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10/09/2002 17:04

Medizinische Hochschule Hannover sagt ja zur Stiftung

Dr. Arnd Schweitzer Stabsstelle Kommunikation
Medizinische Hochschule Hannover

    Senat der Hochschule stimmt mit 10 von 13 Stimmen dem Antrag auf Übergang in eine Stiftung zu

    In seiner heutigen Sitzung hat der Senat der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) mit einer Mehrheit von 10 von 13 Stimmen entschieden, dass an das Land Niedersachsen der Antrag auf Überführung der MHH in die Trägerschaft einer Stiftung gestellt werden soll. Der Senat der MHH setzt sich aus sieben Professorinnen und Professoren, zwei wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zwei Studierenden sowie zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im medizinischen, technischen und Verwaltungsdienst zusammen. Nun muss das Land über den Antrag und die damit verbundenen Bedingungen entscheiden.

    In seinem Antrag formulierte heute das für die Selbstverwaltung verantwortliche Organ der Hochschule: "Der Senat der MHH beantragt für die MHH ... die Überführung in die Trägerschaft einer rechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts ... in dem Bestreben ...,
    - ihre wissenschaftliche Entwicklung zukünftig in eigener Verantwortung zu gestalten,
    - eine eigenständige und herausgehobene strategische Positionierung in der deutschen und internationalen Hochschullandschaft zu stärken,
    - ein entsprechend erfolgreiches Profil im "Markt" privater Zustiftungen zu bilden,
    - ein höheres Maß an wirtschaftlicher Gestaltungsfreiheit zu realisieren,
    - die korporative Identität einer Stiftungshochschule zur verstärkten Identifikation aller Hochschul-Mitglieder und -Angehörigen mit ihrer Hochschule zu nutzen,
    - die gesundheitswirtschaftliche Standortbedeutung Hannovers zukunftsorientiert und nachhaltig zu stärken."

    MHH-Rektor und Vorstandssprecher Professor Dr. Horst v. der Hardt freut sich über das Ergebnis: "Sollte das Kabinett zustimmen, geht die MHH zum 1. Januar 2003 in die Trägerschaft einer Stiftung über. Mit dieser Entscheidung erwirbt die MHH eine hohe akademische und wirtschaftliche Selbständigkeit. Mit der Besetzung des Stiftungsrates hoffen wir, die MHH als herausragende wissenschaftliche und klinische Einrichtung stärker in der Gesellschaft positionieren zu können. Allerdings ist die heutige Entscheidung mit Vorbehalt gefallen: Sollte den im Antrag formulierten Bedingungen nicht ausreichend entsprochen werden, kann die MHH noch kurz vor der Errichtung der Stiftung den Antrag wieder zurückziehen."

    Für die Studierenden kommentiert Senator Björn Bühler: "Zum Antrag auf Übergang der Hochschule in die Trägerschaft einer Stiftung gab es für die MHH keine echte Alternative, obwohl die ursprünglich mit der Idee "Stiftungshochschule" verbundenen Erwartungen im Wesentlichen unerfüllt bleiben. Der von den Studierenden lange geforderte und schließlich durchgesetzte Vizepräsident für Studium und Lehre allerdings ist ein sehr guter und wichtiger erster Schritt in die richtige Richtung und lässt auf eine Verbesserung unserer Situation in der Stiftung hoffen."

    Professor Dr. Klaus Resch, Vertreter der Professorinnen und Professoren im Senat, sagt dazu: "Ein wesentliches Element der Stiftung ist eine größere Staatsferne und damit ein größerer Handlungsspielraum. Der Stiftungsrat wird dabei die Rolle übernehmen, die bisher das Ministerium inne hatte. Dass dies auch ernst gemeint ist, hat Minister Oppermann bei seinem vorangegangenen Besuch im Senat dadurch deutlich gemacht, dass er vorsieht, das Berufungsrecht unverzüglich auf die Stiftung zu übertragen, sobald diese mit der Bestellung eines Präsidiums und eines Stiftungsrates rechtsfähig wird. Es gibt also neben dem "Prinzip Hoffnung" auf die Einwerbung von Stiftungsgeldern gute Gründe, eine Stiftung des öffentlichen Rechts herbeizuführen. Ganz wichtig wird es dabei sein, die viel beschworene Aufbruchsstimmung der Gründungsjahre der MHH wiederherzustellen, die diese Hochschule in eine Spitzenposition medizinischer Fakultäten gebracht hat."

    Der Vertreter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im medizinischen, technischen und Verwaltungsdienst (MTV), Simon Brandmaier: "Trotz der in den Verträgen mit ver.di/Marburger Bund vereinbarten positiven Regelungen zur Arbeitsplatzsicherung sind darüber hinaus für die Beschäftigten kaum Verbesserungen durch den Übergang in eine Stiftung erkennbar. Die ablehnende Haltung der MTV-Gruppe, die insbesondere aufgrund fehlender wirksamer Mitbestimmungsrechte und in Anbetracht der fragwürdigen Finanzierungsgrundlage zustande kam, wird vom Personalrat unterstützt. Da dennoch die notwendige Senatsmehrheit für die Errichtung einer Stiftung MHH zustande kam, erwarten wir jetzt, dass die in diesem Beschluss noch formulierten zusätzlichen Bedingungen in ihrer Gesamtheit umgesetzt werden."

    Für die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sagt Professor Dr. Bernd Haubitz: "In der aktuellen realen Entscheidungssituation zwischen "Anstaltsmodell" und Stiftungsmodell entscheiden sich die wissenschaftlichen Mitarbeiter mit einem bedingten Ja hinsichtlich der noch kritischen Punkte. Hier sehen wir - besser als beim mehr fremdbestimmten "Anstaltsmodell" - eigene, in die Vertragspapiere eingearbeitete Ziele verwirklicht. Dies bezieht sich besonders auf gruppenspezifische Anliegen, beispielsweise hinsichtlich der ärztlichen Weiterbildung, die nunmehr in grundlegenden Zweckbestimmungen der Stiftung zu finden sind."


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    Criteria of this press release:
    Medicine, Nutrition / healthcare / nursing
    transregional, national
    Organisational matters
    German


     

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