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Wissenschaft
Wirkungsvoll: Anlegerschutz in Deutschland
Das in Europa einzigartig ausgestaltete deutsche Verfahren zum Anlegerschutz – die „Bilanzpolizei“ – wirkt: Aktionäre nehmen die gesetzlich vorgeschriebene Fehlerbekanntgabe von Unternehmen als „bedeutendes negatives Ereignis“ wahr. Ihr Vertrauen in die Informationen, die diese Unternehmen bereitstellen, ist „erheblich beeinträchtigt“. Das ist das zentrale Ergebnis der ersten empirischen Untersuchung des „Enforcement-Mechanismus“ von Prof. Dr. Jürgen Ernstberger und Michael Stich (Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der RUB) sowie Prof. Dr. Jörg-Markus Hitz (Universität Göttingen).
Für die hohe wissenschaftliche und praxisnahe Relevanz der Studie erhielten die Autoren vor kurzem auf der Jahrestagung des Verbandes der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft (VHB) den Best Conference Paper Award – eine der bedeutendsten Auszeichnungen für betriebswirtschaftliche Forschung im deutschsprachigen Raum.
Studie im Internet
Die Studie „Enforcement of Accounting Standards in Europe: Capital Market Based Evidence for the Two-tier Mechanism in Germany” ist im Internet abrufbar unter
http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=1395729
Neues Verfahren nach Skandalen
Die Bochumer und Göttinger Wissenschaftler erforschen die Effektivität der neu in Deutschland eingeführten „Bilanzpolizei“. Nach einer Reihe von Bilanzskandalen in den USA aber auch in Deutschland stellte die damalige Bundesregierung im Februar 2002 das „10-Punkte-Programm zur Stärkung des Anlegerschutzes und der Unternehmensintegrität" vor. Die geplanten Maßnahmen sollten dazu beitragen, das Vertrauen der Anleger in den Kapitalmarkt – wieder – zu stärken. Eine zentrale Maßnahme, die auf dieses Programm zurückgeht, war die Verabschiedung des Bilanzkontrollgesetzes 2004, das die gesetzliche Grundlage für das „Enforcement“-Verfahren geschaffen hat. Es soll sicherstellen, dass die bereits publizierten Unternehmensabschlüsse von kapitalmarktorientierten Unternehmen den Regeln entsprechen. Dabei wurde das „Enforcement“-Verfahren zweistufig ausgestaltet, sodass neben der privatrechtlich organisierten Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) noch die mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattete Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beteiligt ist.
Nur eine Sanktion
Entdecken die DPR oder die BaFin Fehler in der Rechnungslegung, so ist die einzige Sanktion des „Enforcement“-Mechanismus, dass das Unternehmen diesen Fehler im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) veröffentlichen muss. Für Unternehmen bzw. für die verantwortlichen Manager ergeben sich keine unmittelbaren strafrechtlichen Konsequenzen. In ihrem Forschungsprojekt gingen die Autoren der Frage nach, inwieweit dieser Mechanismus geeignet ist, Unternehmen zu disziplinieren.
Bisherige Fehlerfeststellungen
Der Arbeit liegen die Prüfungen der DPR und BaFin in den Jahren 2005 bis 2009 zugrunde. Insgesamt gab es in diesem Zeitraum 507 Untersuchungen von Abschlüssen kapitalmarktorientierter Unternehmen, in 116 davon wurden Fehler festgestellt. 109 der Fehler gaben die betroffenen Unternehmen bis zum Ende des Jahres 2009 auf Veranlassung der BaFin bekannt.
Die Anleger reagieren
Die Studie untersucht die Kapitalmarktreaktionen in verschiedenen kurzen und auch längeren Zeitfenstern um das Veröffentlichungsdatum. Die Forscher weisen nach, dass die Aktionäre der Unternehmen die Fehlerbekanntgabe als bedeutendes negatives Ereignis wahrnehmen und daraufhin ihr Vertrauen in die bereitgestellten Unternehmensinformationen erheblich beeinträchtigt war. So resultieren aus einer Fehlerbekanntgabe Kursabschläge von durchschnittlich -2,01 Prozent – das sind sog. abnormale Renditen, d. h. um die Entwicklung des Gesamtmarktes korrigierte Renditen. Darüber hinaus zeigt die Studie, dass weitere für den Handel von Aktien bedeutende Indikatoren auf einen erheblichen Vertrauensverlust schließen lassen – etwa abnormale Handelsvolumina von -2,05 Prozent und abnormale „Bid-Ask Spreads“ von 1,09 Prozent für ein Zeitfenster von einem Tag vor bis einen Tag nach der Fehlerbekanntgabe.
Vertrauen „erschüttert“
Das Vertrauen der Investoren in die Verlässlichkeit der Rechnungslegungsinformationen sei jedoch nicht nur kurzfristig beeinträchtig, sondern zum Teil langfristig „erschüttert“, heißt es in der Studie. Die Stärke der Kapitalmarktreaktionen hängt von der Schwere der aufgedeckten Normenverletzungen ab und davon, ob Anhaltspunkte für eine absichtliche Missachtung der gesetzlichen Vorschriften vorliegen. Die statistisch signifikant negativen Reaktionen der Aktionäre sind ein aussagekräftiges Indiz für die Effektivität des deutschen „Enforcement“-Verfahrens und darüber hinaus für das auch international diskutierte und genutzte Prinzip der „adversen Publizität“, so die Autoren in ihrem Fazit. Damit liefert die Studie erstmals empirische Befunde zur Wirkungsweise des „Enforcement“.
Relevantes Thema – methodisch überzeugend
Auf der Jahrestagung 2010 des VHB in Bremen wurde die Studie als beste Arbeit aus insgesamt 176 Einreichungen prämiert. An der Tagung nahmen mehr als 400 Hochschullehrer teil. Die Jury lobte die hohe Relevanz der zugrundeliegenden Fragestellung und die methodisch überzeugende Durchführung der Studie. In ihrer Laudatio betonte Prof. Dr. Barbara E. Weißenberger von der Justus-Liebig-Universität Gießen ebenfalls die herausragende Qualität und die Bedeutung dieser empirischen Forschungsarbeit für die Rechnungslegungspraxis und für das Verständnis der Berücksichtigung von Rechnungslegungsinformationen im Allgemeinen.
Weitere Informationen
Prof. Dr. Jürgen Ernstberger, Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der RUB, Lehrstuhl für Accounting (insb. Auditing), Tel. 0234/32-22893, E-Mail: juergen.ernstberger@rub.de
Redaktion: Jens Wylkop
Criteria of this press release:
Economics / business administration
transregional, national
Research results, Scientific Publications
German
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