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06/24/2002 14:23

Reform der Risikoregulierung notwendig: Risikokommission für mehr Transparenz und Mitwirkung

Dr. Birgit Spaeth Pressestelle
Akademie für Technikfolgenabschätzung in Baden-Württemberg

    Ob BSE, mögliche Gesundheitsschäden durch elektromagnetische Strahlung, Pflanzenschutzmittel in Bio-Hähnchen oder PCBs in Schulen - die Öffentlichkeit wird einem Wechselbad von Schreckensnachrichten, Entwarnungen, Beschwichtigungen, Dramatisierungen und Verharmlosungen ausgesetzt. Die Folge dieses heillosen Durcheinanders ist schlichtweg Verunsicherung. Dazu trägt auch bei, dass die Zuständigkeiten für die Regulierung umweltbezogener Umweltrisiken zersplittert und auf verschiedene Behörden verteilt sind. Sie unterstehen jeweils unterschiedlichen Ministerien, bewerten Risiken nach unterschiedlichen Maßstäben, tun sich schwer in der Information und Kommunikation mit der Öffentlichkeit und hinterlassen häufig den Eindruck, als ob sie nur noch den Krisen hinterherlaufen.
    Diese unbefriedigende Situation ist der wesentliche Anlass dafür gewesen, dass die Bundesgesundheitsministerin und der Bundesumweltminister im Rahmen des Aktionsprogramms Umwelt und Gesundheit (APUG) die Risikokommission ins Leben gerufen haben. Die Kommission erhielt den Auftrag, Vorschläge und Empfehlungen zu einer Neuordnung der Verfahren und Strukturen zur Risikobewertung und Standardsetzung im gesundheitlichen Umweltschutz zu erarbeiten. Nach 18 Monaten intensiver Beratung hat die Kommission ihren ersten Bericht vorgelegt. Der Endbericht folgt im Frühjahr 2003.
    Reform der Risikoregulierung: mehr Transparenz und Unabhängigkeit
    Im Mittelpunkt der Empfehlungen steht die Forderung nach einer Reform der Verfahren zur wissenschaftlichen Abschätzung und zum politischen Management von Risiken. Wörtlich heißt es in dem Dokument: ,,Die Risikoabschätzung muss eindeutigen und nachvollziehbaren prozeduralen Vorgaben entsprechen, ein hohes Maß an wissen-schaftlicher Qualität und Transparenz aufweisen, eine Beteiligung der Fachöffentlichkeit und - bei kontroversen Themen - auch der wichtigsten gesellschaftlichen Gruppen vorsehen. Verfahrensablauf und Ergebnisse müssen öffentlich dokumentiert werden. Ableitungen, Annahmen und Entscheidungen sind eingehend zu begründen''. Die auf wissenschaftlichen Daten und Erkenntnissen aufbauende Analyse von Risiken (Risikoabschätzung) muss dabei unabhängig von ökonomischen, technischen und politischen Überlegungen durchgeführt werden. ,,Die Bürgerinnen und Bürger'', so der Vorsitzende der Kommission, Prof. Ortwin Renn, ,,haben einen Anspruch darauf, Informationen über gesundheitliche Risiken ungeschönt und ohne Rücksicht auf wirtschaftliche oder andere Interessen zu erhalten''.
    Bei der Festlegung von Maßnahmen zur Risikobegrenzung spielen dagegen wirtschaftliche, soziale und politische Folgen eine wesentliche Rolle. Dabei sind nach Ansicht der Kommission vorrangig drei Rechtsgüter zu berücksichtigen: die körperliche Unversehrtheit des Menschen, die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Um die unterschiedlichen Wertvorstellungen der Bevölkerung bei der Abwägung von Maßnahmen mit einfließen zu lassen, fordert die Kommission mehr Mitwirkungsrechte der betroffenen Gruppen an der Risikoregulierung. ,,Es ist nur fair, dass diejenigen, die später die Risikofolgen zu tragen haben, auch bei der Festlegung des tolerierbaren Risikos und bei der Auswahl der risikobegrenzenden Maßnahmen mitwirken können müssen'', so der Vorsitzende Renn. Die Kommission empfiehlt deshalb, bei der wissenschaftlichen Abschätzung der Risiken Experten aus unterschiedlichen Disziplinen und Arbeitsbereichen und bei der Bewertung und Festlegung von Maßnahmen zur Risikobegrenzung die davon betroffenen Gruppen angemessen zu beteiligen.
    Risikokommunikation: eine zentrale Forderung der Kommission
    Besonderes Gewicht hat die Kommission auch auf Verbesserung der Kommunikation über Risiken gelegt. So fordert die Kommission: ,,Risikokommunikation ist als Amtsaufgabe in allen Behörden und Institutionen zu betrachten, in deren Zuständigkeit Risikoabschätzung und Risikomanagement liegen. Entsprechende Ressourcen und Fortbildungsmaßnahmen sind vorzusehen. Kommunikation soll allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit verschaffen, auf der Basis der Kenntnis der faktisch nachweisbaren Auswir-kungen, der verbleibenden Unsicherheiten und der vertretbaren Interpretationsspielräume eine persönliche Beurteilung der jeweiligen Risiken vorzunehmen''. Zur organisatorischen Umsetzung der Leitgedanken zur Kommunikation und Beteiligung schlägt die Risiko-kommission vor, institutionen- und behördenübergreifend eine Servicestelle für Risikokommunikation einzurichten.
    Risikorat und Regulierungsausschuss
    Damit die Verfahren der Risikoregulierung insgesamt dem Anspruch einer wissenschaftlich fundierten, öffentlich nachvollziehbaren, politisch transparenten und in sich stimmigen Gesundheits- und Umweltpolitik gerecht werden kann, hat die Kommission über die Vorschläge zur Verbesserung der Verfahren auch institutionelle Reformvor-schläge vorgelegt. Empfohlen wird zunächst die Einrichtung eines hochrangigen, interdisziplinär zusammengesetzten Risikorats, dessen Aufgabe die Harmonisierung und Koordination der Risikoabschätzung ist. Die Mitglieder des Rates sollen hauptamtlich auf Zeit berufen werden. Zum Zweiten schlägt die Kommission die Einsetzung eines aus Behördenvertretern des Bundes und der Länder zusammengesetzten Regulierungsausschusses vor, der für eine in sich stimmige, transparente und demokratisch legitimierte Form der Abwägung von risikobegrenzenden Maßnahmen in den jeweiligen Regulierungsbehörden sorgen soll.
    ,,Über kurz oder lang'', so der stellvertretende Vorsitzende Prof. Kappos, ,,müssen viele der heute noch zersplitterten Aufgaben zusammengeführt und die Vielzahl der Gremien, Beiräte, Behörden und Institute zusammengeführt werden. Dazu ist die Einrichtung eines übergreifenden Risikorates und eines koordinierenden Regulierungsausschusses unumgänglich. Allerdings muss der Politik auch klar sein, dass eine effektive und kommunikativ ausgerichtete Risikoregulierung nicht zum Nulltarif zu haben ist. Ohne entsprechende Ausstattung mit Ressourcen sind alle Reformvorschläge Makulatur.'' Gerade wegen der zunehmenden Verlagerung der Verantwortlichkeiten auf die EU-Ebene ist eine Straffung der Risikoregulierung in Deutschland erforderlich. Denn wenn Deutschland in den EU-Verhandlungen nicht mit einer Stimme spricht, lassen sich die deutschen Interessen dort schlecht durchsetzen.
    Endbericht im Frühjahr 2003
    Themen wie die bessere Einbindung der deutschen Risikopolitik in die europäischen Rahmenbedingungen oder die Ausgestaltung des von der Kommission vorgeschlagenen Leitfadens zur Risikoabschätzung sind in dem jetzt vorgestellten Bericht nur angeschnitten, aber noch nicht weiter vertieft worden. In der zweiten Phase der Kommissionsarbeit soll auch eine intensive Diskussion über den Aufbau der von der Kommission vorgeschlagenen Einrichtungen (Risikorat und Regulierungsausschuss) geführt werden. Der Endbericht wird im Frühjahr des Jahres 2003 den Auftraggebern und anschließend der Öffentlichkeit übergeben.

