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Neuer Schwerpunkt "Betriebswirtschaftslehre mit arbeits- und zivilrechtlicher Qualifikation" an der Universität Mannheim eingeführt
Professionelle Personalarbeit verlangt mehr als eine gute Menschenkenntnis. Vor allem sind in diesem Bereich Mitarbeiter gefragt, die neben den betriebswirtschaftlichen Aspekten auch die juristischen Feinheiten kennen. Zur Ausbildung von Spezialisten mit dieser in der Praxis selten anzutreffenden Kombination von Fachkenntnissen wurde an der Fakultät für Betriebswirtschaftslehre der Universität Mannheim eine neue Studienoption geschaffen: Betriebswirtschaftslehre mit arbeits- und zivilrechtlicher Qualifikation.
"Das Angebot richtet sich an Studierende, die sich in besonderer Weise für die Arbeit im Personalwesen qualifizieren wollen", erklärt Professor Dr. Walter A. Oechsler, Prorektor der Universität Mannheim und als Lehrstuhlinhaber für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Personalwesen und Arbeitswissenschaft einer der Initiatoren der Studienoption. Gleichwohl betont er, dass die Absolventen mit der Entscheidung für Betriebswirtschaftslehre mit arbeits- und zivilrechtlicher Qualifikation keineswegs auf einen Funktionsbereich in der Berufspraxis festgelegt sind: "Es handelt sich um keinen eigenständigen Studiengang. Wer die Option abschließt, hat die gleiche wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung erhalten wie alle Diplom-Kaufleute an der Universität Mannheim. Es ist lediglich eine klare Schwerpunktsetzung erkennbar, die im Vergleich zum normalen Studium mit erhöhten Anforderungen und Mehrbelastungen einhergeht." Insbesondere eine eingehende Auseinandersetzung mit der juristischen Denkweise und spezifischen arbeits- und zivilrechtlichen Inhalten sei notwendig, so Oechsler.
Die Spezialisierung auf Betriebswirtschaftslehre mit arbeits- und zivilrechtlicher Qualifikation erfolgt nach abgeschlossenem Vordiplom im Hauptstudium. Die Studierenden belegen neben den Veranstaltungen des BWL-Studiums und des Wahlpflichtfachs "Personalwesen und Arbeitswissenschaft" zusätzlich Kurse in den Feldern Privatrecht, Arbeits- und Sozialrecht sowie "Personal und Arbeitsrecht in der Praxis". Darüber hinaus muss die Diplomarbeit in einem dieser Bereiche geschrieben werden.
Voraussetzung für die Zulassung zur Studienoption ist die Zulassung zum Studiengang Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim sowie ein abgeschlossenes Vordiplom. Die Kapazitäten sind allerdings beschränkt: Pro Semester stehen maximal fünf Studienplätze zur Verfügung. "Bei mehr Bewerbern erfolgt die Vergabe nach fachlicher Qualifikation", erklärt Oechsler.
Nähere Informationen zur Studienoption "Betriebswirtschaftslehre mit arbeits- und zivilrechtlicher Qualifikation" sind bei Dipl.-Kfm. Lars Reichmann (Lehrstuhl und Seminar für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Personalwesen und Arbeitswissenschaft an der Universität Mannheim, Schloss, 68131 Mannheim, Telefon: 0621/181-1504, Fax: 0621/181-1505, E-mail: reichmann@personal.bwl.uni-mannheim.de) erhältlich. Bewerbungen müssen an das Dekanat der Fakultät für Betriebswirtschaftslehre der Universität Mannheim (L 5,6 , 68131 Mannheim, Telefon: 0621/181-1467, Fax: 0621/181-1471, E-Mail: dekanat@bwl.uni-mannheim.de) gerichtet werden.
Criteria of this press release:
Economics / business administration, Law, Politics
transregional, national
Studies and teaching
German
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