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Rechtswissenschaftler der Universität Jena und Thüringer Landesmedienanstalt veranstalten am 12. November die 2. Jenaer Medienrechtlichen Gespräche
Einst zogen Bänkelsänger durch die Lande, die Neugier und Sensationslust ihrer Zuhörer zu befriedigen. Heutige Moritaten werden über Rundfunk, Fernsehen und Internet verbreitet, doch das Interesse der Empfänger scheint sich kaum geändert zu haben.
„Bei Kriminalfällen oder Gerichtsverfahren gibt es ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit, informiert zu werden“, sagt Prof. Dr. Christian Alexander von der Universität Jena. Jedoch darf die Berichterstattung weder das Persönlichkeitsrecht von Tätern oder Opfern noch den Ablauf von Ermittlungs- und Strafverfahren gefährden. Die rechtlichen Anforderungen sind zudem nicht statisch: „Die Grenzen dessen, was gezeigt oder geschrieben wird, verändern sich immer wieder“, konstatiert Prof. Alexander. Der Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Medienrecht lädt gemeinsam mit der Thüringer Landesmedienanstalt zur zweiten Auflage der Jenaer Medienrechtlichen Gespräche am Donnerstag (12. November) in die Rosensäle (Fürstengraben 27) ein. Die Veranstaltung trägt den Titel „Im Namen der Medien? Berichterstattung über Straftaten und Strafverfahren – Rechtliche Anforderungen, Grenzen und aktuelle Entwicklungstendenzen“.
Einfluss der Medien auf Strafverfahren
Aufsehenerregende Prozesse der jüngeren Vergangenheit – etwa das Verfahren gegen einen Wettermoderator oder der noch laufende NSU-Prozess – zeigen deutlich, welchen Einfluss die Medien auf Strafverfahren nehmen können. „Schon durch ihre Wortwahl können Medien Verfahren beeinflussen, sei es durch Vorverurteilungen oder indem sie Täterwissen preisgeben“, sagt Prof. Alexander. Die Gerichte müssten in jedem Einzelfall sorgfältig die Interessen gegeneinander abwägen. Das beginnt schon bei der Frage, ob ein Beschuldigter darauf bestehen kann, dass seine Anonymität gewahrt bleibt. Besondere Anforderungen gelten für die Berichterstattung über Prominente. Weil sie besonders im Licht der Öffentlichkeit stehen, müssen sie tendenziell stärkere Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht dulden.
Zum Auftakt der Medienrechtlichen Gespräche sprechen Jochen Fasco, der Direktor der Thüringer Landesmedienanstalt, und Prof. Christian Alexander, um ins Thema einzuführen. Im Anschluss geht es um Möglichkeiten und Grenzen der Verdachtsberichterstattung. Prof. Dr. Nadine Klass (Universität Siegen) hat ihren Vortrag mit „Irgendwas bleibt immer hängen …“ überschrieben. Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Dr. h. c. Heiner Alwart von der Universität Jena fragt dann nach der „Zukunft der Medienöffentlichkeit nach den jüngsten forensischen Erfahrungen“. Spannung verspricht auch der letzte Vortrag des Tages: Der freie Journalist Friedrich Burschel berichtet über seine Erfahrungen als Gerichtsreporter beim NSU-Prozess am Oberlandesgericht München. Abschließend werden die Referenten noch im Podium über die Berichterstattung über Straftaten und Strafverfahren diskutieren, es moderiert Sina Reeder vom MDR.
Die interessierte Öffentlichkeit ist herzlich eingeladen, die Jenaer Medienrechtlichen Gespräche zu besuchen. Eine Anmeldung ist online möglich auf der Seite http://www.rewi.uni-jena.de/JMRG2.html oder per E-Mail ls-alexander[at]uni-jena.de. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Auf einen Blick:
Jenaer Medienrechtliche Gespräche „Im Namen der Medien? Berichterstattung über Straftaten und Strafverfahren – Rechtliche Anforderungen, Grenzen und aktuelle Entwicklungstendenzen“ am 12. November 2015 ab 16 Uhr in den Rosensälen der Universität Jena (Fürstengraben 27).
Kontakt:
Prof. Dr. Christian Alexander
Rechtswissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Carl-Zeiß-Straße 3, 07743 Jena
Tel.: 03641 / 942100
E-Mail: ls-alexander[at]uni-jena.de
http://www.rewi.uni-jena.de/JMRG2.htm
Prof. Dr. Christian Alexander von der Friedrich-Schiller-Universität veranstaltet gemeinsam mit der ...
Foto: Jan-Peter Kasper/FSU
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