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Wissenschaft
Senat entscheidet mit elf gegen eine Stimme für Reformmodell
Der Senat der Universität Hildesheim hat in seiner Sondersitzung am 18. September mit elf gegen eine Stimme die Umwandlung der Universität in die Trägerschaft einer rechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts beschlossen. Seit März wurde die Stiftungsoption, die mit Einführung des neuen Niedersächsischen Hochschulgesetzes von allen Niedersächsischen Hochschulen beantragt werden kann, diskutiert.
Senat und Hochschulleitung sehen in der Stiftungsform Vorteile für die Entwicklung der Hochschule. Das wissenschaftliche Profil kann in höherem Maße als unter staatlicher Trägerschaft eigenverantwortlich und flexibel gebildet werden. In der Diskussion des Senats wurde die Stiftungsoption auch als größere Chance für die Stärkung des Forschungsprofils, für die Einwerbung von Drittmitteln und für bürgerschaftliches Engagement gesehen.
Intensiv wurde in der vierstündigen Senatsdebatte die Stellung des Stiftungsrates diskutiert. Während Kritiker seinen Einfluss skeptisch beurteilen, weisen Befürworter auf dessen stärkere Identifikation mit der Universität Hildesheim hin.
Die Hochschulleitung hat dem Senat die Beantragung der Stiftungsform für die Universität Hildesheim auch empfohlen, um die Identifikation der jetzigen, künftigen und ehemaligen Mitglieder und Angehörigen mit ihrer Alma Mater zu fördern. Insgesamt geht es um die nachhaltige Stärkung des Universitätsstandortes Hildesheim.
Präsident Prof. Dr. Wolfgang-Uwe Friedrich hob die Chancen hervor: "Wir waren bisher Objekt der Politik. Als Stiftungsuniversität können wir eigenverantwortlicher handeln." Die staatliche Finanzierung wird auf Basis von Zielvereinbarungen zwischen der Hochschule und dem Land ausgehandelt und vertraglich vereinbart. Die Universität Hildesheim bleibt folglich auch in neuer Rechtsform in der Verantwortung des Staates. Damit unterscheidet sich die vom NHG vorgesehene Stiftungsform für Hochschulen deutlich von amerikanischen Hochschulstiftungen, die in erheblichem Maße privat finanziert werden.
Die Übereignung von Liegenschaften als Stiftungsvermögen und der Umfang der jährlichen Finanzhilfen sind noch festzuschreiben. Der Senat hob in seinem Beschluss hervor, dass im Rahmen der Zielvereinbarungen die dauerhafte Sicherung des Lehrangebots und der Forschung sowie der fachlichen Schwerpunkte und Sonderaufgaben gewährleistet - und das heißt auch finanziell abgesichert - sein müssen.
Präsident Prof. Dr. Wolfgang-Uwe Friedrich
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