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Wissenschaft
Der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Professor Ernst-Ludwig Winnacker, hat sich erleichtert darüber geäußert, dass das Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen, kurz Stammzellgesetz, gestern abend mit deutlicher Mehrheit vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde.
Er dankte in einem Interview mit dem Westdeutschen Rundfunk den InitiatorInnen dafür, dass das Gesetz, wie bei der Bundestagsdebatte am 30. Januar zugesagt, in so kurzer Zeit auf den Weg gebracht werden konnte. Winnacker geht davon aus, dass es nach der Zustimmung des Bundesrates Ende Mai zu einer zügigen Umsetzung des Gesetzes kommen wird.
Zur Frage der Stichtagsregelung, also der Auflage des Gesetzes, dass nur embryonale Stammzelllinien importiert werden dürfen, die vor dem 1.1.2002 gewonnen wurden, äußerte sich Winnacker vorsichtig optimistisch. Wörtlich sagte er: "Wir können mit dieser Regelung leben". Er erwarte, dass unter den rund 70 Zelllinien, von denen weltweit ausgegangen wird, hinreichend viele seien, die für die Versuche, die jetzt durchgeführt werden sollen, geeignet sind.
Zur Frage der Kooperationsmöglichkeiten deutscher Wissenschaftler mit ihren Kollegen im Ausland meinte Winnacker, dass die durch einen Änderungsantrag ins Gesetz aufgenommene Strafbewehrung überdacht werden müsse, falls deutsche Wissenschaftler im internationalen Kontext dadurch handlungsunfähig würden. Zunächst aber sei die Wissenschaft gut beraten, ihre Forschung unter den jetzt geltenden Bedingungen durchzuführen.
Criteria of this press release:
Biology, Information technology, Law, Medicine, Nutrition / healthcare / nursing, Philosophy / ethics, Politics, Religion, Social studies
transregional, national
Science policy, Studies and teaching
German
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