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09/29/2011 09:40

Eine Dissertation und gleich mehrere Auszeichnungen

Johannes Seiler Abteilung Presse und Kommunikation
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

    Ehrungen sind immer ein Grund zur Freude. Wenn aber ein wissenschaftliches Werk bereits zwei Mal prämiert wurde und nun für eine weitere herausragende Auszeichnung nominiert wird, ist das etwas ganz Besonderes. Die mehrfach ausgezeichnete Dissertation des Juristen Dr. Christoph Goos von der Universität Bonn zählt nun auch zu den Favoriten für den wissenschaftlichen Nachwuchspreis „Opus Primum“ der VolkswagenStiftung.

    „Innere Freiheit. Eine Rekonstruktion des grundgesetzlichen Würdebegriffs“ lautet die Dissertation von Dr. Christoph Goos, Akademischer Rat auf Zeit am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bonn. Vor einem Jahr wurde diese Arbeit des Juristen mit dem Promotionspreis der Universitätsgesellschaft und mit dem Preis des italienischen Staatspräsidenten ausgezeichnet. Jetzt ist das Buch für das „Opus Primum“, dem Förderpreis der VolkswagenStiftung für die beste wissenschaftliche Nachwuchspublikation des Jahres, nominiert. Die Auszeichnung ist mit 10.000 Euro dotiert und wird erstmalig am 23. Oktober zum Abschluss des Göttinger Literaturherbstes in der Aula der dortigen Universität verliehen.

    Der Beirat hat aus 79 Einreichungen zehn Favoriten ausgewählt. „Es ist eine große Ehre, auf diese Shortlist zu kommen“, sagt Dr. Goos. „Die Konkurrenz um den Preis ist sehr groß, deshalb muss man erst noch das Ergebnis der Jury abwarten, wer zum Zug kommt.“ Aber ein Erfolg ist die Nominierung allemal. Besonders freut den 36-jährigen Juristen die damit verbundene Anerkennung für seine Bemühungen, wissenschaftliche Texte verständlich zu schreiben. Der Opus Primum wird für eine deutschsprachige Publikation von hoher wissenschaftlicher Qualität vergeben, die gut lesbar geschrieben und auch einem breiteren Publikum verständlich ist. Mit diesem Preis möchte die Volkswagen-Stiftung junge Forscher fördern und unterstreichen, dass Wissenschaftsvermittlung für die Forschung eine zentrale Aufgabe ist.

    Inhaltlich geht es in dem Buch um den in Artikel 1 des Grundgesetzes verbrieften Schutz der Menschenwürde. Dr. Goos wertete die Protokolle der Sitzungen des Parlamentarischen Rates aus, der in Bonn tagte und am 8. Mai 1949 die Verfassung verabschiedete. „Nach den systematischen Verletzungen der Menschenwürde in der NS-Zeit sprachen die Mütter und Väter des Grundgesetzes dem Schutz der Menschenwürde den höchsten Rang zu“, sagt der Jurist. Der Parlamentarische Rat habe den Begriff der Würde des Menschen keineswegs bewusst unbestimmt gehalten, sondern im Gegenteil leidenschaftlich darüber gestritten. Rechtssprechung und Literatur argumentierten häufig negativ von der Verletzung der Menschenwürde her. Dr. Goos plädiert hingegen für eine positive Deutung: „Die Mütter und Väter des Grundgesetzes verstanden unter der Würde des Menschen seine geistige und innere Freiheit, die im Nationalsozialismus mit Füßen getreten wurde.“

    Publikation: Christoph Goos: Innere Freiheit. Eine Rekonstruktion des grundgesetzlichen Würdebegriffs. Bonner Rechtswissenschaftliche Abhandlungen, Band 9, erste Auflage 2011, Bonn University Press bei V&R unipress, 245 S., 39,90 Euro, ISBN 978-3-89971-825-6

    Kontakt:

    Dr. Christoph Goos
    Institut für Öffentliches Recht
    Tel. 0228/737985
    E-Mail: goos@jura.uni-bonn.de


    More information:

    http://www3.uni-bonn.de/Pressemitteilungen/264-2011 Foto zu dieser Pressemitteilung


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