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Wissenschaft
Nr. 5/2002 vom 8. April 2002
Hochschulen können mehr Studenten selbst auswählen
Quote steigt zum Wintersemester 2002/03 von 20 auf 24 Prozent / Interesse der Hochschulen derzeit aber noch gering
Zum Wintersemester 2002/03 werden sich die Kriterien, nach denen die Studienplätze in den bundesweiten Numerus-clausus-Studiengängen vergeben werden, erneut ändern. Die Quote, in der die Universitäten eigene Kriterien für die Auswahl ihrer künftigen Studenten einbringen können, steigt von 20 auf 24 Prozent. Gleichzeitig verringert sich der Anteil der über die Abiturdurchschnittsnote zu vergebenden Plätze von 55 auf 51 Prozent. Die Wartezeitquote bleibt unverändert bei 25 Prozent. Mit dieser Änderung setzt die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund eine Empfehlung der Kultusministerkonferenz um.
In den letzten zwei Jahren sind die Regeln der Studienplatzvergabe für die bundesweit von der ZVS zu vergebenden Studiengänge stark verändert worden. Während bis einschließlich Sommersemester 1999 die Studienplätze im Wesentlichen nach den Kriterien Note (für 60 Prozent der Plätze) und Wartezeit (für 40 Prozent der Plätze) vergeben wurden, trat ab Win-tersemester 2000/01 für 20 Prozent der Studienplätze als neues Element ein eigenständiges Auswahlverfahren der Hochschulen hinzu. Entsprechend verringerte sich die Leistungsquote von 60 auf 55 Prozent und die Wartezeitquote von 40 auf 25 Prozent der Plätze. Zum Win-tersemester 2002/03 steigt die Hochschulquote nun auf den nach Hochschulrahmensgesetz größtmöglichen Wert von 24 Prozent an.
Allerdings ist das Interesse der Hochschulen, etwa durch Auswahlgespräche einen Teil ihrer Studenten selbst auszuwählen, nach wie vor gering. In den sieben ZVS-Fächern des kommenden Wintersemesters (Betriebswirtschaft, Biologie, Medizin, Pharmazie, Psychologie, Tiermedizin und Zahnmedizin) haben rund 86 Prozent der betroffenen Fakultäten die ZVS beauftragt, die Kandidaten in der Hochschulquote nach der Abiturdurchschnittsnote auszu-wählen. Lediglich in den medizinischen Studiengängen finden in nennenswertem Umfang Auswahlgespräche statt.
Geändert wurden zum Wintersemester 2002/03 auch die Regeln über die Verteilung auf die Studienorte. Wenn im ersten Schritt ermittelt wurde, wer einen Studienplatz erhalten kann, wird in einem zweiten Schritt über den Hochschulort entschieden. Maßgeblich sind in erster Linie die Wünsche der Bewerber, von denen zwischen 75 und 80 Prozent auch erfüllt werden können. Da die deutlich überwiegende Mehrheit aller Studienbewerber möglichst an der nächstgelegenen Hochschule studieren möchte, gibt es vor allem in den Ballungsgebieten Probleme, alle Studienwünsche zu erfüllen, während in den dünner besiedelten Gebieten zumeist noch Studienplätze verfügbar sind.
Die sozialen, familiären und wirtschaftlichen Bindungen an den gewünschten Studienort spielen auch bei der Entscheidung über den Studienort eine große Rolle, die aber künftig stärker durch eine leistungsbezogenen Komponente ergänzt werden. Falls nicht alle Ortswünsche erfüllt werden können, entscheiden über die Besetzung der Plätze zu 75 Prozent soziale Kriterien und zu 25 Prozent die Abiturnote. Bisher betrug dieses Verhältnis 82,5 Prozent zu 17,5 Pro-zent.
Eine dritte Änderung der Regeln der Studienplatzvergabe betrifft diejenigen Bewerber für die Studiengänge Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin, die nach dem Studium bei der Bundeswehr als Sanitätsoffiziere tätig sein wollen. Für sie gibt es ein kleines Studienplatzkontingent, und zwar im Studiengang Medizin 1,8 Prozent (bisher 1,7 Prozent), im Studiengang Pharmazie 0,5 Prozent, im Studiengang Tiermedizin 0,1 Prozent, im Studiengang Zahnmedizin 1,4 Prozent (bisher 1,5 Prozent).
Criteria of this press release:
interdisciplinary
transregional, national
Science policy, Studies and teaching
German
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