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Wissenschaft
In grundlegend überarbeiteter Fassung wurden auf den Wintersitzungen des Wissenschaftsrates in Berlin der „Leitfaden der Institutionellen Akkreditierung nichtstaatlicher Hochschulen“ sowie der „Leitfaden der Konzeptprüfung nichtstaatlicher Hochschulen in Gründung“ verabschiedet. Die Revision beider Leitfäden erfolgte zum einen im Lichte seiner in mittlerweile 125 Akkreditierungs- und 24 Konzeptprüfungsverfahren gesammelten Erfahrungen.
Zum anderen sind die Empfehlungen aus den früheren Stellungnahmen „Private und kirchliche Hochschulen aus Sicht der Institutionellen Akkreditierung“ (2012) und „Kriterien der Hochschulförmigkeit bekenntnisgebundener Einrichtungen im nichtstaatlichen Sektor“ (2014) in die Überarbeitung eingeflossen.
Neben zahlreichen Präzisierungen und Modifikationen im Detail – etwa an den Prüfkriterien und im Verfahrensablauf – hat der Wissenschaftsrat eine Reihe von grundlegenden Anpassungen vorgenommen. Erstmals hat er Voraussetzungen der Hochschulförmigkeit formuliert, die als Kernanforderung der Akkreditierung von einer nichtstaatlichen Hochschule erfüllt werden müssen. Dazu zählen Aspekte wie Freiheit von Forschung und Lehre, mitgliedschaftliche Organisation, systematische Verankerung von Forschung in der Hochschule und Mindestanforderungen an die Zahl der hauptberuflichen Professuren („akademischer Kern“).
Im Bereich Hochschulgovernance wurden die Anforderungen des Wissenschaftsrates an hochschuladäquate Leitungs- und Selbstverwaltungsstrukturen präzisiert. Das gilt insbesondere mit Blick auf die nötige Unabhängigkeit der akademischen Belange einer Hochschule von ihrem wirtschaftlichen Betreiber. Hier stellt der Wissenschaftsrat – auch auf ausdrücklichen Wunsch aus dem nichtstaatlichen Hochschulsektor und einiger Länder – erstmals exemplarische Modelle zur Verfügung.
Jüngere Entwicklungen im nichtstaatlichen Hochschulsektor haben ferner dazu geführt, die spezifischen institutionellen Anforderungen an Hochschulen mit künstlerischen und gestalterischen Studienangeboten sowie mit besonderen Studienformaten (z. B. Fernstudiengängen) stärker zu berücksichtigen.
Im Leitfaden der Konzeptprüfung nichtstaatlicher Hochschulen in Gründung sind nunmehr höhere Anforderungen an Hochschulgründungskonzepte formuliert. Die Erfahrungen, die der Wissenschaftsrat in den letzten Jahren mit Konzeptprüfungen gemacht hat, haben gezeigt, dass die fundierte Prüfung eines Gründungskonzeptes eine wesentlich tiefere Analyse und folglich detailliertere Informationen erfordert. Die durchschnittliche Dauer eines Konzeptprüfungsverfahrens steigt deshalb von sechs auf neun Monate.
„Es ist zu erwarten, dass die Anpassungen in den Leitfäden zu weiteren Qualitätsverbesserungen im nichtstaatlichen Hochschulsektor führen werden“, kommentiert der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Professor Manfred Prenzel, die Überarbeitung. „Insbesondere die gestiegenen Anforderungen an Hochschulgründungskonzepte sind geeignet, schon in der Frühphase des Lebenszyklus einer Hochschule ein nachhaltiges Bewusstsein für die Grundvoraussetzungen der Hochschulförmigkeit zu schaffen.“
http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/4395-15.pdf - Leitfaden Institutionelle Akkreditierung (Drs. 4395-15)
http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/4396-15.pdf - Leitfaden Konzeptprüfung (Drs. 4396-15)
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