    Anhang I: Mitglieder der Risikokommission
    (Stand: Juni 2002)

    Vorstand:
    Prof. Dr. Ortwin Renn
    Akademie für Technikfolgenabschätzung in Baden-Württemberg
    Vorsitzender

    Prof. Dr. Dr. Andreas Kappos
    Behörde für Umwelt und Gesundheit Hamburg
    Stellv. Vorsitzender

    Mitglieder:
    Dr. Dieter Arnold
    Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin

    Dr. Bettina Brohmann
    Öko-Institut e.V., Bereich Energie & Klimaschutz

    Prof. Dr. Monika Böhm
    Philipps-Universität Marburg, Institut für Öffentliches Recht

    Prof. Dr. Dr. Gisela H. Degen
    Universität Dortmund, Institut für Arbeitsphysiologie

    Dr. Dieter Eis
    Robert Koch-Institut

    Prof. Dr. Dr. Heinz-Peter Gelbke
    BASF AG

    Dr. Thomas Holtmann
    Bundesverband der Deutschen Industrie e.V., Abt. Umweltpolitik

    Dr. Thomas Jung
    Bundesamt für Strahlenschutz, Institut für Strahlenhygiene
    Dr. Fritz Kalberlah
    Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe GmbH

    Dr. Eckehard Koch
    Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW

    Dr. Fritz Kochan
    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

    Dr. Dorothea Köster
    Interdisziplinäre Gesellschaft für Umweltmedizin e.V. (IGUMED)

    Prof. Dr. Wilfried Kühling
    Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Institut f. Geographie

    Dr. Dietrich Rosenkranz
    Umweltbundesamt

    Prof. Dr. Arnim von Gleich
    Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg,
    FB Maschinenbau und Produktion

    Prof. Dr. Gerd Winter
    Universität Bremen, FB Rechtswissenschaften

    Dr. Jürgen Wuthe
    Sozialministerium Baden-Württemberg


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    Criteria of this press release:
    Biology, Environment / ecology, Law, Media and communication sciences, Medicine, Nutrition / healthcare / nursing, Oceanology / climate, Politics, Social studies
    transregional, national
    Research results, Science policy
    German


     

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