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06/08/2001 12:56

Justizminister Goll ruft Stiftung Opferentschädigung ins Leben

Dipl.-Journ. Tove Simpfendörfer Pressestelle
Hochschule Ravensburg-Weingarten

    Infoveranstaltung 25 Jahre Opferentschädigungsgesetz an der FH Ravensburg-Weingarten

    Vor 25 Jahren wurde das Opferentschädigungsgesetz verabschiedet. Grund genug für das Versorgungsamt und die Fachhochschule Ravensburg-Weingarten in einer Informationstagung über Geschichte und Bedeutung dieses Gesetzes in der Gegenwart zu referieren. Auch in Stuttgart wird der Frage, wie Opfern geholfen werden kann, große Bedeutung beigemessen, wie der Besuch des baden-württembergischen Justizministers Dr. Ulrich Goll im Festsaal im Weingartener Schlossbau bewies. "Das Opferentschädigungsgesetz ist bei vielen nicht gekannt", meinte Goll. Deshalb sei die Operhilfe ein Thema, "was es wert ist, täglich betont zu werden".

    Die Fachhochschule bildet im Fachbereich Sozialwesen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter aus, die in ihrem späteren beruflichen Alltag viel mit der Entschädigung von Opfern zu tun haben. Darauf wies der Rektor der FH Ravensburg-Weingarten, Professor Dr. Peter Jany, hin. Unter den etwa 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern befanden sich nicht nur Richter, Polizisten, Verwaltungsbeamte und Mitarbeiter von gemeinnützigen Organisationen, sondern auch viele Studierende, die teilweise überrascht zur Kenntnis nahmen, dass in Baden-Württemberg nur 15 Prozent der Gewaltopfer beim Versorgungsamt einen Antrag auf Entschädigung stellen. Diese Zahl nannte der Leiter des Versorgungsamte Ravensburg, Hans-Peter Gianmoena.

    Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) trat am 16. Mai 1976 in Kraft. Im Vorfeld war in Deutschland heftig diskutiert worden, dass der Staat viel für die Resozialisierung der Täter tun, die Opfer aber im Stich lassen würde. Durch das OEG werden Menschen durch Rentenzahlungen und die Übernahme von Therapiekosten finanziell entschädigt, die vorsätzlich, tätlich angegriffen wurden. Dies betrifft beispielsweise alle vorsätzlichen Körperverletzungs- und Tötungshandlungen sowie alle Sexualdelikte. "Das Opferentschädigungsgesetz ist aber keine allgemeine Volksversicherung für alle Arten von Unfällen", erläuterte Dirk Heinz, stellvertretender Amtsleiter des Versorgungsamtes Ravensburg. So fallen Unfälle im Straßenverkehr nicht in den Geltungsbereich des OEG.

    In den vergangenen 25 Jahren wurde der Anwendungsbereich des Gesetzes immer weiter ausgeweitet. Nach Ansicht des Bundessozialgerichtes, das letzte und oberste Instanz in Sachen Opferentschädigung ist, sind sogar Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz unter Umständen berechtigt, staatliche finanzielle Mittel in Anspruch zu nehmen.

    Der Justizminister des Landes Baden-Württemberg, Dr. Ulrich Goll, hat eine Stiftung Operschutz der Landesregierung ins Leben gerufen. Diese vergibt zusätzlich zu den finanziellen Hilfen der Versorgungsämter 2,5 Millionen Mark pro Jahr an die Opfer von Gewaltaten. Die Stiftung kann im Gegensatz zum OEG auch Entschädigung für Gewalttaten leisten, die im Ausland geschehen sind.

    Goll betonte, dass die Leistungen der Versorgungsämter und der Landesstiftung unbedingt aufeinander abgestimmt werden müssten. "Die eine Hand muss wissen, was die andere tut", so Ulrich Goll auf die Frage von Dirk Heinz vom Versorgungsamt Ravensburg, wie das Nebeneinander zweier Finanztöpfe für Opfer von Gewalt koordiniert werden könne. Die Hilfen des Versorgungsamtes seien vorrangig. Die Stiftung könne nur dann Hilfen in Form von Geld (bis zu 50.000 Mark) zur Verfügung stellen, wenn das betroffene Kriminalitätsopfer zuvor einen Antrag beim Versorgungsamt wegen der gesundheitliche Folgen der Gewalttat gestellt habe.

    Eine Gewalttat führt nicht nur zu körperlichen Verletzung, sie zieht häufig auch gravierende psyschische Folgen nach sich. Luzie Köpf, leitende Ärztin des Versorgungsamtes Ravensburg, schilderte die Schwierigkeiten der ärztlichen Beurteilung, insbesondere von psychischen Beeinträchtigungen, die beispielsweise Sexualstraftaten mit sich bringen. Walter Nothelfer, Vertreter des VdK, schilderte seine Erfahrungen mit dem Opferentschädigungsgesetz. Er plädierte für die Übertragung von Teilaufgaben der baden-württembergischen Opferstiftung auf die erfahrenen Opferberater der Versorgungsämter. Als Vertreter des Weißen Ring sprach sich Polizeioberkommissar Rudolf Pfeiffer dafür aus, die ärztlichen Feststellungen, die im Rahmen der Antragstellung zu treffen sind, zu vereinfachen.

    Moderiert wurde die Infoveranstaltung von Michael Wissert. Der Professor im Fachbereich Sozialwesen der FH kennt sich mit der Materie Gewaltopferentschädigung bestens aus, hatte er doch vor kurzem die Sachbearbeiter des Versorgungsamtes Ravensburg für den anspruchsvolle Job des Opferberaters geschult und dabei seine Erfahrungen aus dem Studium der Sozialarbeit an der FH Ravensburg-Weingarten eingebracht.


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    Criteria of this press release:
    Medicine, Nutrition / healthcare / nursing, Social studies
    regional
    Miscellaneous scientific news/publications
    German


     

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