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Wissenschaft
Edward Schramm ist neuer Professor für Strafrecht der Universität Jena
Es ist nicht lange her, da wurde die Beschneidung von Knaben unter den Verdacht der Körperverletzung gestellt. Prof. Dr. Edward Schramm von der Universität Jena kann diese Position nicht teilen. Der neue Strafrechts-Professor hält die Beschneidung auf Grund der relativen Geringfügigkeit des Eingriffs und wegen der religiösen Traditionen für rechtmäßig. Ganz anders bewertet der 47-jährige Jurist die weibliche Beschneidung. Da hier meist eine grausame Genitalverstümmelung stattfinde, ist Schramm froh, dass dies seit September 2013 in Deutschland zum Straftatbestand erklärt wurde – woran der Neu-Jenaer kräftig mitgewirkt hat.
Geeignet erschien er der Politik für diesen Gesetzgebungsprozess u. a. durch seine Habilitation, die Schramm 2009 in Tübingen über „Ehe und Familie im Strafrecht“ vorgelegt hat. Er zeigt darin, wie Strafrecht die Familie vor Übergriffen schützt – von innen und außen. So wird z. B. Haus- und Familien-Untreue nicht automatisch, sondern erst auf Antrag eines Familienmitglieds von den Behörden verfolgt. Und mit Untreue kennt sich der gebürtige Coburger aus, wurde er doch 2004 über „Untreue und Konsens“ promoviert. Edward Schramm hat in der Abhandlung an Beispielen aus der Wirtschaft untersucht, ob die Zustimmung des Betroffenen die Strafbarkeit beseitigt – etwa wenn der Geschäftsführer einer GmbH mit Zustimmung der Gesellschaft Geld aus deren Kassen entnimmt und es in der Folge zu einem Bankrott der GmbH kommt. Prof. Schramm plädiert dafür, hier keine Untreue-Strafbarkeit zu sehen – bisher hält der Bundesgerichtshof allerdings den Gläubigerschutz für wichtiger. Schramm ist hingegen dafür, die Gläubigerinteressen nicht höher zu bewerten. Solche Fälle seien klassisches Insolvenzrecht.
Dass Prof. Schramm nicht nur im deutschen Strafrecht zu Hause ist, unterstreicht beispielsweise die jüngst erfolgte Übersetzung seines Lehrbuchs „Internationales Strafrecht“ ins Chinesische. Überhaupt will er sich an der Friedrich-Schiller-Universität, deren Ruf er wegen des guten Renommees der Rechtswissenschaftlichen Fakultät gefolgt ist, in Zukunft noch verstärkter dem internationalen Recht in Lehre und Forschung widmen. Denn „die Europäisierung ist momentan im Strafrecht enorm“. Inzwischen würde etwa ein Drittel dieser eigentlich „nationalen Domäne“ durch die EU beeinflusst – Umweltrecht, Computerkriminalität, Menschenhandel, aber auch den Kinder- und Jugendschutz nennt er als Beispiele. Dass er in Europa aktiv, aber gleichzeitig bereits in Thüringen angekommen ist, zeigt auch, dass ihn Justizminister Dr. Holger Poppenhäger zum Experten des EU-Ausschusses der Regionen berufen hat, um ihn beim Gesetzgebungsverfahren zur Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft zu beraten.
Doch Prof. Schramm ist nicht nur Jurist, sondern auch Ästhet. „Man kann beim Strafrecht die Sprache ernst nehmen“, nennt er einen Grund für seine Begeisterung für diesen Bereich und fordert – von Studierenden wie dem gesamten Rechtspersonal – einen „präzisen Umgang mit Sprache“. Dies zeigt sich auch in der neuen Buchreihe „Recht und Literatur“, die er mitherausgibt. Hier sollen Arbeiten erscheinen, die entweder aufzeigen, wie sich Recht in Literatur widerspiegelt oder wie sich literaturwissenschaftliche Methoden auf Rechtstexte anwenden lassen. Dass Prof. Schramm für seine Gutachten und Forschungen auch die Quellen genau liest, ist ihm daher selbstverständlich. So habe er den Talmud gelesen, als er sich mit dem Thema Beschneidung befasst habe.
Kontakt:
Prof. Dr. Edward Schramm
Rechtwissenschaftliche Fakultät der Universität Jena
Carl-Zeiß-Str. 3
07743 Jena
Tel.: 03641 / 942300
E-Mail: edward.schramm[at]uni-jena.de
http://www.rewi.uni-jena.de/Prof_Dr_Edward_Schramm-path-31803,31801,70773.html
Prof. Dr. Edward Schramm hat den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht, ...
Foto: Jan-Peter Kasper/FSU
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