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Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) fordert vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Korrektur des Umsatzsteueranwendungserlasses, der seit 1.1.2015 menschliche Knochenspenden nicht mehr als Organspenden ansieht. Die neue Auslegung des Organbegriffes durch das BMF führt zukünftig zur Besteuerung von sogenannten allogenen menschlichen Knochen.
„Wir sehen keinen Sinn darin, Knochenspenden von Organspenden abzukoppeln. Auch Knochen sind Organe des menschlichen Körpers, mit einer Anbindung an das Nervensystem und an den Blutkreislauf. Menschen spenden aus altruistischen Gründen. Wir halten eine staatliche Einkommenserzielung in Form einer Umsatzsteuer auf Knochenspenden und -transplantate für falsch“, sagt Professor Bernd Kladny, Generalsekretär der DGOU.
Das BMF hatte im Schreiben vom 10.12.2014 (1) bekannt gemacht, dass der Umsatzsteueranwendungserlass, also die Anwendung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) durch das BMF, hinsichtlich der Auslegung des Organbegriffes zum 1.1.2015 geändert wird. Das Umsatzsteuergesetz sieht im Paragraph 4 Nr. 17 a vor, menschliche Organe, menschliches Blut und Frauenmilch von der Umsatzsteuer zu befreien. Mit der neuen Verwaltungsauffassung zum Organbegriff greift das BMF in die bisher in Deutschland seit Jahrzehnten geltenden Befreiungsvorschriften für die Aufbereitung und Bereitstellung menschlicher Organ- und Gewebeteile ein. Bisher war ohne jegliche Unterscheidung zwischen einzelnen Gewebearten die Lieferung menschlicher Gewebetransplantate zur therapeutischen Anwendung ausnahmslos umsatzsteuerbefreit. Die Änderung der langjährigen deutschen Rechtsauffassung steht zudem im Widerspruch zum europäischen Recht und lässt sich nicht mit den ethischen und gesundheitspolitischen Basisprinzipien der Europäischen Union vereinbaren: Denn laut der EU-Grundrechtecharta besteht ein Verbot, den menschlichen Körper und Teile davon zur Erzielung von Gewinnen zu nutzen. Eine Umsatzbesteuerung und Einnahmenerzielung durch den Staat ist der Sache der Organspende und Gewebetransplantation nicht zuträglich. „Die Konsequenzen dieses Umsatzsteueranwendungserlasses werden die Versorgung von Patienten mit medizinisch notwendigen Knochentransplantaten in Deutschland möglicherweise nachhaltig beeinträchtigen“, sagt Professor Reinhard Hoffmann, stellvertretender Generalsekretär der DGOU.
Orthopäden und Unfallchirurgen setzen menschliche Knochenspenden beispielsweise bei der Therapie von Knochentumoren ein, indem sie Teile der von Tumorzellen befallenen Knochen entfernen und durch gesundes gespendetes Knochengewebe ersetzen. Ähnliches gilt für den Aufbau großer Knochendefekte bei gelockerten Endoprothesen oder nach Unfällen. Die sogenannten allogenen Knochentransplantationstechniken sind in der heutigen Medizin zu einem unverzichtbaren Bestandteil geworden und haben ganz maßgeblich Einfluss auf die Lebensqualität der Betroffenen.
Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. (DGOU) mit Sitz in Berlin ist eine medizinische Fachgesellschaft mit rund 10.000 Mitgliedern. Als Vereinsverband bündelt sie die Ziele und Aufgaben ihrer beiden Trägervereine, der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e.V. (DGOOC) und der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU). Damit vertritt sie die Interessen des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie im Bereich der Forschung, Lehre, Fort- und Weiterbildung, Klinik und Praxis sowie im ordnungspolitischen Rahmen der Gesundheitspolitik.
Quellen:
(1) BMF-Schreiben vom 10.12.2014 (IV D 3 – S 7015/14/10001)
Kontakt für Rückfragen:
Susanne Herda
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e.V.
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -06 oder -00
E-Mail: presse@dgou.de
Criteria of this press release:
Journalists
Medicine, Politics
transregional, national
Miscellaneous scientific news/publications, Science policy
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