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Wissenschaft
Am 27. Juni 2002 hat das Bundesgesundheitsministerium eine Verordnung zur
Änderung der Risikostrukturausgleichsverordnung erlassen. Damit verbunden wurde die Einführung von "strukturierten Behandlungsprogrammen", sog. Disease Management-Programmen (DMP), zunächst für Diabetes mellitus und Brustkrebs.
Ziel ist, dass sich Brustkrebs-Patientinnen per Einschreibung verpflichten können, innerhalb dieses Programms und nach dessen Leitlinien behandelt zu werden. Vorteil für die Patientinnen soll die qualitätsgesicherte Behandlung sein. Vorteil für die Krankenkassen dieser Patientinnen ist die Finanzierung der Behandlung über den Risikostrukturausgleich.
Die Deutsche Krebsgesellschaft kritisiert das von der Bundesregierung vorgelegte "strukturierte Behandlungsprogramm" als halbherzig, weil wichtige Erkenntnisse der nationalen und internationalen Krebs-Medizin, auf die die Deutsche Krebsgesellschaft bei der Erarbeitung immer wieder hingewiesen hat, nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Die Deutsche Krebsgesellschaft hat zu der Befürchtung Anlass, dass das "strukturierte Behandlungsprogramm" zu einer Unterversorgung von Brustkrebspatientinnen in Deutschland führen wird, weil
1. das "strukturierte Behandlungsprogramm" hinter international längst etablierten Standards und Anforderungen zurückbleibt.
2. das "strukturierte Behandlungsprogramm ungenau ist und nicht den allgemein anerkannten Stand medizinischer Erkenntnisse entspricht.
3. das "strukturierte Behandlungsprogramm" weder die Qualität der Versorgungseinrichtungen noch die notwendige Qualifikation der behandelnden Ärzte sicherstellen kann.
4. das "strukturierte Behandlungsprogramm" keinerlei Konsequenzen aus den Ergebnissen der ärztlichen Versorgung von Brustkrebspatientinnen und der weiteren Zulassung zum Versorgungsprogramm der für diese Ergebnisse verantwortlichen Ärzte vorsieht.
Die Deutsche Krebsgesellschaft kritisiert, dass offensichtlich gesundheitspolitische Interessen des Bundesministeriums für Gesundheit und ökonomische Interessen der Krankenkassen an der finanziellen Umverteilung bei der Verordnung vom 27. Juni 2002 die Feder geführt haben und nicht einzig und allein der Wille, Frauen mit Brustkrebs in Deutschland eine qualitätsgesicherte Versorgung auf höchstem Niveau zu gewährleisten.
Der vorliegende Verordnungsrahmen kann deshalb nur als vorläufig angesehen werden.
Für eine Verbesserung der Behandlung von Frauen mit Brustkrebs ist vorauszusetzen, dass die unter Führung der Deutschen Krebsgesellschaft erarbeiteten evidenzbasierten und im Konsens mit den Vertretern der relevanten Fachgruppen sowie der Betroffenen entwickelten Leitlinien zum Brustkrebs fester Bestandteil des strukturierten Behandlungsprogramms für Brustkrebs werden.
Ferner müssen die Voraussetzungen für eine qualitätsgesicherte Leistungserbringung und Leistungsbewertung festgelegt werden.
Auch ist eine Abtrennung des Behandlungsprogramms vom Risikoausgleich zu fordern.
Insofern unterstützt die Deutsche Krebsgesellschaft alle zukünftigen Maßnahmen, die helfen, die höchste Qualität der Versorgung von Frauen mit Brustkrebs auf ökonomisch sinnvollem Weg zu erreichen.
Prof. Dr. Klaus Höffken
Präsident der Deutschen Krebsgesellschaft e.V.
Für den Vorstand
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Deutsche Krebsgesellschaft e.V.
Hanauer Landstraße 194, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 63 00 96 0, Fax: 069 / 63 00 96 66
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Barbara Michels, Tel.: 069 / 63 00 96 93, Fax: 069 / 63 00 96 66, E-Mail: presse@krebsgesellschaft.de
http://www.krebsgesellschaft.de
Criteria of this press release:
Medicine, Nutrition / healthcare / nursing
transregional, national
Science policy
German
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