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Wissenschaft
Jenaer Universitätsrat fordert auskömmliche Finanzierung
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena hat einen reichen Schatz an historischen Kulturgütern. Dazu gehören auch die Objekte aus mehr als 40 wissenschaftlichen Sammlungen, die für Forschung und Lehre genutzt werden und einmalige Erkenntnisse erlauben. Daher hat sich der Jenaer Universitätsrat in seiner aktuellen Sitzung mit den universitären Sammlungen beschäftigt. „Universität und Land müssen alles tun, um diese einmaligen Schätze angemessen unterzubringen und zu erhalten. Hierfür sind auch Landesmittel zusätzlich zum normalen Hochschulhaushalt nötig“, sagt der Vorsitzende des Gremiums, Dr. Josef Lange.
Wie gut ein Neubau in Jena wachsen kann, davon konnten sich die Mitglieder des Universitätsrates bereits am Vorabend der Sitzung ein Bild machen: Sie besuchten die Medizinische Fakultät und das Universitätsklinikum (UKJ). Dabei wurde deutlich, dass trotz der Selbstständigkeit des Klinikums ein enger Kontakt zur Universität sinnvoll und notwendig ist. „Das Klinikum und seine in Thüringen einmalige Hochleistungsmedizin ermöglicht eine umfassende Krankenversorgung, die allen Thüringern direkt zugutekommt. Die Kooperation zwischen Universität und Klinikum birgt ein enormes Potenzial, u. a. für exzellente interdisziplinäre Forschung, das noch stärker genutzt werden sollte“, betont Dr. Lange. Gemeinsam müsse man sich für die kommende Runde der Exzellenzinitiative vorbereiten, um hier den Erfolg einzufahren, den der Standort verdient. Dafür sei es aber wichtig, dass nach den Sparrunden der letzten Jahre nun die Landespolitik ihre Zusagen umsetze und die Finanzierung der Hochschulen um die vereinbarten 3 + 1 Prozent anhebe.
Die Universität habe die von der Politik geforderten „Hausaufgaben“ in Angriff genommen, nun müsse die dafür notwendige Unterstützung des Landes zur Verfügung gestellt werden. Unter anderem sei die Universität eine Selbstverpflichtung eingegangen, den wissenschaftlichen Nachwuchs nicht mit zu kurzen Arbeitsverträgen zu beschäftigen. Eine entsprechende Richtlinie habe die Universität vor kurzem verabschiedet, konnte Uni-Vizepräsident Prof. Dr. Uwe Cantner dem Universitätsrat berichten. Diese sieht vor, dass befristete Arbeitsverträge grundsätzlich so gestaltet werden müssen, dass „die Dauer der Befristung und der Arbeitszeitumfang in einem fachspezifisch angemessenen Verhältnis zu dem Qualifizierungsziel stehen.“ Promovierende erhalten danach in der Regel einen Dreijahresvertrag und in der Postdoc-Phase entscheidet ein abgestimmter Karriereplan über die Laufzeit des Vertrages. Außerdem sieht die Richtlinie regelmäßige Mitarbeitergespräche zwischen den befristet Beschäftigten und ihren Vorgesetzten vor, in denen es u. a. um Arbeitsaufgaben sowie Veränderungs- und Entwicklungsperspektiven der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geht. Im Drittmittelbereich sollen sich die Verträge an den Erfordernissen des Drittmittelprojektes und seiner Laufzeit orientieren.
Der Universitätsrat unterstrich, dass diese Richtlinie, die bundesweit Maßstäbe setze, ein wichtiger Meilenstein beim Erreichen guter Beschäftigungsbedingungen sei, die Jena zu einem noch gefragteren Standort machen können. Er bat das Präsidium, auch die weiteren Teile des Gesamtkonzepts, zu dem ein Tenure-Track- und ein Dauerstellenkonzept gehören, möglichst bald vorzulegen.
http://www.uni-jena.de - Friedrich-Schiller-Universität Jena
http://www.uni-jena.de/Mitteilungen/PM150623_Zeitvertr%C3%A4ge.html - mehr zur Richtlinie zur Ausgestaltung von Zeitverträgen für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler
Criteria of this press release:
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Science policy, Studies and teaching
German
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