idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Grafik: idw-Logo

idw - Informationsdienst
Wissenschaft

Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instance:
Share on: 
01/31/2002 09:22

Verlässlicher und einfacher - Stellungnahme des Helmholtz-Präsidenten zur Neuordnung des HRG

Cordula Tegen Pressereferat
Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren

    Die Neuordnung der befristeten Arbeitsverhältnisse, wie sie das fünfte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes vorsieht, stellt aus Sicht der Helmholtz-Gemeinschaft eine Verbesserung gegenüber dem Status quo dar. Es bringt mehr Verlässlichkeit und eine administrative Vereinfachung.

    B o n n. Das fünfte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes wird in Kürze in Kraft treten. Ein für die Helmholtz-Gemeinschaft wesentlicher Aspekt der Reform besteht in der Neuordnung des Rechts der befristeten Arbeitsverträge. Das Gesetz schafft die Möglichkeit, mit wissenschaftlichem Personal an außeruniversitären Forschungseinrichtungen innerhalb eines Zeitraumes von zwölf (in der Medizin fünfzehn) Jahren befristete Arbeitsverhältnisse abzuschließen, ohne dies im Einzelnen zu begründen. Es entbindet in dieser Zeit von der Notwendigkeit, immer wieder neue befristete Arbeitsverhältnisse zu schaffen und sachlich zu rechtfertigen. Das stellt aus Sicht der HGF eine richtungsweisende Neuerung und eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem Status quo dar. Es bringt für alle Beteiligten mehr Verlässlichkeit und zudem eine erhebliche administrative Vereinfachung.

    Die Abgrenzung und inhaltliche Ausgestaltung der einzelnen Tatbestände des bislang geltenden Rechts für Zeitverträge durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte war teilweise unklar und widersprüchlich. Die Abkehr von dem bisherigen System mehrerer, sich zum Teil überschneidender Sachgründe für die Befristung eines Arbeitsvertrages führt zu mehr Rechtssicherheit und Klarheit, sowohl für den einzelnen Wissenschaftler, der einen befristeten Arbeitsvertrag erhält, als auch für die Arbeitgeber. Im HRG wird ein Grundprinzip etabliert, das eine Abkehr von der "wissenschaftlichen Projektkarriere" mit erhöhter beruflicher und sozialer Unsicherheit bedeu-tet. Innerhalb des vom HRG zur Verfügung gestellten Zeitrahmens sollte andererseits auch in der Regel eine Klärung bezüglich einer dauerhaften beruflichen Perspek-tive innerhalb oder außerhalb der Forschungseinrichtung möglich sein.

    Nach Ausschöpfung des im HRG vorgesehenen Befristungsrahmens wird die Befristung deutlich schwieriger, aber nicht unmöglich. Es gelten dann die Regeln des allgemeinen Arbeitsrechts, insbesondere das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Sie belassen den Einrichtungen eine gewisse Flexibilität beim Abschluss befristeter Arbeitsverträge auch über den Befristungsrahmen
    des HRG hinaus, allerdings unter engeren Voraussetzungen und mit gewissen Unsicherheiten und Risiken bezüglich der Anerkennung der Befristungsgründe durch die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung.

    Zweifellos wäre angesichts der verbreiteten Verunsicherung von Wissenschaftlern und Administrationen eine gesetzliche Übergangsregelung im Sinne der Wissenschaftler hilfreich gewesen, die ihre Lebensplanung nach dem alten Gesetz gerichtet haben und sich nun kurzfristig mit einer Neuregelung konfrontiert sehen. Eine angemessene Ausgestaltung der Übergangsregelung bleibt nun Sache der einzelnen Wissenschaftsverwaltungen. Sie ist nach unserer Einschätzung sehr wohl möglich. Die damit verbundenen Schwierigkeiten dürfen die positive Gesamtbewertung des Kerns der Gesetzesänderung nicht verwischen.

    Pressereferat der Helmholtz-Gemeinschaft
    Informationen auch unter:
    Telefon: 0228/30818-21, Telefax: 0228/30818-40
    www.helmholtz.de

    Bonn, den 31. Januar 2002


    More information:

    http://www.helmholtz.de


    Images

    Criteria of this press release:
    interdisciplinary
    transregional, national
    Science policy
    German


     

    Help

    Search / advanced search of the idw archives
    Combination of search terms

    You can combine search terms with and, or and/or not, e.g. Philo not logy.

    Brackets

    You can use brackets to separate combinations from each other, e.g. (Philo not logy) or (Psycho and logy).

    Phrases

    Coherent groups of words will be located as complete phrases if you put them into quotation marks, e.g. “Federal Republic of Germany”.

    Selection criteria

    You can also use the advanced search without entering search terms. It will then follow the criteria you have selected (e.g. country or subject area).

    If you have not selected any criteria in a given category, the entire category will be searched (e.g. all subject areas or all countries).