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Wissenschaft
Am 1. September 2014 tritt in Deutschland das Übereinkommen „Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte“ der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Kraft. Professorin Kirsten Scheiwe befasst sich in der Forschung mit den Rechten und Arbeitsbedingungen von Hausangestellten. Sie fordert einen aktiven Einsatz der Politik, sich für die Einhaltung der Rechte zu bemühen. Hausangestellte sollten stärker über ihre Rechte aufgeklärt werden. Sie pflegen alte Menschen, betreuen Kinder, putzen und hegen den Garten. Die Mehrheit der Beschäftigten in Privathaushalten sind Frauen, viele davon Migrantinnen.
Sie pflegen alte Menschen, betreuen Kinder, sie bügeln, putzen, führen den Haushalt und hegen den Garten. Die Mehrheit der Beschäftigten in Privathaushalten sind Frauen, viele davon Migrantinnen. Sie arbeiten überwiegend stundenweise, meist unangemeldet oder sind geringfügig beschäftigt, haben ungeregelte Arbeitszeiten und niedrige Löhne. Manche leben als „Live-ins" sieben Tage die Woche, 24 Stunden täglich im Haushalt. Einige pendeln zwischen Heimat- und Einsatzland in mehrmonatigen Abständen hin und her. Viele haben oft überlange Arbeits- und Bereitschaftszeiten. Vor allem Migrantinnen können sich gegen Rechtsverletzungen im Privathaushalt kaum wehren, wenn etwa der Lohn vorenthalten, Freizeiten nicht eingehalten oder Kündigungen nicht möglich sind. Studien zeigen, dass sich auch die Arbeitgeber von Hausangestellten oftmals mit ihren Pflichten überfordert fühlen oder sie betrachten Hausangestellte nicht als Arbeitnehmerinnen mit Rechten.
Die Arbeitsgruppe care@work um Kirsten Scheiwe, Professorin für Recht sozialer Dienstleistungen an der Universität Hildesheim, untersucht die Rechtsfragen der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen von Hausangestellten und wie sich die Regulierung des „Arbeitsplatzes Privathaushalt“ historisch entwickelt hat.
Zum ersten Mal in der Geschichte der ILO sollen mit dem Übereinkommen 189 auch Beschäftigte aus einem weltweit überwiegend informell organisierten Bereich – dem Privathaushalt – durch ein rechtsverbindliches Übereinkommen geschützt werden. Das Dokument definiert Haushaltsarbeit sehr breit als Arbeit, „die in einem oder für einen Haushalt ausgeübt wird“ (Art. 1). Auch Migrantinnen „ohne Papiere“ oder mit irregulärem Aufenthaltsstatus sind eingeschlossen. „Das Übereinkommen umfasst grundlegende Rechte von Hausangestellten, Menschenrechte, Schutz vor Missbrauch, Belästigung und Gewalt. Es betont, dass Hausangestellten als Arbeitnehmerinnen dieselben Rechte wie allen anderen Beschäftigten zustehen – hinsichtlich Entlohnung, Arbeitszeit und sozialer Sicherheit“, sagt Kirsten Scheiwe. Sie ist Mitinitiatorin eines gemeinsamen Aufrufs von über 50 Wissenschaftlern „Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte“.
Jeder Mitgliedstaat muss Maßnahmen ergreifen, „um den wirksamen Schutz der Menschenrechte aller Hausangestellten wie in diesem Übereinkommen festgelegt sicherzustellen“. „Die Bundesebene ist aufgefordert, sich aktiv für die Einhaltung der Rechte einzusetzen“, sagt Kirsten Scheiwe. Bestehende Rechte von Hausangestellten – vor allem von migrantischen Pflegekräften – werden in Deutschland häufig nicht eingehalten. Scheiwe nennt das „Recht auf dem Papier, aber nicht gelebtes Recht". Im Alltag werden bestehende Rechte oft ignoriert. So werden etwa in der „24-Stunden-Pflege“ Arbeitszeitbestimmungen und Arbeitsschutzrechte der Beschäftigten meist verletzt. „Das sind oft unmögliche Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Eigentlich benötigt man für die 24-Stunden-Pflege drei Arbeitskräfte, da auch Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit gelten. Pflegekräfte, die als ‚Live-ins‘ allein stark pflegebedürftige Personen pflegen, sind überfordert“, sagt Scheiwe. Das ILO-Übereinkommen 189 formuliert klar auch für diese „Live-ins“ Mindestanforderungen an den Schutz der Privatsphäre und Freizeit. „Für Migrantinnen, die in Privathaushalten arbeiten, soll sichergestellt werden, dass sie vor ihrer Einreise in das Aufnahmeland ein schriftliches Angebot oder einen schriftlichen Vertrag erhalten, der die wesentlichen Arbeitsbedingungen enthält“, sagt Professorin Scheiwe.
