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05/08/2003 09:00

Klimaschutz: Blick nach vorn und über den Tellerrand

Jana Schmidt Pressestelle
Umweltbundesamt (UBA)

    Umweltbundesamt zur Einbeziehung weniger entwickelter Länder in die internationalen Klimaschutzverpflichtungen
    Für das Jahr 2003 wird das Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls zur Klimarahmenkonvention erwartet. Dieses Vertragswerk legt erstmals völkerrechtlich verbindliche Minderungsziele für den Ausstoß von Treibhausgasen der Industriestaaten in dem Zeitraum 2008 bis 2012 fest. Ein wirksamer Schutz vor den Gefahren des globalen Klimawandels lässt sich jedoch mit diesen Verpflichtungen noch nicht erreichen. Weitere Schritte sind dringend erforderlich, zumal es für den Zeitraum nach 2012 bisher keine internationalen Regelungen zur Minderung des Ausstoßes von Treibhausgasen gibt. Wie es mit den Klimaschutz-Verpflichtungen nach 2012 weitergehen könnte und wie sich weniger entwickelte Länder einbeziehen lassen, hat die Ecofys GmbH, Köln, im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) detailliert beleuchtet. Dabei entstand ein umfassender Überblick über alle politisch relevanten Vorschläge für die Zukunft des internationalen Klimaschutzes. Zentrales Ergebnis: Mehrere Verteilungsansätze und Beteiligungsformen müssen kombiniert werden, um der Vielzahl unterschiedlicher Voraussetzungen in den untersuchten Staaten gerecht zu werden.

    Vorgestellt und untersucht werden neue Verpflichtungen nach dem Vorbild des Kyoto-Protokolls sowie neuartige Ziele: Zum Beispiel für den Ausstoß an Treibhausgasen, bezogen auf die Wirtschaftsleistung, oder einzelne Sektoren - wie Energieerzeugung oder bestimmte Energiezweige. Solche Ziele haben den Vorteil, dass sie sich flexibel an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen anpassen, wie zum Beispiel ein höheres Wirtschaftswachstum oder den Boom einer.
    bestimmten Branche. Allerdings wird dieser Vorteil mit geringerer ökologischer Treffsicherheit erkauft, das heißt, es ist nicht genau vorherzusehen, welche Klimaschutzwirkung letztlich erreicht wird. Ein anderer Ansatz zeigt, wie sich der Pro-Kopf-Ausstoß der Industriestaaten und weniger entwickelter Länder langfristig angleicht, so dass letztere zunächst noch größere Mengen Treibhausgase ausstoßen können, während erstere ihren Ausstoß schon bald stark verringern müssen. Die sehr unterschiedlichen Voraussetzungen der Länder können mit einer stufenweisen Beteiligung nach bestimmten Kriterien berücksichtigt werden, so dass zum Beispiel erst ab einer bestimmten Wirtschaftsleistung Minderungsverpflichtungen übernommen werden.
    Beim Vergleich haben die Fachleute - neben ökonomischen und technischen Bewertungskriterien - auch geprüft, ob Gerechtigkeitsprinzipien - wie das Verursacherprinzip oder die wirtschaftliche Belastbarkeit - eingehalten sind. Keines der untersuchten Konzepte weist den Königsweg - nur die Kombination verschiedener Modelle wird erfolgreich sein können. Zukünftig wird es auf einen intensiven Dialog zwischen den Industrieländern und den weniger entwickelten Ländern ankommen, dessen Grundzüge in der vorliegenden Studie bereits skizziert werden.
    ! Die englischsprachige Studie "Evolution of commitments under the UNFCCC: Involving newly industrialized economies and developing countries" ist in der UBA-Reihe "Climate Change" als Nr. 01/03 erschienen und umfasst 106 Seiten, einschließlich einer sechsseitigen deutschen Zusammenfassung. Die Studie ist kostenlos erhältlich beim Zentralen Antwortdienst des Umweltbundesamtes, Postfach 33 00 22, 14191 Berlin, Telefon: 030/89 03-0, Telefax: 89 03-2285. Eine Bestellung ist auch im Internet unter der Adresse http://www.umweltbundesamt.de, Rubrik "Publikationen", möglich.

    Berlin, den 06.03.2003
    (3.594 Zeichen)


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    Criteria of this press release:
    Biology, Environment / ecology, Law, Oceanology / climate, Politics
    transregional, national
    Research results, Scientific Publications
    German


     

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