte.
Martin Selmayr von der Europäischen Kommission setzt sich intensiv in zehn Thesen mit der Bedeutung dieses Urteils für das Europarecht insgesamt sowie insbesondere die deutsche Europapolitik auseinander.
Jörg Ukrow, stellvertretender Leiter der Landesmedienanstalt Saar, wirft die Frage auf, ob Deutschland mit dem Lissabon-Urteil vom Juni vom "Motor zum Bremser" der EU geworden ist.
Der Vertrag von Lissabon regelt die Kompetenzen und Befugnisse der Europäischen Union neu. So stärkt er unter anderem die Rechte des Europäischen Parlamentes und führt das Amt des Hohen Vertreters der EU für Außen- und Sicherheitspolitik ein, eine Art EU-Außenminister. Unumstritten ist diese Nachfolgevereinbarung für die gescheiterte EU-Verfassung jedoch nicht. Das zeigen die zum Teil langwierigen Diskussionen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten während des Ratifikationsverfahrens.
Die Zeitschrift für europarechtliche Studien (ZEuS) wird seit 1998 vom Europa-Institut der Universität des Saarlandes, Sektion Rechtswissenschaft herausgegeben. Das kommende Heft trägt den Titel "Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon vom 30. Juni 2009".
Bestellbar unter:
Tel.: (030) 8417700
Fax: (030) 84177021
E-Mail: bwv@bwv-verlag.de
ISBN-Nummer: 978-3-8305-1741-2
Einzelpreis: 24 Euro
Kontakt zum Europa-Institut:
Tel.: (0681) 3026693
Fax: (0681) 3024369
E-Mail: zeus@europainstitut.de
Criteria of this press release:
Law, Politics
transregional, national
Scientific Publications
German
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