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Wissenschaft
Am Mittwoch, dem 19. Januar 2011, wurde dem Wernigeröder Notar Dr. jur. Maximilian Zimmer in der Sitzung des Akademischen Senats von Rektor Prof. Dr. Armin Willingmann der Ehrentitel „Honorarprofessor“ verliehen. „Dies ist die höchste akademische Ehrung, mit der die Hochschule Harz einen besonders engagierten Externen auszeichnen kann“, würdigte Rektor Willingmann den seit mehr als zehn Jahren am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Hochschule aktiven Dozenten. Mit Rücksicht auf seine dortige Spezialisierung wurde Dr. Zimmer zum Honorarprofessor für Wirtschaftsrecht, insbesondere Handels- und Gesellschaftsrecht bestellt.
Maximilian Zimmer studierte Rechtswissenschaften in Bonn und promovierte nach seiner Referendarzeit an der Universität Göttingen. Seit 1999 hat er das Amt als Notar in Wernigerode inne. Neben dieser Haupttätigkeit ist er an verschiedenen Bildungseinrichtungen als Lehrkraft aktiv, beispielsweise an der Volkshochschule Harz, der Deutschen Anwalt Akademie und seit dem Jahr 2000 auch an der Hochschule Harz. Darüber hinaus agiert er als nebenamtliches Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes beim Justizministerium des Landes Sachsen-Anhalt. Durch zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vorträge ist Dr. Maximilian Zimmer auch über die Grenzen der Region hinaus als Jurist bekannt. Er hat sich in den letzten Jahren durch einen tatkräftigen Einsatz an der Hochschule, beispielsweise im Vorstand des Förderkreises, einen Namen gemacht. „Ich werde auch weiterhin die Entwicklung der Hochschule aktiv begleiten und meine Erfahrungen gerne in die Lehre und die ehrenamtliche Tätigkeit einbringen“, so der stolze Notar in seinem kurzen Dank an die Senatorinnen und Senatoren der Hochschule.
„Seit Gründung der Hochschule Harz im Jahr 1991 wurde dieser Ehrentitel erst an vier Persönlichkeiten verliehen, die sich in besonderer Weise für unsere Entwicklung eingesetzt und uns mit ihren Erfahrungen in der Lehre unterstützt haben“, erläuterte Willingmann diese außergewöhnliche akademische Ehrung, der ein Prüfverfahren durch eine Kommission aus Mitgliedern aller Fachbereiche der Hochschule und der einstimmige Beschluss des Akademischen Senats vorausgegangen waren. Zu Honorarprofessoren können nebenberufliche Dozenten bestellt werden, die sich durch lange Lehrtätigkeit im Nebenamt und besondere wissenschaftliche oder berufliche Leistungen außerhalb der Hochschule ausgezeichnet haben und auch künftig der jeweiligen Bildungseinrichtung eng verbunden bleiben. Sie müssen unentgeltliche Lehrveranstaltungen in geringem Pflichtumfang abhalten und bleiben in der Regel weiter in ihrem Beruf außerhalb der Hochschule tätig.
Hochschul-Rektor Prof. Dr. Armin Willingmann (l.) übergab Dr. Maximilian Zimmer (r.) die Bestellungs ...
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