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01/28/1997 00:00

Gemeinsame Erklärung

Dietmar Schmidt Felix-Wankel-Tierschutz-Forschungspreis
Ludwig-Maximilians-Universität München

    27.1.1997 Gemeinsame Erklaerung

    In den Jahren 1991 bis 1995 haben die folgenden Universitaeten

    - Rheinisch-Westfaelische Technische Hochschule Aachen

    - Freie Universitaet Berlin

    - Technische Universitaet Berlin

    - Albert-Ludwigs-Universitaet Freiburg

    - Georg-August-Universitaet Goettingen

    - Ruprecht-Karls-Universitaet Heidelberg

    - Fridericiana-Universitaet zu Karlsruhe

    - Ludwig-Maximilians-Universitaet Muenchen

    - Technische Universitaet Muenchen

    - Universitaet Stuttgart

    den groessten Anteil der Foerdermittel der Deutschen Forschungsgemeinschaft eingeworben. Sie sind sich bewusst, dass die absolute Hoehe dieser Drittmittel - fuer sich genommen - kein ausreichender Massstab fuer die Beurteilung der Forschungsleistungen an einer Universitaet ist. Zu beruecksichtigen waeren vielmehr auch das Faecherspektrum der Hochschule und die Zahl der an ihr taetigen Wissenschaftler. Die genannten Universitaeten sehen sich aber in der Verantwortung fuer das Schicksal der deutschen Hochschulforschung. Deren Belange werden in der Diskussion um die Reform der deutschen Universitaeten trotz der veraenderten finanziellen Rahmenbedingungen nicht ausreichend beruecksichtigt. Hierauf aufmerksam zu machen, ist das Ziel der nachfolgenden

    Erklaerung:

    1. Die deutschen Universitaeten sehen sich in der grossen Mehrzahl der Bundeslaender seit einigen Jahren mit einem z.T. drastischen Rueckgang der staatlichen Finanzierung konfrontiert; ihre dringenden, auf Abhilfe gerichteten Appelle waren bisher wenig erfolgreich. Der Rueckgang wird mit der kritischen Lage der oeffentlichen Haushalte begruendet. Er duerfte aber auch auf einer tendenziellen Veraenderung der Haushaltsprioritaeten zu Lasten der Universitaeten beruhen und ist daher aller Voraussicht nach nicht nur kurzfristiger Natur. Diese Luecke kann auch nicht durch Projektfoerderung seitens der Wirtschaft, so wuenschenswert sie ist, geschlossen werden. Insbesondere die Grundlagenforschung ist in ihrer freien Entfaltung auf die staatliche Foerderung angewiesen. Die AEnderung der finanziellen Rahmenbedingungen fuer die Universitaetsforschung zwingt daher dazu, Moeglichkeiten und Zielsetzungen der staatlichen Forschungsfoerderung kritisch zu ueberpruefen.

    2. Die deutschen Universitaeten unterscheiden sich in ihren Moeglichkeiten, ihren Anstrengungen und ihren Erfolgen in der Forschung. Ihre schematische Gleichbehandlung durch die Hochschulpolitik wird dem nicht gerecht. Die bevorstehende Reform des Hochschulrechts muss deshalb auch die Rahmenbedingungen fuer eine staerkere Differenzierung der Hochschullandschaft schaffen. Gleichmaessiger Ausbau und gleichmaessige Mittelzuteilung ohne Ruecksicht auf Qualitaetsunterschiede verhindern die Entfaltung innovativer Forschung an den dafuer geeigneten Standorten. Regionalpolitische Zielsetzungen, wie die Subventionierung strukturschwacher Gebiete, duerfen in einer auf Forschungsqualitaet bedachten Hochschulpolitik nicht den Ausschlag geben.

    3. Auch in Deutschland sollte die universitaere Spitzenforschung bevorzugt gefoerdert werden, die mit ihren Leistungen weltweit jeden Vergleich besteht. Erfolgsabhaengige Mittelvergabe und Wettbewerb um Forschungsmittel sind dafuer geeignete Instrumente. Sie ermoeglichen es, dem aktuellen Leistungsstand der einzelnen Faecher flexibel Rechnung zu tragen. Die Forschungsfoerderung darf auf Interessen der Besitzstandswahrung keine Ruecksicht nehmen. Die gebotene Differenzierung der universitaeren Forschung muss zu einem beweglichen System fuehren, das Aufstieg und Abstieg im Qualitaetsvergleich jederzeit ermoeglicht.

