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Wissenschaft
Mannheimer Jurist steht seit 1. April dem III. Senat vor
Der Bundespräsident hat zum 1. April 2016 zwei Richterinnen und zwei Richter am Bundesfinanzhof zu Senatsvorsitzenden ernannt. Dem Mannheimer Juristen Prof. Dr. Stefan Schneider wurde der Vorsitz im III. Senat übertragen. Die Arbeitsbereiche des III. Senats umfassen die Themen Einzelgewerbetreibende, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Kindergeld und Investitionszulagen.
Prof. Schneider ist bereits seit 2006 Richter am Bundesfinanzhof. Dort war er bisher Mitglied in dem insbesondere mit Lohnsteuerfragen befassten VI. Senat, zuletzt als stellvertretender Vorsitzender. Neben seinem Richteramt ist er als Honorarprofessor an der Universität Mannheim tätig.
Prof. Schneider begann seine berufliche Laufbahn nach Abschluss der juristischen Ausbildung im Jahr 1986 in der Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg, wo er zunächst im Betriebsprüfungsreferat der Oberfinanzdirektion Karlsruhe und in der Zentralstelle des Finanzministeriums in Stuttgart tätig war. Im Herbst 1989 wurde er als wissenschaftlicher Assistent an den Lehrstuhl von Professor Dr. Paul Kirchhof an der Universität Heidelberg abgeordnet, drei Jahre später als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht. Im Dezember 1999 wechselte Herr Prof. Dr. Schneider als Richter an das Finanzgericht Baden-Württemberg, wo er bis 2006 u.a. als Präsidialrichter wirkte.
Der Bundesfinanzhof (BFH) mit Sitz in München ist das oberste Gericht für Steuer- und Zollsachen und als solches neben dem Bundesgerichtshof, dem Bundesverwaltungsgericht, dem Bundesarbeitsgericht und dem Bundessozialgericht einer der fünf obersten Gerichtshöfe der Bundesrepublik Deutschland.
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