Welche Maßnahmen sollte die Bundesrepublik ergreifen? Die Hildesheimer Wissenschaftlerinnen schlagen vor, die Formulierung der Ausnahmeregelung in § 18 Arbeitszeitgesetz zu überprüfen und zu ändern. „Irrtümlich nehmen viele Menschen an, dass Live-ins in Privathaushalten grundsätzlich nicht unter das Arbeitszeitgesetz fallen“, sagt Kirsten Scheiwe. Außerdem fordern die Forscherinnen „Bemühungen, sozialversicherungspflichtige und existenzsichernde Beschäftigungsverhältnisse in und für Privathaushalte einzurichten“. Geringfügige Beschäftigung über Minijobs ist zwar ein Weg aus der Schwarzarbeit in Privathaushalten, aber in anderer Hinsicht höchst problematisch – Minijobs öffnen keinen eigenen Zugang zur Krankenversicherung und meist nur unzureichenden Rentenversicherungsschutz. Beschäftigungsverhältnisse von wenigen Stunden in mehreren Haushalten könnten über Dienstleistungsagenturen gebündelt werden, damit ein regulär sozialversicherter Teilzeit- oder Vollzeitarbeitsplatz entsteht.
Um Hausangestellte über ihre Rechte aufzuklären empfiehlt die Forschungsgruppe, Anlaufstellen zur Beratung, Information und zur Unterstützung bei der Rechtsdurchsetzung zu fördern. „Vor allem in ländlichen Gebieten wäre eine mobile, flexible Beratung der Betreuungskräfte notwendig, da diese teilweise sehr isoliert leben und arbeiten“, sagt Stefanie Visel vom Institut für Sozial- und Organisationspädagogik der Uni Hildesheim. Es sollte ein Rechtshilfefond eingerichtet werden, aus dem Musterprozesse von Hausangestellten unterstützt werden. Bisher gibt es kaum Klagen. Eine Verbandsklage von Interessenorganisationen, wie es etwa im Umwelt- und Verbraucherrecht möglich ist, wäre eine sinnvolle Stärkung der kollektiven Interessenvertretung von Hausangestellten. „Live-ins sind zwar eine kleine Gruppe unter den Hausangestellten im Vergleich zu den zahllosen Reinigungskräften und Minijobbern, die landauf, landab in den privaten vier Wänden arbeiten. Rechtsverletzungen, geringe Entlohnung und prekäre Arbeitsbedingungen sind jedoch für beide Gruppen meist Alltag – das ist nicht akzeptabel. Das Abkommen 189 ‚Menschwürdige Arbeit für Hausangestellte‘, das am 1. September 2014 in Deutschland in Kraft tritt, ist ein Signal, daran etwas zu ändern“, sagt Kirsten Scheiwe.
An der Universität Hildesheim laufen Projekte zur Regulierung des Arbeitsplatzes Privathaushalt, zu Sorgearbeit und Pflege, zu Anerkennung und Recht. Damit befassen sich Projekte des Forschungsclusters care@work:
→ Das Team um Prof. Kirsten Scheiwe hat sich im Forschungsprojekt „Die Regulierung des Arbeitsplatzes Privathaushalt“, finanziert von der Thyssen Stiftung mit der historischen Entwicklung der Ungleichbehandlung von Arbeit im Privathaushalt im Vergleich zu anderen Arbeitsbereichen beschäftigt. Eine Publikation mit dem Titel „(K)Eine Arbeit wie jede andere – Die Regulierung von Arbeit im Privathaushalt“ erscheint im September beim De Gruyter Verlag.
