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Wissenschaft
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat am 5. April 2016 die Förderrichtlinien „Zivile Sicherheit – Nachwuchsförderung durch interdisziplinären Kompetenzaufbau“ im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit“ veröffentlicht. Für das interdisziplinär geprägte vielfältige Feld der zivilen Sicherheitsforschung ist hervorragend ausgebildeter, gut vernetzter wissenschaftlicher Nachwuchs eine wichtige Basis.
Exzellent qualifizierte und in der interdisziplinären Arbeit erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler tragen mit ihrem Know-how und zukunftsweisenden Innovationen in besonderem Maße zur Gestaltung der deutschen Forschungslandschaft und zur Überführung in praxisorientierte Lösungen bei. Die interdisziplinäre Ausgestaltung von Ausbildung und Qualifikation des wissenschaftlichen Nachwuchses ist daher von großer Bedeutung für den Wissenschafts- und Innovationsstandort Deutschland.
Das Bundesforschungsministerium verfolgt mit diesen Förderrichtlinien das Ziel, den interdisziplinären Kompetenzaufbau des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich der zivilen Sicherheit zu unterstützen. Gefördert werden Arbeitsgruppen, die unter Leitung einer Nachwuchswissenschaftlerin oder eines Nachwuchswissenschaftlers unabhängig und interdisziplinär relevante Fragestellungen der zivilen Sicherheitsforschung bearbeiten. Die Fragen können allen Themenbereichen des Forschungsprogramms entstammen, zum Beispiel Schutz und Rettung von Menschen, Schutz kritischer Infrastrukturen, Schutz vor Kriminalität und Terrorismus, Schutz von Gesellschaft und Wirtschaft. Zusätzlich ist ein Konzept zur „gelebten Interdisziplinarität“ zu integrieren, um Methoden, Ergebnisse und Erfahrungen für interdisziplinäre Ausbildungsangebote und -strukturen zu etablieren.
Die Förderung wird für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gewährt. Die Arbeitsgruppenleiterin bzw. der Arbeitsgruppenleiter muss die Fähigkeit zur eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit durch Promotion nachgewiesen haben. Das Datum der Promotionsprüfung darf bei Einreichen der Skizze nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Die Arbeitsgruppen sind jeweils an einer einzigen Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung angebunden. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist die Förderung mehrerer, eng miteinander kooperierender und örtlich nahegelegener Einrichtungen möglich. Die Arbeitsgruppen sollen in die vorhandenen Hochschul- bzw. Institutsstrukturen einbezogen werden, jedoch wissenschaftlich unabhängig sein. Räumlich sollten sie möglichst eine Einheit bilden, um den Gruppencharakter zu stärken.
Nähere Informationen unter:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1159.html
Einreichungsfrist für Projektskizzen:
Projektskizzen sind spätestens bis zum 30. Juni 2016 über das Internet-Portal
https://www.projekt-portal-vditz.de/bekanntmachung/ZivileSicherheitNachwuchsford...
und in schriftlicher Form auf dem Postweg beim Projektträger, VDI Technologiezentrum GmbH, einzureichen.
Ansprechpartnerin:
Dr. Sandra Muhle, Projektträger des BMBF – Programm „Forschung für die zivile Sicherheit“,
VDI Technologiezentrum GmbH, Tel.: +49 211 6214-364, E-Mail: muhle_s@vdi.de
Es wird erwartet, dass sich die geförderten Arbeitsgruppen miteinander und mit dem Graduierten-Netzwerk „Zivile Sicherheit“ vernetzen. Das nächste Treffen des Graduierten-Netzwerks findet am 11. April 2016 ab 12:30 Uhr in Berlin statt.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur kurzfristigen Anmeldung unter:
http://www.sifo.de/de/3-treffen-des-graduierten-netzwerks-zivile-sicherheit-2031...
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind herzlich eingeladen, an den beiden folgenden Tagen auch am BMBF-Innovationsforum „Zivile Sicherheit – Perspektiven für die Zukunft“ teilzunehmen:
http://www.sifo.de/de/3-bmbf-innovationsforum-zivile-sicherheit-2016-2024.html.
Criteria of this press release:
Journalists
Economics / business administration, Information technology, Law, Media and communication sciences
transregional, national
Cooperation agreements, Research projects
German
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