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05/31/2001 12:24

Stiftungstag an der Universität Augsburg mit Stifterverband-Generalsekretär Erhardt

Klaus P. Prem Stabsstelle Kommunikation und Marketing
Universität Augsburg

    Ein Vortrag des Generalsekretärs des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft, Prof. Dr. Manfred Erhardt, Essen, steht im Mittelpunkt des ersten Stiftungstages, der Universität Augsburg am 6. Juni 2001. Die Veranstaltung, die interessierten Bürgerinnen und Bürgern auch detaillierte Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten eines Fördererengagements und über die Benefits eines solchen Engagements bieten wird, beginnt um 19.00 Uhr im Hörsaal 2001 des Gebäudes der Juristischen Fakultät.

    Gemessen an ihrem Alter wird die Universität Augsburg in Forschung und Lehre von einem breiten Spektrum verschiedener Stiftungen unterstützt: Die Augsburger Universitätsstiftung ist die älteste dieser Einrichtungen. Neben der jüngsten, der erst 1999 errichteten Georg Haindl-Wissenschaftsstiftung, auf deren Basis ein neuer, in diesem Sommersemester erstmals besetzter Lehrstuhl für Umweltmanagement geschaffen werden konnte, soll die Augsburger Universitätsstiftung am 6. Juni im Mittelpunkt der Präsentationen stehen.

    DIE AUGSBURGER UNIVERSITÄTSSTIFTUNG

    Die Gründung der Augsburger Universitätsstiftung erfolgte im Zuge der Bemühungen der Universitätsleitung, die engen Spielräume für solche akademischen Aktivitäten und sozialen Hilfsmaßnahmen zu erweitern, die bei nahezu stagnierenden staatlichen Hochschuletats nicht zu bestreiten sind und mit den staatlichen Haushaltsmitteln nicht finanziert werden können. Die Stiftung geht zurück auf eine großzügige Zuwendung, die der - 1996 verstorbene - Augsburger Unternehmer Max Gutmann dem 1983 neu gewählten Universitätspräsidenten Prof. Dr. Josef Becker für Zwecke seiner Amtsführung machte. Becker bestimmte die Verwendung dieser Spende als Startkapital für die erste Augsburger Universitätsstiftung. Durch weitere Spenden, darunter auch eine namhafte Spende des aus Augsburg stammenden Münchner Unternehmers Erwin Mair, konnte ein ausreichendes Grundstockkapital gebildet werden. Die formelle Errichtung der Universitätsstiftung erfolgte durch Stiftungsakt vom 27. November 1984. Als Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaften in Forschung, Lehre und Studium an der Universität Augsburg festgelegt. Ausdrücklich eingeschlossen ist die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Studierenden sowie die Pflege der (nationalen wie internationalen) Außenbeziehungen der Universität. Die staatliche Genehmigung als Stiftung des öffentlichen Rechts erteilte das Bayerische Staatministerium für Unterricht und Kultus am 18. Dezember 1984. Im Januar 1985 erfolgte die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt Augsburg-Stadt. In der Folgezeit strebte der Stiftungsvorstand vorrangig die Aufstockung des Grundstockvermögens an. Dank verschiedener Zustiftungen beläuft sich dieses Anfang des Jahres 2001 auf nahezu DM 750.000.

    Zuwendungen, die der Stiftung gespendet werden, gehen grundsätzlich in das Grundstockvermögen der Stiftung ein. Dieses ist nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten. Aus den Kapitalerträgen des Grundstockvermögens werden die Ausgaben auf den Stiftungszweck geleistet. Die Ausgaben dürfen nur im Rahmen der Stiftungssatzung und gesetzlicher Vorgaben geleistet werden. Dabei wird auf einen minimalen Verwaltungsaufwand geachtet, um den Ertrag möglichst ungeschmälert für die Förderung zur Verfügung stellen zu können.

    Als gemeinnützige Stiftung ist die Augsburger Universitätsstiftung berechtigt, für Zuwendungen (Sach- und Geldspenden) Zuwendungsbestätigungen im Sinne des Steuerrechts auszustellen. Eine Zuwendung an die Stiftung gilt als steuerlich abzugfähige Sonderausgabe für wissenschaftliche Zwecke. Die Stiftung steht unter der Rechtsaufsicht der Regierung von Schwaben, die unter anderem den Jahresabschluss prüft. Daneben wird die Stiftung im Abstand von 3 Jahren vom Finanzamt Augsburg-Stadt auf die Einhaltung der Vorgaben für die Gemeinnützigkeit überprüft. Die staatliche Aufsicht einerseits und die Gremien der Stiftung andererseits garantieren jeder Stifterin und jedem Stifter, dass die der Stiftung zur Verfügung gestellte Zuwendung im Sinne des Stiftungszwecks eingesetzt wird, unabhängig davon, ob es sich um eine Geld- oder Sachspende handelt.