LINK: https://www.uni-hildesheim.de/fb1/institute/institut-fuer-sozial-und-organisatio...
→ Johanna Krawietz befasst sich in ihrer Forschung vor allem mit der häuslichen Pflege von Älteren: Sie hat untersucht, wie osteuropäische Pflegekräfte – über Agenturen nach Deutschland vermittelt – die Versorgung Pflegebedürftiger übernehmen. Anhand einer Fallanalyse hat sie die Verbreitung, die rechtliche Legitimation und pflegerischen Leitbilder der Vermittlungsagenturen analysiert.
→ Im abgeschlossenen Forschungsprojekt „Grenzüberschreitende Pflegeversorgung im Dienstleistungsmix“, finanziert vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur, beschäftigten sich Johanna Krawietz und Stefanie Visel mit Prozessen der Transnationalisierung und Formalisierung häuslicher und institutioneller Pflege, die von Migrantinnen und Migranten geleistet wird.
LINK: http://www.uni-hildesheim.de/fb1/institute/institut-fuer-sozial-und-organisation...
Zur Person:
Kirsten Scheiwe ist Professorin für Recht sozialer Dienstleistungen an der Universität Hildesheim. Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Familien- und Sozialrecht, Rechtsvergleich, Gender Studies, Sozial- und Familienpolitik. Aktuell forscht sie zur Regulierung des Arbeitsplatzes Privathaushalt, zu Witwen- und Witwerrenten und untersucht historisch-vergleichend die Kindergarten- und Vorschulentwicklung in Europa und den USA.
ILO-Übereinkommen 189 „Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte“ (Domestic Workers Convention):
http://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/---ed_norm/---normes/documents/normative...
Buchpublikation:
„(K)Eine Arbeit wie jede andere? – Die Regulierung von Arbeit im Privathaushalt“
Verlagsinformation: http://www.degruyter.com/view/product/428508
Buchpublikation:
„Prekarisierung transnationaler Care-Arbeit: Ambivalente Anerkennung“
Verlagsinformation: http://www.dampfboot-verlag.de/buecher/961-8.html
Forschungscluster care@work:
http://www.uni-hildesheim.de/careatwork/
Gemeinsamer Aufruf
Am 1. September 2014 tritt in Deutschland das Übereinkommen 189 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) „Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte" in Kraft. Über 50 Wissenschaftler haben einen gemeinsamen Aufruf unterzeichnet. Sie fordern eine effektive Rechtsdurchsetzung und eine Politik, die die Augen vor Rechtsverstößen und den weit verbreiteten schlechten Arbeitsverhältnissen nicht länger verschließt. Zu den Initiatoren des Aufrufs gehört Kirsten Scheiwe, Professorin für Recht auf soziale Dienstleistungen an der Universität Hildesheim.
PDF: http://www.uni-hildesheim.de/media/presse/2014_Aufruf_Menschenwuerdige_Arbeit_f%...
Medienkontakt:
Pressestelle der Universität Hildesheim
Isa Lange
E-Mail: presse@uni-hildesheim.de
Telefon: 05121.883-90100 und 0177.8606905
http://www.uni-hildesheim.de/careatwork/ - Forschungscluster care@work an der Universität Hildesheim
http://www.uni-hildesheim.de/media/presse/2014_Aufruf_Menschenwuerdige_Arbeit_f%... - Gemeinsamer Aufruf von 50 Wissenschaftlern „Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte"
Kirsten Scheiwe, Professorin für Recht sozialer Dienstleistungen an der Universität Hildesheim
Foto: Isa Lange / Uni Hildesheim
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Criteria of this press release:
Business and commerce, Journalists, Scientists and scholars, Students, all interested persons
Economics / business administration, Law, Nutrition / healthcare / nursing, Politics, Social studies
transregional, national
Research projects, Research results
German
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