    4. Gerade in Zeiten finanzieller Restriktionen muss die Autonomie der Universitaeten gestaerkt werden. Grundsaetzlich sollte es im Rahmen einer ueberregionalen Gesamtplanung jeder Universitaet selbst ueberlassen werden, ihre Schwerpunkte in der Forschung zu bestimmen und dabei leistungsorientierte Akzente zu setzen. Dies gilt auch fuer die Entscheidung ueber die fachliche Ausrichtung vakanter Professuren. Die staatliche Kontrolle sollte sich grundsaetzlich auf die Rechtsaufsicht beschraenken. In einem auf Wettbewerb beruhenden Hochschulsystem hat eine Bevormundung durch staatliche Buerokratie keine legitime Funktion. Auf welchem Gebiet ihre Entwicklungschancen liegen, sollte jede Universitaet am besten selbst beurteilen koennen.

    Zur autonomen Entscheidung ueber die Verwendung der Mittel gehoert auch die Einfuehrung von Globalhaushalten durch die Laender. Sie darf allerdings nicht dazu missbraucht werden, die Verantwortung fuer die Folgen pauschaler Mittelkuerzungen auf die Universitaeten abzuwaelzen.

    5. Hervorragende Leistungen in der Forschung setzen gute Arbeitsbedingungen voraus. Forschung und Lehre muessen weiterhin in einem ausgewogenen Verhaeltnis zueinander stehen. UEber die Anforderungen der Lehr- und Pruefungstaetigkeit, der Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung und der Erledigung administrativer Aufgaben darf die Forschung nicht ins Hintertreffen geraten.

    6. Die Entwicklungsaussichten der deutschen Hochschulforschung haengen entscheidend davon ab, die besten Koepfe fuer den wissenschaftlichen Nachwuchs zu gewinnen. Dies setzt voraus, dass die Attraktivitaet des Berufsbildes eines Universitaetsprofessors erhalten bleibt. Dazu gehoert vor allem die Moeglichkeit, in persoenlicher Unabhaengigkeit und Freiheit wissenschaftlich zu arbeiten. Buerokratische Gaengelei und kleinliche Leistungskontrollen wuerden die Anziehungskraft einer akademischen Berufslaufbahn fuer den wissenschaftlichen Nachwuchs empfindlich beeintraechtigen.

    7. Wenn deutsche Universitaeten in der internationalen Spitzenforschung weiterhin eine massgebende Rollen spielen wollen, muessen sie auch fuer auslaendische Wissenschaftler, einschliesslich des wissenschaftlichen Nachwuchses, attraktiv bleiben. Hervorragende Studierende, auch aus den fuehrenden Forschungsnationen, sollten fuer die deutschen Universitaeten zurueckgewonnen werden. Administrative und sprachliche Barrieren duerfen dabei kein Hindernis sein.

    8. Ohne den sich staendig erneuernden Zustrom junger Talente koennen fuehrende Universitaeten ihren Leistungsstand auf die Dauer nicht halten. Um sich im nationalen und internationalen Wettbewerb behaupten zu koennen, benoetigen die Universitaeten deshalb ein Mitspracherecht bei der Auswahl ihrer Studierenden. Erfahrungsgemaess werden sich gerade die besten Studierenden um Zulassung bei einer Universitaet bewerben, an der exzellente Forschung in den Faechern ihrer Wahl betrieben wird.

    Muenchen, im Januar 1997

    Gezeichnet:

    Prof.Dr. Klaus Habetha, Rektor der Rheinisch-Westfaelischen Technischen Hochschule Aachen

    Prof.Dr. Johann Wilhelm Gerlach, Praesidenten der Freien Universitaet Berlin

    Prof.Dr. Dieter Schumann, Praesidenten der Technischen Universitaet Berlin

    Prof.Dr. Wolfgang Jaeger, Rektor der Universitaet Freiburg

    Prof.Dr.Dr.h.c. Hans-Ludwig Schreiber, Praesidenten der Georg-August-Universitaet Goettingen

    Prof.Dr. Peter Ulmer, Rektor der Ruprecht-Karls-Universitaet Heidelberg

    Prof.Dr.-Ing. Sigmar Wittig, Rektor der Universitaet Fridericiana zu Karlsruhe

    Prof. Dr. Andreas Heldrich, Rektor der Ludwig-Maximilians-Universitaet Muenchen

    Prof.Dr. Wolfgang A. Herrmann, Praesidenten der Technischen Universitaet Muenchen

    Prof. Dr. Ing. Guenter Pritschow, Rektor der Universitaet Stuttgart


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