    Eine weitere mögliche Form der Zuwendung an eine Stiftung ist die sog. Verbrauchsstiftung. Dabei bestimmt die Stifterin oder der Stifter den Verwendungszweck im Rahmen der Stiftungssatzung. Die Spende steht der Stiftung zur sofortigen Verwendung zur Verfügung. Diese Form ist besonders dann geeignet, wenn spezielle Projekte in der Universität unterstützt werden sollen.

    DERZEITIGE FÖRDERSCHWERPUNKTE

    Ein Schwerpunkt der Augsburger Universitätsstiftung ist die Förderung von Auslandsstudien von Studentinnen und Studenten der Universität Augsburg. Der Höchstbetrag pro Stipendium beträgt zur Zeit DM 6000,-. Gefördert werden Auslandsstudien vorwiegend in Ländern außerhalb der Europäischen Union. Weiterhin vergibt die Stiftung jährlich ein spezielles Stipendium in Höhe von ebenfalls DM 6000,- als Beihilfe zur Finanzierung eines Studiums an einer Universität in Japan. Auch für besonders bedürftige und förderungswürdige Studentinnen und Studenten werden Stipendien bereit gestellt, ebenso für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der jährlichen Sommerakademie "Schwäbischer Kunstsommer" im Kloster Irsee. Darüber hinaus vergibt die Universitätsstiftung jährlich Preise in Höhe von je DM 3000,- für hervorragende wissenschaftliche Abschlussarbeiten von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern. Vorschlagsberechtigt sind hier alle Fakultäten der Universität Augsburg.

    LANGFRISTIGE VORHABEN UND ZUKUNFTSPLÄNE

    Der Erlös aus dem Verkauf des Hauses, das der verstorbene Mitbegründer der Universitätsstiftung, Max Gutmann, in seinem Vermächtnis der Universität Augsburg hinterlassen hatte, ging im Frühjahr 1997 als Verbrauchsstiftung in Höhe von DM 615 000 an die Stiftung. Alfred Gutmann - der Bruder des Stiftungsmitbegründers Max Gutmann - hat diesen Betrag unter der Auflage gespendet, ihn für die dauerhafte Unterbringungsmöglichkeit von Gästen der Universität zu verwenden. Seit Ende des Jahres 2000 steht fest, dass die mit dem Vermächtnis verbundene Auflage durch die Integration von zwei Gästewohnungen in ein neu vom Freistaat Bayern zu errichtendes Institutsgebäude auf dem Universitätscampus erfüllt werden kann. Hier sollen vor allem auswärtige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine Wohnmöglichkeit erhalten, die sich zeitlich befristet zu Forschungs- oder Lehrtätigkeiten an der Universität Augsburg aufhalten. Baubeginn ist voraussichtlich im Frühjahr 2002.

    ERWEITERUNG DES GRUNDSTOCKVERMÖGENS

    Um weiterhin und langfristig einen signifikanten Beitrag zur weiteren Entwicklung der Universität Augsburg leisten zu können, muss der Stiftung in erster Linie an einer Erhöhung ihres Grundstockvermögens gelegen sein. Eine solche Erhöhung würde sie in die Lage versetzen, alle Bereiche des nach der Satzung möglichen Stiftungszwecks in Forschung, Lehre und Studium an der Universität Augsburg noch deutlicher zu unterstützen und zukünftig ein noch breiteres Spektrum an Aktivitäten in der Universität zu fördern. Hierzu bedarf die Stiftung ihrerseits allerdings breiter Unterstützung.

    ZUM WECHSELSEITIGEN NUTZEN

    Das Bewusstsein hierfür zu fördern ist Anliegen des Stiftungstages am 6. Juni, an dem Prof. Dr. Manfred Erhardt die wachsende Bedeutung, die Stiftungen als Partner von Universitäten und Hochschulen auch hier in Deutschland gewinnen, erläutern wird. Und deutlich soll auch werden, dass das Verhältnis zwischen Stifter und Universität durchaus keine Einbahnstraße ist, in der der eine gibt und die andere nimmt, sondern dass dieses Verhältnis durchaus darauf ausgerichtet ist, in ideeller wie in materieller Weise zum Nutzen beider Partner zu gereichen. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes und der Stiftungsverwalter werden den Gästen des Stiftungstages für weitere Informationen und Gespräche gerne zur Verfügung stehen.

    Anlässlich des ersten Stiftungstags an der Universität Augsburg ist eine ausführliche Informationsbroschüre zur Augsburger Universitätsstiftung erschienen, die beim Stiftungsverwalter angefordert werden kann.
    ___________________________

    Stiftung der Universität Augsburg
    Universitätsstraße 2
    86159 Augsburg
    Telefon: 0821/598-5125
    e-mail: gerhard.rothenberger@verwaltung.uni-augsburg.de
    Bankverbindung: Konto 810 515 080, Stadtsparkasse Augsburg, BLZ 720 500 00


    More information:

    http://www.uni-augsburg.de/stiftung


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    Criteria of this press release:
    interdisciplinary
    regional
    Miscellaneous scientific news/publications, Science policy
    German


     

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