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Eine Tagung zur Zukunft des Vorabentscheidungsverfahrens am 20. und 21. Mai 2011 an der Universität Augsburg
Augsburg/HMS/KPP - Eine gut funktionierende Kooperation zwischen dem Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg (EuGH) und den Gerichten in den Mitgliedstaaten wird aufgrund der zunehmenden Europäisierung des Privatrechts selbst beim gewöhnlichen Zivilprozess immer wichtiger. Die Frage, wie unter diesem Vorzeichen eine Reform des Europäischen Justizsystems aus der Perspektive der Zivilrechtspflege aussehen könnte, ist Thema der Tagung "Zivilgerichtsbarkeit und Europäisches Justizsystem" die am 20. und 21. Mai 2011 an der Universität Augsburg stattfindet. Veranstaltet wird diese Tagung von der Inhaberin des Augsburger Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Europäisches Privatrecht und Internationales Privatrecht, Prof. Dr. Beate Gsell, und ihrem Passauer Kollegen Prof. Dr. Wolfgang Hau.
Entscheidende Rolle des Vorabentscheidungsverfahrens
Von entscheidender Bedeutung für die Zusammenarbeit zwischen dem EuGH und den nationalen Gerichten ist das sogenannte Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Danach kann nämlich ein nationales Gericht, das bei der Beurteilung eines Rechtsstreits Europäisches Recht heranziehen muss und dabei auf eine Unklarheit stößt, seine Auslegungsfragen dem EuGH zur Entscheidung vorlegen; ein in letzter Instanz entscheidendes Gericht wie der Bundesgerichtshof ist in solchen Fällen sogar zu einer Vorlage verpflichtet. Der Ausgangsprozess wird erst fortgesetzt, wenn der EuGH über die richtige Auslegung der entsprechenden Vorschrift entschieden hat, und dies kann mitunter um die zwei Jahre dauern.
Noch in allen Einzelheiten zeitgemäß?
Das Vorabentscheidungsverfahren wurde bereits durch die Römischen Verträge von 1957 geschaffen, und zwar mit dem Ziel, auf diese Weise eine einheitliche Auslegung des Europarechts in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Aus heutiger Sicht und insbesondere unter dem Aspekt des Europäisierten Privatrechts stellt sich jedoch die Frage, ob dieses Verfahren noch in allen Einzelheiten zeitgemäß ist.
Mittel und Ziele einer Reform
Als Mittel bzw. Ziele etwaiger Reformen kommen insbesondere in Betracht:
• eine Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten der Parteien des Ausgangsrechtsstreits im Verfahren vor dem EuGH - die Parteien haben bislang nur sehr geringen Einfluss;
• eine Verkürzung der Verfahrensdauer durch Schaffung zusätzlicher Spruchkörper, möglicherweise auch dezentral in den einzelnen Mitgliedstaaten;
• eine Verbesserung der Qualität der Entscheidungen durch Spezialisierung eines Spruchkörpers auf privatrechtliche Fragen - bislang gibt es keine spezialisierten Kammern für Privatrecht, die Richter des EuGH sind überwiegend im Völkerrecht und Öffentlichen Recht ausgebildet.
Denkt man weiter in die Zukunft, so müsste bei der Diskussion von Reformmöglichkeiten auch berücksichtigt werden, welche Funktion dem EuGH bei der Anwendung und Fortentwicklung eines zu schaffenden einheitlichen Europäischen Vertragsrechts zugedacht ist - etwa die eines bloßen "Koordinators" oder sogar die einer echten Revisionsinstanz mit Befugnis zur abschließenden Entscheidung von Prozessen?
Die Veranstalter wollen mit der Tagung Gelegenheit zur Diskussion aller Aspekte dieses Themenkomplexes geben in der Absicht, der Antwort auf die Frage nach der Zukunft des Vorabentscheidungsverfahrens ein Stück näher zu kommen.
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Detailliertes Tagungsprogramm mit Anmeldungsformular:
http://www.jura.uni-augsburg.de/de/fakultaet/lehrstuehle/gsell/downloads/flyer_ tagung_mai2011.pdf
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Kontakt:
Lehrstuhl Prof. Dr. Beate Gsell
Juristische Fakultät der Universität Augsburg
86135 Augsburg
Telefon +49(0)821/598-4531
Fax +49(0)821/598-4533
sieglinde.lohfink@jura.uni-augsburg.de
http://www.jura.uni-augsburg.de/prof/gsell
Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg: Reformen, die eine funktionierende Zusammenarbeit z ...
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... zu der die Augsburger Zivilrechtlerin Prof. Dr. Beate Gsell und ihr Passauer Kollege Prof. Dr. W ...
Fotos: G. Fessy/CJUE und UBA-Fotostelle
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Criteria of this press release:
Journalists, Scientists and scholars, Students
Law
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German
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