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Deutscher Juristen-Fakultätentag tritt am 30./31. Mai in Jena zusammen
Jena (23.05.02) Die Reform der Juristenausbildung ist in Gang gekommen. Im Mittelpunkt steht nicht länger nur der Richter, sondern der Rechtsanwalt - der deutsche Jurist soll praxisnäher und internationaler ausgebildet werden. Dennoch sind zahlreiche Details längst nicht geklärt, und manche geplante Veränderung ist unter den Rechtswissenschaftlern selber umstritten. Dies wird auch auf dem 82. Deutschen Juristen-Fakultätentag deutlich werden. Am 30./31. Mai treffen sich die rechtswissenschaftlichen Dekane aller deutschen Universitäten an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, um möglichst einheitliche Ausbildungsstandards zu fixieren.
Eine Übereinkunft aller Fakultäten wird es am ehesten bei der Ausbildung der Professoren geben. Anders als vom Bundeswissenschaftsministerium gefordert, wollen die Juristen an der Habilitation als Zugang zur Berufung in ein Professorenamt festhalten. Diese zweite Dissertation ist "ein unabdinglicher Nachweis für die selbstständige Befähigung zu Forschung und Lehre", erläutert Prof. Dr. Peter M. Huber. Der Vorsitzende des Juristen-Fakultätentages empfiehlt, "weiterhin Habilitationen durchzuführen". Und "den Fakultäten, die Juniorprofessuren eingerichtet haben, werden wir aus Fürsorgegründen trotzdem die Habilitation nahe legen", sagt der ehemalige Jenaer Rechtswissenschaftler.
Die bereits in der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) vorgesehenen Juniorprofessuren werden insoweit kein Streitpunkt sein. Die Jenaer Rechtswissenschaftler stehen diesen Stellen sehr kritisch gegenüber und haben zunächst keine ausgeschrieben, wie Prof. Dr. Elisabeth Koch betont. Die Jenaer Jura-Dekanin ist sich sicher: "Die entsprechende Thüringer Verfassungsbeschwerde wird Erfolg haben" - und die Juniorprofessuren werden nach dem Urteil abgeschafft bzw. umgewandelt werden.
Innerhalb der Juristenzunft umstritten ist allerdings eine andere Neuerung. Nach dem 1. Staatsexamen haben die Jura-Studierenden ihre Ausbildung bislang als Referendare fortgesetzt. Nun wird in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, aber auch in anderen Universitäten dieser Studien-Abschnitt durch den Titel "Diplom-Jurist" gekrönt. "Wir wollten dies nicht, aber der Zug ist abgefahren. Es hilft im übrigen denjenigen, die nach dem 1. Staatsexamen direkt in die Wirtschaft wechseln und entspricht auch internationaler Praxis", verteidigt Prof. Huber diese Planung. Für Prof. Koch bleibt eine solche Firmierung "Etikettenschwindel". Mit dem Diplom sei in Deutschland üblicherweise ein berufsqualifizierender Abschluss verbunden, der dem Juristen nach dem 1. Staatsexamen noch fehle. Außerdem "existiert ebenfalls keine theoretisch fundierte Abschlussarbeit", wehrt sich die Jenaer Dekanin gegen diese Benennung.
Ob, welche und ob gar einheitliche Antworten auf diese und die weiteren Fragen, etwa nach der Bedeutung der Drittmittel für die Ausstattung der Fakultäten und dem Kanon der Pflichtfächer, stehen, wird sich frühestens am Ende des Fakultätentages zeigen. "Wir erwarten klare Beschlüsse", zeigt sich Prof. Huber optimistisch, "denn wenn nicht wir uns über die Vorgaben einigen, werden sie uns von außen aufgezwängt. Und das will keiner", ist sich der Vorsitzende des Fakultätentages sicher.
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