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04/20/2010 12:45

10 Empfehlungen zur Haiti-Katastrophe: RUB-Institut legt Strategiepapier in Berlin vor

Dr. Josef König Pressestelle
Ruhr-Universität Bochum

    Eine Analyse der Katastrophe in Haiti mit zehn konkreten Handlungsempfehlungen erstellte das Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht der RUB (IFHV). Der Bochumer Völkerrechtler Prof. Dr. Hans-Joachim Heintze präsentierte das Strategiepapier "Humanitäre Hilfe - Instrument zur Schaffung geordneter Staatlichkeit?" heute in Berlin Vertretern von Bundesministerien und Hilfsorganisationen.

    Bochum, 20.4.2010
    Nr. 109

    10 Empfehlungen zur Haiti-Katastrophe
    RUB-Institut legt Strategiepapier in Berlin vor
    Humanitäre Hilfe: ein Instrument gegen den Staatskollaps?

    Gescheiterte Staatsbildung und Erdbeben: Der Karibikstaat Haiti ist von einer zweifachen Katastrophe betroffen, durch die verheerenden Ausmaße der Naturkatastrophe ist auch die Regierung endgültig kollabiert. Die internationale humanitäre Hilfe vor Ort kann einen entscheidenden Beitrag leisten, um eine geordnete Staatlichkeit wiederherzustellen - vorausgesetzt, sie wird sinnvoll und langfristig verknüpft mit Maßnahmen zum Wiederaufbau und zur Entwicklungsförderung. Das kann im Ausnahmefall so weit gehen, dass die Internationale Gemeinschaft die staatliche Souveränität in Frage stellt, um die Bevölkerung vor Ort zu schützen und ihr zu helfen. Zu diesem Ergebnis kommt die Bestandsaufnahme des Instituts für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht der RUB (IFHV). Der Bochumer Völkerrechtler Prof. Dr. Hans-Joachim Heintze stellte das Strategiepapier "Humanitäre Hilfe - Instrument zur Schaffung geordneter Staatlichkeit?" heute in Berlin Vertretern von Bundesministerien und Hilfsorganisationen vor.

    Papier im Internet

    Das Policy Paper Nr. 32 steht ab dem 21.4. auf den Internetseiten des IFHV zum Herunterladen unter
    http://www.ruhr-uni-bochum.de/ifhv/

    Höhere Kosten verursacht

    Das Papier enthält zehn konkrete Handlungsempfehlungen zum Wiederaufbau eines handlungsunfähigen Staates. Der Fall Haiti offenbart, welche Probleme dabei zu lösen sind - angefangen bei der Frage, wer überhaupt befugt ist, die Handlungsunfähigkeit eines Staates festzustellen. Durch seine politische Vorgeschichte und wirtschaftliche Situation galt das bitterarme Haiti bereits vor der Katastrophe international als "gescheiterter Staat". "Das Beispiel Haitis zeigt, dass in gescheiterten Staaten nicht nur der Wiederaufbau nach Kriegen, sondern auch nach Naturkatastrophen weit höhere Kosten verursacht als eine konsequente Hilfe zur Herstellung geordneter Staatlichkeit", heißt es in dem Bochumer "Policy Paper".

    Treuhänderische Verwaltung durch die UN?

    Die komplexe Notsituation in Haiti hat eine solche Dimension, dass sie die Leistungsfähigkeit der dortigen Regierung bei weitem übersteigt. Der Bochumer Völkerrechtler Heintze schlägt daher vor zu prüfen, ob in Abstimmung mit der örtlichen Regierung eine zeitweise treuhänderische Verwaltung des Staates durch die UN eingesetzt werden sollte. Ziel sei nicht, Sofortmaßnahmen der Katastrophenhilfe zu politisieren, um etwa einen Regimewechsel herbeizuführen, sondern auf Dauer wieder geordnete Verhältnisse zu schaffen. Die internationale Staatengemeinschaft habe das Recht und die Pflicht, das zu fordern und zu fördern. So seien etwa die auf der Geberkonferenz im März zugesagten Mittel keineswegs eine "Erfolgsgarantie", dass den Menschen zukünftig ein Leben in Würde und Freiheit möglich ist.

    Kontinuum im Blick

    Besonderes Augenmerk legt das Strategiepapier auf die Langfristigkeit und damit auf das sog. Kontinuum: "Dieses Konzept der Verbindung von Soforthilfe, Wiederaufbau und Entwicklung leuchtet ein. Wenn es funktioniert, kann tatsächlich ein Beitrag zur Schaffung geordneter Staatlichkeit geleistet werden." Prof. Heintze kommt in dem Papier zu dem Ergebnis, dass Hilfe in humanitären Notsituationen nicht als Einschränkung staatlicher Souveränität zu verstehen ist - sondern dass sie es ermöglicht, wieder die Voraussetzungen zu schaffen, um staatliche Souveränität auszuüben. Mitunterzeichner des Bochumer Papiers sind der Völkerrechtler Prof. em. Knut Ipsen, Gründungsdirektor des IFHV, und Prof. Eugenio Jose Guilherme de Aragao, Bundesstaatsanwaltschaft von Brasilien. Entstanden ist das Policy Paper im Auftrag der Stiftung Entwicklung und Frieden (SEF), Berlin.

    Weitere Informationen

    Prof. Dr. Hans-Joachim Heintze, Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht der RUB (IFHV), Tel. 0234/32-27933, E-Mail: hans-joachim.heintze@rub.de

    Redaktion: Jens Wylkop


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    Criteria of this press release:
    Law, Politics
    transregional, national
    Research results, Scientific Publications
    German


     

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