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Wissenschaft
Bonn, 27. Juni 2001: Das Bundesamt für Naturschutz hat heute die Einfuhr von embryonalen Stammzellen (ES) von Rhesus-Affen, genehmigt. Die Zellen stammen aus den USA und dienen einem Experiment von großer Bedeutung: Die Wissenschaftler der Universität Essen wollen mit Hilfe dieser Affenzellen prüfen, ob sich aus ES-Zellen - entgegen der vorherrschenden Meinung - Lebewesen entwickeln könnten. In diesem Fall wäre die Arbeit mit menschlichen Zellen nach geltendem Recht verboten. Bislang haben Stammzellenforscher immer wieder beteuert, dass aus den aus Embryonen isolierten Zellkulturen keine ganzen Embryonen entstehen können.
Die Wissenschaftler aus Essen erwarten nun eine Sendung von ES-Zellen von Rhesus-Affen für das wichtige Experiment. Zur Einfuhr dieser Proben nach Deutschland sind nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) entsprechenden Ein- und Ausfuhrdokumente notwendig. Denn alle Affenarten unterliegen den Regelungen dieses Abkommens, das strenge Vorschriften beim Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten vorsieht. Die embryonalen Stammzellen stammen von Rhesus-Affen, die aus einer Nachzucht stammen.
"Auch für die Einfuhr von wissenschaftlichen Proben gelten die Vorschriften von CITES. Da alle notwendigen Dokumente vorliegen, kann das BfN die Einfuhr ES-Zellen genehmigen," erklärte BfN-Präsident Hartmut Vogtmann.
Die Durchführung dieses wichtigen Experiments ist nach Ansicht der Essener Wissenschaftler für Deutschland von größter Bedeutung. Sie wollen klären, ob embryonale Stammzellen doch totipotent sind, sich also von selbst zu einem ganzen Lebewesen weiter entwickeln. Sollte es sich wirklich um totipotente Zellen handeln, ist eine Arbeit an menschlichen embryonalen Zellen nicht möglich. Denn das Embryonenschutzgesetz verbietet die Arbeit mit Embryonen oder totipotenten Zellen, wenn sie nicht dem Zweck dient, den Embryo zu erhalten.
Hintergrund: Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES)
In der vergangenen Woche wurden Stammzellen-Proben von Krallenaffen vom Zoll im Frankfurter Flughafen beschlagnahmt, weil die entsprechenden Ein- und Ausfuhrdokumente nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) fehlten. Dieses Abkommen regelt den internationalen Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten oder den aus ihnen gewonnenen Teilen (z.B. Reptilleder, Organen) und Erzeugnissen (z.B. Naturmedikamente). CITES) hat sich zu einem der wirksamsten internationalen Abkommen im Bereich des Naturschutzes entwickelt. Ihm gehören heute weltweit 154 Staaten an. Am 20. Juni jährte sich zum 25. Mal der Beitritt Deutschlands zu CITES.
Criteria of this press release:
Zoology / agricultural and forest sciences
transregional, national
Science policy
German
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