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Der Mathematiker Prof. Dr. Christian Hesse vom Institut für Stochastik und Anwendungen der Universität Stuttgart ist vom Bundesverfassungsgericht für eine mündliche Verhandlung am 5. Juni 2012 als Sachverständiger geladen. Bei dieser Verhandlung geht es um das am 29. September 2011 vom Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedete neue Bundeswahlgesetz, welches das vom Bundesverfassungsgericht in früherer Rechtsprechung monierte Phänomen des sogenannten Negativen Stimmgewichts beseitigen soll. Das Negative Stimmgewicht beschreibt die Paradoxie, dass Zweitstimmengewinne in einem Bundesland für eine Partei unter bestimmten Bedingungen für dieselbe Partei zu einem Verlust von Mandaten auf Bundesebene führen können. Der Wahrscheinlichkeitstheoretiker Prof. Hesse hatte im Februar 2012 ein Gutachten zu wahlmathematischen Aspekten des aktuellen Bundeswahlrechts vorgelegt. Das neu gefasste Wahlrecht, so die Berechnungen Hesses, schließe die Möglichkeit des Negativen Stimmgewichts zwar nicht gänzlich aus, es begrenze sie jedoch auf seltene Ausnahmeszenarien, die im politischen Alltag sehr unwahrscheinlich sind. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts bittet Hesse als sachverständige Auskunftsperson zu Fragen des Negativen Stimmgewichts Stellung zu nehmen.
Das Gutachten ist in voller Länge einsehbar unter
http://www.isa.uni-stuttgart.de/AbMathStat/Hesse/gutachten/Bundeswahlgesetz_Endv...
Weitere Informationen bei Prof. Christian Hesse, Institut für Stochastik, Universität Stuttgart, Tel. 0711/685-65387, e-mail: hesse@mathematik.uni-stuttgart.de
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