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PRESSEMITTEILUNG DER UNIVERSITAET BREMEN - Nr. 056 / 26. Maerz 1997 SC
EU: Zukuenftige Kennzeichnung von gentechnisch veraenderten Lebensmitteln nicht eindeutig geregelt
Kann ein Qualitaetssiegel den Verbraucher ausreichend informieren?
Mitte Mai dieses Jahres tritt die Novel Food Verordnung der Europaeischen Union in Kraft. Sie schreibt die Kennzeichnung gentechnisch veraenderter Lebensmittel vor. Allerdings sind im Gesetzestext Begriffe wie 'Merkmale' oder 'Gleichwertigkeit' eines Lebensmittels nicht eindeutig definiert. Damit hat sich die Kommission der Europaeischen Union - so scheint es jedenfalls aus der Sicht einiger Juristen - nicht verbindlich festgelegt, wann ein gentechnisch veraendertes Lebensmittel zukuenftig deklariert werden muss: ob bereits dann, wenn eine gentechnisch zusaetzlich eingebrachte DNA-Sequenz eingebaut worden ist oder erst dann, wenn das Lebensmittel sich in fuer den Verbraucher wesentlichen Parametern unterscheidet. Falls die EU keine verbindliche Durchfuehrungsbestimmung erlaesst, duerfte es innerhalb der Europaeischen Union zu regional unterschiedlicher Handhabung bei der Deklaration gentechnisch veraenderter Lebensmittel kommen. So lautet das Fazit eines Workshops, der kuerzlich auf Einladung von Professor Armin Hildebrandt (Leiter des Labors fuer Bioanalytik der Universitaet Bremen) und der von ehemaligen Studierenden der Universitaet Bremen gegruendeten Firma Hanse Analytik in der Hansestadt stattfand.
Alle gentechnischen Veraenderungen von Lebensmitteln, die derzeit in der EU zugelassen sind oder sich im Zulassungsverfahren befinden, lassen sich nachweisen. So koennen nicht nur die gentechnischen Veraenderungen in Soja, sondern auch in den meisten aus Soja gewonnenen Extrakten analysiert werden. Nachweisprobleme gibt es allerdings noch bei Endprodukten wie Schokolade, in denen nur extrem geringe genmanipulierte Soja-Anteile (Lecithin) enthalten sind. Denn die Vermischung von gentechnisch veraenderten und unveraenderten Soja-Produkten sieht in den Laendern der EU bisher noch so aus, dass die aus den USA und Kanada gelieferten gentechnisch veraenderten Sojabohnen nur einen geringen Anteil der Gesamtmenge ausmachen - und deshalb nur mit sehr aufwendigen Verfahren aufzuspueren sind.
Auf der Tagung in Bremen, an der mehr als 40 Wissenschaftler und Vertreter wichtiger Unternehmen der Lebensmittelbranche teilnahmen, ist die Idee eines Qualitaetssiegels vorgestellt worden. Dieses Siegel soll garantieren, dass das gekennzeichnete Lebensmittel gentechnisch nicht veraendert worden ist bzw. in ihm nur die auf der Packung angefuehrten gentechnisch modifizierten Zutaten enthalten sind. Das Siegel wird nur zusammen mit einem aufzudruckenden Begleitkommentar vergeben, der seine Aussage fuer das konkrete Produkt praezise und fuer den Verbraucher verstaendlich beschreibt. Es soll den Verbraucher in die Lage versetzen, sich bewusst fuer oder gegen den Kauf eines Lebensmittels zu entscheiden, das gentechnisch veraenderte Bestandteile enthaelt. Die Einfuehrung dieses Siegels steht, so wurde auf der Bremer Tagung angekuendigt, unmittelbar bevor.
Darueber hinaus wurden einige Forschungsprojekte, unter anderem des Labors fuer Bioanalytik der Universitaet Bremen, vorgestellt, mit deren Hilfe auch gentechnische Veraenderungen nachgewiesen werden koennen, ueber die die Hersteller der Rohstoffe keine Informationen zur Verfuegung stellen. Das Problem kann bei Importware aus solchen Laendern entstehen, die sich den europaeischen Zulassungsprozeduren nicht unterwerfen
Weitere Informationen:
Prof. Dr. Armin Hildebrandt, Labor fuer Bioanalytik, Univerisitaet Bremen, Tel: (0421) 218 - 2388, Fax: (0421) 218 - 3240
Dr. Georg Meyer Hanse, Analytik, Tel: (0421) 2208196, Fax: (0421) 2208278
Criteria of this press release:
Biology, Chemistry, Information technology, Social studies
transregional, national
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